LH: Möglichkeiten bzw. Rechtslage Umbuchung bei INVOLV (Datum, Routing, BK, Stopover, Airline, Tarif)?

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MoonAlliance

Erfahrenes Mitglied
18.01.2017
424
196
HAM
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Liebe Community,

ich habe eine Buchung für Okt. 2023 in Business Full Flex (P) für das Routing BUD-FRA-ICN-NRT-ZRH-BUD.

Meine "Hoffnung" ist nun, dass sich bis dahin noch Änderungen im Flugplan ergeben und ich somit eine INVOLV Umbuchung vornehmen "darf". Wie sehen hier die rechtlichen Möglichkeiten aus bzgl.:

  1. Datum
    • Änderung des Abflug-/Weiterflug- und/oder Rückflugdatums?
  2. Routing
    • Änderung des Start- und/oder Zielorts? Bspw. BUD-...-HAM oder HAM-...-HAM?
    • Änderung des Connection Points? Bspw. anstatt via FRA ein Routing über MUC wählen
  3. Buchungsklasse
    • Änderung der Buchungsklasse, sofern P nicht mehr (an Wunschterminen) verfügbar bspw. in Z,C,D,J?
  4. Stopover
    • Änderung des Stopovers? Bspw. Streichen oder Hinzufügen eines mehrtägigen Stopovers in ICN?
  5. Airline
    • Änderung des Carriers innerhalb der LH Gruppe? Bspw. Rückflug mit LH via FRA/MUC anstatt wie bisher gebucht LX?
    • Änderung des Carriers außerhalb der LH Gruppe? Bspw. Hin- und/oder Rückflug mit NH oder OZ anstatt LH/OS/LX?
  6. Tarif
    • Änderungen des Tarif (aufgrund o.g. Anpassungen/sofern Originaltarif nicht mehr verfügbar)? Aktuell ist der Fare PFFHU (Details siehe Anhang).
Natürlich davon ausgehend, dass keine (wesentliche) Zuzahlung fällig wird (Ausnahme bspw. Hinzufügen eines Stopovers +100-200 EUR) und der "neue" Tarif flexibel bleibt.

Bin gespannt und freue mich auf Euren Input. Danke und Gruß
MoonAlliance
 

Anhänge

  • LH PFFHU BUD to SEL.pdf
    341,8 KB · Aufrufe: 58

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.736
1.916
2. Schätze ich ohne Aufzahlung als schwierig ein.

3. Die Buchungsklasse wird sich kaum ändern, ausser es wird kurzfristig eine Umbuchung auf einen anderen Carrier erfolgen. Ich habe es nur einmal erlebt, dass aus einer popligen Eco Buchungsklasse ein Y wurde. Da wurde in der Nacht vor dem Flug aus meinen Zwischenstopp in ZRH einer in FRA.
 
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MoonAlliance

Erfahrenes Mitglied
18.01.2017
424
196
HAM
Du hast also vor ein paar Tagen einen Flug in einem Jahr gebucht und willst ihn schon wieder ändern. Oder willst Du versuchen aus einem billigen ex BUD Ticket einen Abflug ab Deutschland zu fabrizieren, der Dir bei der Buchung zu teuer war?
Letzteres. Im besten Fall sogar mit einer Änderung in eine höhere BK zur besseren Meilenausbeute und mit Verschiebung auf Anfang 2024. Eines der genannten Optima (Abflug DE, höhe BK, Datumsänderung) wäre aber schon einmal etwas ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
1. Hast Du direkt bei Lufthansa, einer anderen Airline oder über ein OTA die Flüge gebucht? So richtig kann ich mir nicht vorstellen, dass Du dieses Routing BUD-FRA-ICN-NRT-ZRH-BUD auf lufthansa.com kaufen kannst. Insb. ICN-NRT als eigenständigen Flug auf lufthansa.com zu erhalten, kann schwierig werden.

Wenn Du das über einen OTA machst, dann wirst Du die Punkte 1.-6. mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchgesetzt bekommen.

Oder willst Du versuchen aus einem billigen ex BUD Ticket einen Abflug ab Deutschland zu fabrizieren, der Dir bei der Buchung zu teuer war?
Das kannst Du Dir knicken.
 

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
392
215
USA/F/D
Letzteres. Im besten Fall sogar mit einer Änderung in eine höhere BK zur besseren Meilenausbeute und mit Verschiebung auf Anfang 2024. Eines der genannten Optimums (Abflug DE, höhe BK, Datumsänderung) wäre aber schon einmal etwas ;)
Abflug DE wird nicht klappen.
Verschiebung > 12 Monate nach Ticketaustellung definitiv nicht, d.h. wenn Du heute (26-Oct-22) für den 25-Oct-23 gebucht hast, ist der späteste Abflugtermin der 25-Oct-23.
Wenn es nicht eine Invol innerhalb von 24 Stunden vor Abflug ist, wird LH einen P Platz öffnen und dich in P Umbuchen.
Transitpunkte können geändert werden aber ohne Stopover. Wenn du einen Stopover einlegen willst, erfolgt nach der INVOL Umbuchung ein VOLUNTARY CHANGE basierend auf den Fare Rules.

Ganz doof ist ja LH auch nicht. Solchen Pappenheimern wie dem OP sollte auch das Handwerk gelegt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.271
14.537
IAH & HAM
Letzteres. Im besten Fall sogar mit einer Änderung in eine höhere BK zur besseren Meilenausbeute und mit Verschiebung auf Anfang 2024. Eines der genannten Optimums (Abflug DE, höhe BK, Datumsänderung) wäre aber schon einmal etwas ;)
Ich hoffe als zahlender Kunde dass Lufthansa das mit allen Mitteln unterbindet.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Kommt darauf an, ob aus der Flugplanänderung ein Anspruch auf eine anderweitige Beförderung nach EU261 entsteht. Falls ja, dann gilt:
  1. Datum
    • Änderung des Abflug-/Weiterflug- und/oder Rückflugdatums? => Ja
  2. Routing
    • Änderung des Start- und/oder Zielorts? Bspw. BUD-...-HAM oder HAM-...-HAM? => Nein
    • Änderung des Connection Points? Bspw. anstatt via FRA ein Routing über MUC wählen => möglich
  3. Buchungsklasse
    • Änderung der Buchungsklasse, sofern P nicht mehr (an Wunschterminen) verfügbar bspw. in Z,C,D,J? => möglich
  4. Stopover
    • Änderung des Stopovers? Bspw. Streichen oder Hinzufügen eines mehrtägigen Stopovers in ICN? => möglich
  5. Airline
    • Änderung des Carriers innerhalb der LH Gruppe? Bspw. Rückflug mit LH via FRA/MUC anstatt wie bisher gebucht LX? => Ja
    • Änderung des Carriers außerhalb der LH Gruppe? Bspw. Hin- und/oder Rückflug mit NH oder OZ anstatt LH/OS/LX? => kommt darauf an, Ja oder möglich
  6. Tarif
    • Änderungen des Tarif (aufgrund o.g. Anpassungen/sofern Originaltarif nicht mehr verfügbar)? Aktuell ist der Fare PFFHU (Details siehe Anhang). => Nein
Ja bedeutet, dass Du einen Anspruch darauf hast. Nein bedeutet, dass Du keinen Anspruch darauf hast und es (normalerweise) nicht möglich ist. Möglich bedeutet, dass Du keinen Anspruch darauf hast, es sich aber so ergeben kann. Die Ticketgültigkeit muss Dir bei EU261 keine großen Sorgen bereiten. Zuzahlen muss man bei EU261 nichts.

Gibt es keinen Anspruch auf eine anderweitige Beförderung nach EU261, dann kommen die LHG-INVOL-Regeln zum Zuge. Die ändern sich gerne mal. Aktuell sind diese großzügig. Wechsel von LHG zu Fremndcarriern sind m. E. jedoch nicht möglich. Fremdcarrier nur, wenn ursprünglich bereits gebucht.
 
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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
815
2.811
Wie sehen hier die rechtlichen Möglichkeiten aus
Deine "rechtlichen Möglichkeiten" findest du wie von @thbe erwähnt in EU261 (falls die Verordnung bei deiner hypothetischen Änderung greift). Dazu gibt es im Forum unter anderem einen langen Thread.

Des Weiteren gibt es die genannten SKCHG/INVOL-Regeln, die jedoch nahezu alle Punkte deiner "Wunschliste" verneinen. Manchmal gibt es eine gewisse Kulanz, auf die ich bei einer hypothetischen Änderung an deinem BUD-P-Ticket allerdings eher nicht setzen würde...
 
Zuletzt bearbeitet:

MoonAlliance

Erfahrenes Mitglied
18.01.2017
424
196
HAM
1. Hast Du direkt bei Lufthansa, einer anderen Airline oder über ein OTA die Flüge gebucht? So richtig kann ich mir nicht vorstellen, dass Du dieses Routing BUD-FRA-ICN-NRT-ZRH-BUD auf lufthansa.com kaufen kannst. Insb. ICN-NRT als eigenständigen Flug auf lufthansa.com zu erhalten, kann schwierig werden.

Wenn Du das über einen OTA machst, dann wirst Du die Punkte 1.-6. mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchgesetzt bekommen.



Das kannst Du Dir knicken.
Ist in der Tat direkt über LH.com gebucht, 220er Ticketstock.
BUD-FRA-ICN mit LH Metall, ICN-NRT mit OZ, NRT-ZRH mit LX, ZRH-BUD mit 2L.
Deal über Travel Dealz gefunden und dann etwas bei der Matrix und LH Multistop Suche gebastelt. 1.700 EUR in Business Full Flex, BK P, wen es interessiert.

Kommt darauf an, ob aus der Flugplanänderung ein Anspruch auf eine anderweitige Beförderung nach EU261 entsteht. Falls ja, dann gilt:
  1. Datum
    • Änderung des Abflug-/Weiterflug- und/oder Rückflugdatums? => Ja
  2. Routing
    • Änderung des Start- und/oder Zielorts? Bspw. BUD-...-HAM oder HAM-...-HAM? => Nein
    • Änderung des Connection Points? Bspw. anstatt via FRA ein Routing über MUC wählen => möglich
  3. Buchungsklasse
    • Änderung der Buchungsklasse, sofern P nicht mehr (an Wunschterminen) verfügbar bspw. in Z,C,D,J? => möglich
  4. Stopover
    • Änderung des Stopovers? Bspw. Streichen oder Hinzufügen eines mehrtägigen Stopovers in ICN? => möglich
  5. Airline
    • Änderung des Carriers innerhalb der LH Gruppe? Bspw. Rückflug mit LH via FRA/MUC anstatt wie bisher gebucht LX? => Ja
    • Änderung des Carriers außerhalb der LH Gruppe? Bspw. Hin- und/oder Rückflug mit NH oder OZ anstatt LH/OS/LX? => kommt darauf an, Ja oder möglich
  6. Tarif
    • Änderungen des Tarif (aufgrund o.g. Anpassungen/sofern Originaltarif nicht mehr verfügbar)? Aktuell ist der Fare PFFHU (Details siehe Anhang). => Nein
Ja bedeutet, dass Du einen Anspruch darauf hast. Nein bedeutet, dass Du keinen Anspruch darauf hast und es (normalerweise) nicht möglich ist. Möglich bedeutet, dass Du keinen Anspruch darauf hast, es sich aber so ergeben kann. Die Ticketgültigkeit muss Dir bei EU261 keine großen Sorgen bereiten. Zuzahlen muss man bei EU261 nichts.

Gibt es keinen Anspruch auf eine anderweitige Beförderung nach EU261, dann kommen die LHG-INVOL-Regeln zum Zuge. Die ändern sich gerne mal. Aktuell sind diese großzügig. Wechsel von LHG zu Fremndcarriern sind m. E. jedoch nicht möglich. Fremdcarrier nur, wenn ursprünglich bereits gebucht.
Danke für Deine Ausführung, sehr hilfreich.

Abflug DE wird nicht klappen.
Verschiebung > 12 Monate nach Ticketaustellung definitiv nicht, d.h. wenn Du heute (26-Oct-22) für den 25-Oct-23 gebucht hast, ist der späteste Abflugtermin der 25-Oct-23.[...]

Wenn die INVOLV Änderung erst bspw. 11 Monaten durchgeführt wird, beginnt dann die "Frist der Ticketausstellung" nicht von vorne und ich kann dann auch auf 2024 schieben?
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Letzteres. Im besten Fall sogar mit einer Änderung in eine höhere BK zur besseren Meilenausbeute und mit Verschiebung auf Anfang 2024. Eines der genannten Optimums (Abflug DE, höhe BK, Datumsänderung) wäre aber schon einmal etwas ;)
Das meinst du nicht ernst? Was für Medikamente nimmst du?

Aber wahrscheinlich wird es eine 5 Minuten Änderung im Flugplan geben und du wirst auf F ex DE umbuchen können.
 
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athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
392
215
USA/F/D
Wenn die INVOLV Änderung erst bspw. 11 Monaten durchgeführt wird, beginnt dann die "Frist der Ticketausstellung" nicht von vorne und ich kann dann auch auf 2024 schieben?
Nein. Die 1-Jahres Regel gilt weiterhin. Es bleibt weiterhin das Austellungsdatum des ersten Tickets als Referenz. Dies gilt auch bei INVOL. (War während Covid nicht so, ist aber wieder so).

Wenn Du das Ticket am 26-Oct-22 gekauft hast, der ursprüngliche Abflugtermin der 25-Oct-23 war, der annulliert wird, wird dich LH aus Kulanzgründen eventuell bis auf Ende Oct-23 umbuchen lassen. Aber sicher nicht auf Januar 2024.
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.272
2.524
Frankfurt am Main und Köln
Nein. Die 1-Jahres Regel gilt weiterhin. Es bleibt weiterhin das Austellungsdatum des ersten Tickets als Referenz. Dies gilt auch bei INVOL. (War während Covid nicht so, ist aber wieder so).

Wenn Du das Ticket am 26-Oct-22 gekauft hast, der ursprüngliche Abflugtermin der 25-Oct-23 war, der annulliert wird, wird dich LH aus Kulanzgründen eventuell bis auf Ende Oct-23 umbuchen lassen. Aber sicher nicht auf Januar 2024.
Interessant. Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht. Es muss nur die Umbuchung innerhalb der Gültigkeit erfolgen. Den Termin selbst konnte ich jedesmal in den letzten Jahren bis zu einem weiteren Jahr nach vorn legen. Lese ich auch aus dem schedule change Regeln (für Partner im Internet öffentlich).

Zitat:
Currently there is no time limit for the one time free of charge rebooking as long as the ticket is reissued within the original ticket validity

heißt nur das die Neuausstellung des neuen Tickets innerhalb der alten Gültigkeit erfolgen muss
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Liebe Community,

ich habe eine Buchung für Okt. 2023 in Business Full Flex (P) für das Routing BUD-FRA-ICN-NRT-ZRH-BUD.

Meine "Hoffnung" ist nun, dass sich bis dahin noch Änderungen im Flugplan ergeben und ich somit eine INVOLV Umbuchung vornehmen "darf". Wie sehen hier die rechtlichen Möglichkeiten aus bzgl.:

  1. Datum
    • Änderung des Abflug-/Weiterflug- und/oder Rückflugdatums?
  2. Routing
    • Änderung des Start- und/oder Zielorts? Bspw. BUD-...-HAM oder HAM-...-HAM?
    • Änderung des Connection Points? Bspw. anstatt via FRA ein Routing über MUC wählen
  3. Buchungsklasse
    • Änderung der Buchungsklasse, sofern P nicht mehr (an Wunschterminen) verfügbar bspw. in Z,C,D,J?
  4. Stopover
    • Änderung des Stopovers? Bspw. Streichen oder Hinzufügen eines mehrtägigen Stopovers in ICN?
  5. Airline
    • Änderung des Carriers innerhalb der LH Gruppe? Bspw. Rückflug mit LH via FRA/MUC anstatt wie bisher gebucht LX?
    • Änderung des Carriers außerhalb der LH Gruppe? Bspw. Hin- und/oder Rückflug mit NH oder OZ anstatt LH/OS/LX?
  6. Tarif
    • Änderungen des Tarif (aufgrund o.g. Anpassungen/sofern Originaltarif nicht mehr verfügbar)? Aktuell ist der Fare PFFHU (Details siehe Anhang).
Natürlich davon ausgehend, dass keine (wesentliche) Zuzahlung fällig wird (Ausnahme bspw. Hinzufügen eines Stopovers +100-200 EUR) und der "neue" Tarif flexibel bleibt.

Bin gespannt und freue mich auf Euren Input. Danke und Gruß
MoonAlliance

hier die aktuelle schedule change policy als Orientierung


Problem werden die Fremdmetalsegmente. Hier lässt LH nur sehr bedingt oder gar keine BK Änderung zu. Steht alles in der Policy.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.567
9.924
BRU
Interessant. Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht. Es muss nur die Umbuchung innerhalb der Gültigkeit erfolgen. Den Termin selbst konnte ich jedesmal in den letzten Jahren bis zu einem weiteren Jahr nach vorn legen. Lese ich auch aus dem schedule change Regeln (für Partner im Internet öffentlich).

Zitat:
Currently there is no time limit for the one time free of charge rebooking as long as the ticket is reissued within the original ticket validity

heißt nur das die Neuausstellung des neuen Tickets innerhalb der alten Gültigkeit erfolgen muss

Genau das ist auch mein Kenntnisstand. Die Umbuchung muss innerhalb der Ticketgültigkeit sein, nicht der neue Flug. Wobei ich da aber auch an der Hotline zunächst schon anderes gehört habe, wie dass die Umbuchung vor dem ursprünglichen Flugdatum erfolgen muss oder dass der neue Flug innerhalb der Ticketgültigkeit liegen müsse, und auch da dann die Varianten, dass die Ticketgültigkeit 1 Jahr ab Ausstellungsdatum sei oder 1 Jahr ab ursprünglichen Flugdatum (lag aber wohl eher an Inkompetenz)

Problem werden die Fremdmetalsegmente. Hier lässt LH nur sehr bedingt oder gar keine BK Änderung zu. Steht alles in der Policy.

Das ist auch meine Erfahrung: Spätestens, wenn da auch Partnerairlines im Spiel sind wird das mit dem "Maximieren" schwierig. Rein innerhalb der LHG mag da ja recht viel möglich sein (da es LH letztendlich nicht viel kostet), also anderes Routing (bei gleichem Abflugs- und Zielort), anderes Datum, höhere BK usw.

Bei Partnerairlines wird es schwieriger. Da bekommt man sowas höchstens bei Flugstreichungen / deutlichen Zeitenänderungen o.ä. im Sinne einer zeitlich möglichst naheliegenden Ersatzbeförderung durch.

Laut offizieller Regelungen sind das dann "Entscheidungen im Einzelfall". Kann gehen, wenn pausibel begründbar (keine zeitnahe LHG-Alternative vorhanden), aber kaum bei Umbuchung auf anderes Datum o.ä. Ich hatte da schon so manche Diskussionen mit der Hotline, etwa, wenn LH meinte, es gäbe ja am Vormittag eine LHG-Verbindung, ich aber bei Streichung meines Abendflugs auf Umbuchung auf eine Alternative auf Partnerairlines (Codeshare und/oder Interlining) am Abend bestand o.ä.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.320
536
VIE
Der Inhalt des Dokuments entspricht halt nicht in allen Bereichen der vom Thread Ersteller angefragten Rechtslage sondern beschreibt die LH Firmenpolicy. Aber gibt einen guten Überblick was man ohne Klage erwarten kann.
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.272
2.524
Frankfurt am Main und Köln
Der Inhalt des Dokuments entspricht halt nicht in allen Bereichen der vom Thread Ersteller angefragten Rechtslage sondern beschreibt die LH Firmenpolicy. Aber gibt einen guten Überblick was man ohne Klage erwarten kann.
Korrekt. Was die Rechtslage angeht sind hier andere kompetente Kandidaten im Forum besser zu fragen.
Mir ging es nur darum zu zeigen was Lh von sich aus bereit ist zu machen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Kommt darauf an, ob aus der Flugplanänderung ein Anspruch auf eine anderweitige Beförderung nach EU261 entsteht. Falls ja, dann gilt:
  1. Datum
    • Änderung des Abflug-/Weiterflug- und/oder Rückflugdatums? => Ja
  2. Routing
    • Änderung des Start- und/oder Zielorts? Bspw. BUD-...-HAM oder HAM-...-HAM? => Nein
    • Änderung des Connection Points? Bspw. anstatt via FRA ein Routing über MUC wählen => möglich
  3. Buchungsklasse
    • Änderung der Buchungsklasse, sofern P nicht mehr (an Wunschterminen) verfügbar bspw. in Z,C,D,J? => möglich
  4. Stopover
    • Änderung des Stopovers? Bspw. Streichen oder Hinzufügen eines mehrtägigen Stopovers in ICN? => möglich
  5. Airline
    • Änderung des Carriers innerhalb der LH Gruppe? Bspw. Rückflug mit LH via FRA/MUC anstatt wie bisher gebucht LX? => Ja
    • Änderung des Carriers außerhalb der LH Gruppe? Bspw. Hin- und/oder Rückflug mit NH oder OZ anstatt LH/OS/LX? => kommt darauf an, Ja oder möglich
  6. Tarif
    • Änderungen des Tarif (aufgrund o.g. Anpassungen/sofern Originaltarif nicht mehr verfügbar)? Aktuell ist der Fare PFFHU (Details siehe Anhang). => Nein
Ja bedeutet, dass Du einen Anspruch darauf hast. Nein bedeutet, dass Du keinen Anspruch darauf hast und es (normalerweise) nicht möglich ist. Möglich bedeutet, dass Du keinen Anspruch darauf hast, es sich aber so ergeben kann. Die Ticketgültigkeit muss Dir bei EU261 keine großen Sorgen bereiten. Zuzahlen muss man bei EU261 nichts.

Gibt es keinen Anspruch auf eine anderweitige Beförderung nach EU261, dann kommen die LHG-INVOL-Regeln zum Zuge. Die ändern sich gerne mal. Aktuell sind diese großzügig. Wechsel von LHG zu Fremndcarriern sind m. E. jedoch nicht möglich. Fremdcarrier nur, wenn ursprünglich bereits gebucht.
Bist du dir sicher das bei 5. tatsächlich ein Anspruch rechtlicher Natur besteht wenn der Carrier sich ändert, die Flugzeiten aber mehr oder weniger gleich bleiben? Z.B. OS anstatt LH, Abflug 20 Minuten später, Ankunft 5 Minuten eher. Ich würde sagen rechtlich wäre da nichts zu wollen.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Bist du dir sicher das bei 5. tatsächlich ein Anspruch rechtlicher Natur besteht wenn der Carrier sich ändert, die Flugzeiten aber mehr oder weniger gleich bleiben? Z.B. OS anstatt LH, Abflug 20 Minuten später, Ankunft 5 Minuten eher. Ich würde sagen rechtlich wäre da nichts zu wollen.
Ich habe die Frage andersherum verstanden. Ob man den Carrier wechseln kann, wenn eine Flugplanänderung vorliegt. Bei Anspruch auf eine anderweitige Beförderung geht das. Diesen Anspruch hat man natürlich nicht, wenn sich die Abflugzeit mehr oder weniger gleich bleibt, sondern vor allem bei Annullierung (inkl. Verspätungen oder Vorverlegungen, die als Annullierungen behandelt werden). Ohne diesen Anspruch nach EU261 bleibt es bei den INVOL-Regeln. Da kann man innerhalb der LHG den Carrier wechseln. Ob die INVOL-Regeln einen rechtlichen Anspruch begründen, ist eine andere Frage. Ich hatte keine Probleme, zwischen LH, OS und LX zu wechseln, was bei mir stets auch das Routing veränderte.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.841
2.698
PIX, BER, ZRH
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300x250
Gibt es keinen Anspruch auf eine anderweitige Beförderung nach EU261, dann kommen die LHG-INVOL-Regeln zum Zuge. Die ändern sich gerne mal. Aktuell sind diese großzügig. Wechsel von LHG zu Fremndcarriern sind m. E. jedoch nicht möglich. Fremdcarrier nur, wenn ursprünglich bereits gebucht.

Eigentlich kommen die Artikel 5, 7 und 8 der Verordnung zum Zuge, gegebenenfalls auch mal Juser @kexbox. Fluggastrechtlich sind die LHG-INVOL-Regeln reichlich schnuppe und in der Regel meist nur ein zusätzliches Ärgernis für den ohnehin schon gegängelten Kunden.
 
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