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Hallo,
da hier ja Leute mit juristischen Sachverstand vertreten sind, würde ich gerne mal die Einschätzung zu folgendem Sachverhalt haben:
Softwareanbieter A erhöht den jährlichen Nutzungspreis seiner Software.
Privatkunde K widerspricht der Erhöhung
A zieht trotzdem dem höheren Jahrespreis ein
K schreibt eine mail, dass der Vertrag zu alten Konditionen weitergeführt werden muss, da A nicht fristgerecht gekündigt hat
A antwortet mit Kündigung zum nachstmöglichen Zeitpunkt (ein Jahr später) und will die Differenz erstatten.
Nach vier Wochen immer noch keine Erstattung.
Wenn K die Lastschrift zurückgibt, muss dieser dann den korrekten Betrag überweisen oder kann er A mitteilen, dass bitte der korrekte Betrag eingezogen werden soll? K hat Bedenken, dass bei Lastschriftrückgabe die Software deaktiviert wird. Bei Überweisung des korrekten Betrages müsste man dann diesem auch noch hinterherlaufen.
da hier ja Leute mit juristischen Sachverstand vertreten sind, würde ich gerne mal die Einschätzung zu folgendem Sachverhalt haben:
Softwareanbieter A erhöht den jährlichen Nutzungspreis seiner Software.
Privatkunde K widerspricht der Erhöhung
A zieht trotzdem dem höheren Jahrespreis ein
K schreibt eine mail, dass der Vertrag zu alten Konditionen weitergeführt werden muss, da A nicht fristgerecht gekündigt hat
A antwortet mit Kündigung zum nachstmöglichen Zeitpunkt (ein Jahr später) und will die Differenz erstatten.
Nach vier Wochen immer noch keine Erstattung.
Wenn K die Lastschrift zurückgibt, muss dieser dann den korrekten Betrag überweisen oder kann er A mitteilen, dass bitte der korrekte Betrag eingezogen werden soll? K hat Bedenken, dass bei Lastschriftrückgabe die Software deaktiviert wird. Bei Überweisung des korrekten Betrages müsste man dann diesem auch noch hinterherlaufen.
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