Lastschriftrückgabe

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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.230
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Hallo,

da hier ja Leute mit juristischen Sachverstand vertreten sind, würde ich gerne mal die Einschätzung zu folgendem Sachverhalt haben:

Softwareanbieter A erhöht den jährlichen Nutzungspreis seiner Software.
Privatkunde K widerspricht der Erhöhung
A zieht trotzdem dem höheren Jahrespreis ein
K schreibt eine mail, dass der Vertrag zu alten Konditionen weitergeführt werden muss, da A nicht fristgerecht gekündigt hat
A antwortet mit Kündigung zum nachstmöglichen Zeitpunkt (ein Jahr später) und will die Differenz erstatten.
Nach vier Wochen immer noch keine Erstattung.

Wenn K die Lastschrift zurückgibt, muss dieser dann den korrekten Betrag überweisen oder kann er A mitteilen, dass bitte der korrekte Betrag eingezogen werden soll? K hat Bedenken, dass bei Lastschriftrückgabe die Software deaktiviert wird. Bei Überweisung des korrekten Betrages müsste man dann diesem auch noch hinterherlaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
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Auch das leider nicht. Wenn die IT-Nerds gut wären, wäre das Preisleistungsverhältnis der Software nicht schon vor der Preiserhöhung grenzwertig gewesen, so dass K nicht widersprochen hätte.