LH 440 am 11. September 2017

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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Wie ich schon schrieb: Wer eine Umsteigeverbindung ueber ein Land bucht, in dem er nicht einreisen darf, tut dies eigenverantwortlich und in Kenntnis des Risikos. Fast immer geht alles glatt, und wenn nicht, dann strandet man.

Wer als Inder ein Problem damit hat, muss dann halt ueber England fliegen, da darf er raus. In Schengen nicht. Pech.

Ist mir auch schon passiert, in Conakry. Das war dann halt auch Pech. Und mit Sicherheit weniger angenehm als in Frankfurt.
 
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Reaktionen: malone

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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LEJ
@Airsicknessbag
Und wenn der Flug diverted wird ist es auch "Pech" wenn man dann in einem Land ohne gültiges Visum landet? Ich sehe hier btw nicht den Passagier in der Pflicht, sondern das Unternehmen. Man bucht eine Flugreise von A nach B über C (Transit), dann gibt es (technische) Probleme und hier hat dann meiner Meinung nach die Fluggesellschaft die Pflicht, alles Menschenmögliche zu unternehmen damit dem Gast/Reisenden so wenig Umstände wie möglich entstehen.