LH gestrichener Flug

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Reprost

Neues Mitglied
01.08.2014
5
2
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Hallo,

ich sitze gerade am BER und mein Flug nach München ist gestrichen worden. Und eigentlich passt mir das hervorragend. Mir wurde über die LH App eine Alternative angeboten die ich aber nicht wahrnehmen möchte.
Von einen Mitarbeiter wurde mir eine Telefonnummer in die Hand gedrückt. Da soll ich anrufen um zu stornieren.
ist das korrekt so?
In der Aufregung möchte ich ungern etwas falsch machen.

Danke schon mal für eure Hilfe.

Grüße René
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.280
568
Büschn mehr Info wäre hilfreich. Du buchst einen Flug, und dann passt es dir hervorragend, wenn er gestrichen wird?!?

In jedem Fall gilt: Auf keinen Fall irgendwo anrufen und stornieren. Dann bekommst du mit Glück 3,50 EUR Fantasiegebühren zurück und der Rest bleibt bei LH.
 
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Reprost

Neues Mitglied
01.08.2014
5
2
Vielen Dank für die bisherige Hilfe.

Gebuchter Flug war BER-MUC-FCO (Ankunft 11:30 Uhr) wurde
automatisch umgebucht auf BER-FRA-FCO (Ankunft 12:50)

Am BER war man am Schalter sehr euphorisch (Rückerstattung kein Problem,
eine spätere Ankunft müssen Sie nicht akzeptieren).

In den Rückerstattungsbedingungen steht:

Eine vollständige Erstattung ist nur in folgenden Fällen möglich:
Die geplante Ankunftszeit an Ihrem Zielort verschiebt sich um mindestens zwei Stunden

Das ist ja hier nicht der Fall.

Willkommen im Forum. Oder besser gesagt Glückwunsch zum ersten Post nach fast 9 Jahren =;
Ich bin mir ziemlich sicher das ich hier auch schon einmal einen Beitrag verfasst habe. Aber danke
trotzdem.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.878
Eine vollständige Erstattung ist nur in folgenden Fällen möglich:
Die geplante Ankunftszeit an Ihrem Zielort verschiebt sich um mindestens zwei Stunden
Das gilt für Verspätungen. Verspätung ist, wenn der gebuchte Flug stattfindet, aber zu spät ankommt.

Du befindest Dich in der Kategorie „Annullierungen“. Bei Annullierung gibt es immer das Recht auf Erstattung, selbst wenn die vorgeschlagene Ersatzbeförderung früher am Zielort ist.

In Deinem Fall gibt es allerdings keine Ausgleichszahlung. Doch die gesamten Ticketkosten bekommst Du zurück.
 
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Reprost

Neues Mitglied
01.08.2014
5
2
Ok. Vielen Dank.
Um die Ausgleichszahlung geht es mir auch nicht.

Dann muss ich mich da durchkämpfen.
 

InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
8.391
6.777
Fluchhafen
Es war die D-AIWE für BER-MUC geplant. Die hatte ein Technical in BER. Um 4:52 Uhr wurde der Flug annulliert.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Aufpassen:
Die Lufthansa vertritt eine andere Rechtsauffassung.
Gemäß Lufthansa ist keine vollständige Erstattung geschuldet, wenn die Ersatzverbindung innerhalb von 2h nach dem annullierten Flug stattfindet.
Rechtlich ist es aber so, dass Lufthansa bei einer Annullierung den vollen Flugpreis schuldet, egal wie früh eine Ersatzverbindung den Fluggast zum Zielort bringt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.878
Aufpassen:
Die Lufthansa vertritt eine andere Rechtsauffassung.
Gemäß Lufthansa ist keine vollständige Erstattung geschuldet, wenn die Ersatzverbindung innerhalb von 2h nach dem annullierten Flug stattfindet.
Rechtlich ist es aber so, dass Lufthansa bei einer Annullierung den vollen Flugpreis schuldet, egal wie früh eine Ersatzverbindung den Fluggast zum Zielort bringt.
Woher kennst Du die Rechtsauffassung der Lufthansa? Der TO erzählt sogar, dass die LH vor-Ort erklärt habe, dass eine Rückerstattung erfolgt.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Woher kennst Du die Rechtsauffassung der Lufthansa?
Quelle:


und:

Eine vollständige Erstattung ist nur in folgenden Fällen möglich:
Die geplante Ankunftszeit an Ihrem Zielort verschiebt sich um mindestens zwei Stunden

Der TO erzählt sogar, dass die LH vor-Ort erklärt habe, dass eine Rückerstattung erfolgt.
Sicher, dass das die LH erzählt hat? Sitzt da jmd. von LH überhaupt am BER?

 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
2.234
1.657
Der TO erzählt sogar, dass die LH vor-Ort erklärt habe, dass eine Rückerstattung erfolgt.
Seit wann ist LH in BER vor Ort? Habe ich da etwas verpasst? :unsure: Du meinst wohl eher, damit der Dienstleister vor Ort seine Ruhe hat, wird die Rückerstattung "pauschal" angeboten! Wenn da 150 gefrustete Passagiere in der Schlange stehen wird sicher keine gerichtsfeste Rechtsberatung stattgefunden haben. =;
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Seit wann ist LH in BER vor Ort? Habe ich da etwas verpasst? :unsure: Du meinst wohl eher, damit der Dienstleister vor Ort seine Ruhe hat, wird die Rückerstattung "pauschal" angeboten!
Exactly!

Am BER war man am Schalter sehr euphorisch (Rückerstattung kein Problem, eine spätere Ankunft müssen Sie nicht akzeptieren).

Das war allenfalls eine (nicht nachweisbare) mündliche Aussage einer unbezahlten Contract Agent, die für einen Bodendienstleister am BER arbeitet.
Nach dem Motto: Wie werde ich einen nervigen Kunden los? Ja, ich verspreche ihm ganz tolle Dinge und er geht zufrieden wieder weg.

Da soll ich anrufen um zu stornieren.
ist das korrekt so?
Am Telefon wird man gerne den Stornierungswunsch des TE annehmen. Es wird dann nach den Tarifbestimmungen storniert.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.878
Quelle:

Das hat mit Deiner vorherigen Aussage nichts zu tun. Dass die LH so versucht, ihre uninformierten Kunden zu leimen, zeigt vielmehr, dass die Rechtsauffassung der LH so aussieht, dass es für sie ohne Tricks schlecht aussieht.
Hat auch mit dem Thema nichts zu tun. Das ist die zutreffende Aussage bei Verspätungen. Wo ist da der Kontext mit Annullierungen?
Sicher, dass das die LH erzählt hat? Sitzt da jmd. von LH überhaupt am BER?
Juristische Personen - oder gar Marken - reden ohnehin selten. Diese Aussage hat ein AP gemacht, der dort für die LH sitzt. Und normalerweise reagieren gerade beauftragte AP sehr restriktiv.

Nein, Du kennst die Rechtsauffassung der LH nicht und Deine Vermutung, wie diese aussieht, ist ebenfalls falsch.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.878
Seit wann ist LH in BER vor Ort? Habe ich da etwas verpasst? :unsure: Du meinst wohl eher, damit der Dienstleister vor Ort seine Ruhe hat, wird die Rückerstattung "pauschal" angeboten! Wenn da 150 gefrustete Passagiere in der Schlange stehen wird sicher keine gerichtsfeste Rechtsberatung stattgefunden haben. =;
Und das bedeutet für Dich, dass die LH die Rechtsauffassung hat, dass die eindeutigen Regeln von EU261 bei Stornierungen für sie nicht gelten?

Der Juser, den ich angesprochen habe, gibt gerne Rechtsberatungen mit Aussagen, die absolut hanebüchen sind. Unerfahrene glauben das manchmal und machen dann Unsinn. Seine Aussage „Gemäß Lufthansa ist keine vollständige Erstattung geschuldet, wenn die Ersatzverbindung innerhalb von 2h nach dem annullierten Flug stattfindet.“ gehört zu diesen Unsinn. LH erstattet reihenweise die vollständigen Ticketkosten bei Annullierung.

LH windet sich gerne und provoziert Prozesse in der Hoffnung, dass der Passagier vorher von der Durchsetzung seiner Ansprüche absieht. Das ist ein anderes Thema.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Und das bedeutet für Dich, dass die LH die Rechtsauffassung hat, dass die eindeutigen Regeln von EU261 bei Stornierungen für sie nicht gelten?

Willst Du mir jetzt erzählen, dass Lufthansa sich an EU 261 hält?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Der Juser, den ich angesprochen habe, gibt gerne Rechtsberatungen mit Aussagen, die absolut hanebüchen sind. Unerfahrene glauben das manchmal und machen dann Unsinn. Seine Aussage „Gemäß Lufthansa ist keine vollständige Erstattung geschuldet, wenn die Ersatzverbindung innerhalb von 2h nach dem annullierten Flug stattfindet.“

Natürlich ist es legitim, den TE hier zu warnen, am Telefon einfach so das Ticket zu stornieren.
Denn es kann dann dazu kommen, dass Lufthansa dann nur nach Tarif erstattet.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.669
10.234
BRU
Aufpassen:
Die Lufthansa vertritt eine andere Rechtsauffassung.
Gemäß Lufthansa ist keine vollständige Erstattung geschuldet, wenn die Ersatzverbindung innerhalb von 2h nach dem annullierten Flug stattfindet.
Rechtlich ist es aber so, dass Lufthansa bei einer Annullierung den vollen Flugpreis schuldet, egal wie früh eine Ersatzverbindung den Fluggast zum Zielort bringt.
Betrifft das nicht die "Schedule Change" länger im Voraus? Wo Du bei geringfügigen Änderungen (laut LH) kein Recht auf Erstattung hast? Und selbst da betrifft das wohl nur Zeitenänderungen, nicht aber Streichung und Umbuchung auf eine komplett andere Verbindung.

In dem Fall des TO sehe ich aber ganz klar einen Anspruch auf Erstattung, und glaube auch nicht, dass LH sich da querstellen wird. Lediglich bei der Ausgleichszahlung wäre ich mir nicht so sicher, da LH ja eine Ersatzbeförderung angeboten hat.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.878
Willst Du mir jetzt erzählen, dass Lufthansa sich an EU 261 hält?
Exakt keine Airlines dieser Welt hält sich an EU261, wenn bei ihr Fälle unter EU261 vorliegen. Daher ist Deine Frage reine Polemik. Mit dem Thema hat das ohnehin nichts zu tun.
Natürlich ist es legitim, den TE hier zu warnen, am Telefon einfach so das Ticket zu stornieren.
Denn es kann dann dazu kommen, dass Lufthansa dann nur nach Tarif erstattet.
Er soll es auch nicht stornieren, sondern es sich erstatten lassen.

Du hast geschrieben, die Rechtsauffassung der LH sei, dass sie bei Annullierung keine Erstattung schuldet. Fakt ist, dass das nicht die Rechtsauffassung der LH ist. Fakt ist auch, dass die Rechtslage da eindeutig ist.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Hast Du was an den Ohren?

Ich habe den TE gewarnt, das Ticket telefonisch zu "stornieren".

Und Du erzählst jetzt, dass ich ihm empfohlen hätte, es zu stornieren. Was soll der Unsinn?
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.878
Hast Du was an den Ohren?

Ich habe den TE gewarnt, das Ticket telefonisch zu "stornieren".

Und Du erzählst jetzt, dass ich ihm empfohlen hätte, es zu stornieren. Was soll der Unsinn?
Zunächst lese ich nicht mit den Ohren.

Lese Dir mal durch, was Du geschrieben hast. Du hast von einer anderen Rechtsauffassung der LH geschrieben, die es nicht gibt.

Der Hinweis, dass es um Erstattung, nicht um Stornierung geht, wurde längst erteilt.

Eine Erstattung kann man auch telefonisch einfordern.
 

Reprost

Neues Mitglied
01.08.2014
5
2
Hallo,

ich wollte wenigstens über den Ausgang berichten.
Natürlich habe ich nicht storniert. Habe eine Erstattung beantragt.
Telefonisch ging das nicht, nur über ein Online Formular.
Zwei Tage später die Zusage einer Erstattung. Formular
für die Rückzahlung ausgefüllt. Sieben Tage später
war das Geld wieder auf dem Konto. Also alles gut.

Vielen Dank an alle Mitwirkenden.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
2.234
1.657
Du warst schon am Flughafen in BER als der Flug gestrichen wurde, richtig? Was wurde als Grund für die Flugstreichung genannt? Hast Du von LH schon Entschädigung nach EU261 eingefordert?!