LH: Verspätung / Annullierung / Airline Antwort

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Stefanchen

Neues Mitglied
19.02.2014
8
2
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand von Euch einen Tip geben:
Nachdem ich am 07.02.14 um 13:30 von FMO nach MUC fliegen wollte, und der Flug kurzfristig (obwohl die Maschine) schon da war, storniert wurde, durfte ich - auf Kosten der LH - per Taxi nach Bremen um dort dann um 17:10 gen München zu starten.
Aufgrund der Verspätung hier, habe ich mich an die LH gewandt. Grund für den Flugausfall war nach meinen Informationen ein technischer Defekt, der ja nicht zu den aussergewöhnlichen Umständen gehört.
LH hat heute geantwortet und eine Entschädigung abgelehnt, da der techn. Defekt auf Grund einer zu harten Landung in FMO entstanden sei. Dieser Defekt sei nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar gewesen. Deshalb handele es sich auch um aussergewöhnliche Umstände. Entschädigung also nicht gerechtfertigt.
Wie seht ihr das?

Danke schon mal für Eure Antworten.
 

Stefanchen

Neues Mitglied
19.02.2014
8
2
Der Grund für die harte Landung war nicht genannt. Es war windig an dem Tag, aber in Bremen war´s windtechnisch noch schlimmer und dort sind die Flüge normal rein und normal wieder raus...
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
EU Claim sagt zu dem Szenario bei angegebenen Flugdaten:

Es liegen außergewöhnliche Umstände vor
Unsere Prüfung ergab, Ihr Flug ist ein Problemflug mit außergewöhnlichen Umständen. Wir können Ihren Fall daher leider nicht bearbeiten.

Unserer Datenanalyse zufolge kann sich die Fluggesellschaft in Ihrem Fall voraussichtlich auf außergewöhnliche Umstände berufen. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Fluggesellschaft nachweislich nicht für den Problemflug verantwortlich ist, zum Beispiel bei einem Streik.

Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Entschädigung einzufordern. In der Regel erhalten betroffene Fluggäste jedoch keine Entschädigung. Wir empfehlen, diesen Fall nicht weiterzuverfolgen.
 
M

manna

Guest
Bin etwas spät,aber ich fand die Begründung der Airline auch etwas merkwürdig und habe deswegen mal etwas recherchiert.
Und ich habe einen ähnlichen Fall gefunden,bei dem der Fluggast auch keinen Anspruch auf Entschädigung hatte.
Defekte Enteisungsmaschine sorgt für Flugausfall | Flug-Urlaub-Reisen.com

Anscheinend ist das für die Grund genug,um das als außergewöhnliche Umstände einzustufen.
Und wenn bei dir auch ein Ersatz angeboten worden ist,wird meiner Meinung nach das selbe Ergebnis rauskommen...
 

goodfella

Erfahrenes Mitglied
28.12.2009
315
0
Ich würde einfach mal ein Schreiben aufsetzen und meine Forderungen gem. den entsprechenden EU Richtlinien formulieren und sehen was rauskommt.
Hast ja nix zu verlieren, außer 0,60 EUR Porto :D
 
H

HolidaySusi

Guest
Naja und ne Menge Zeit und Nerven sind da auch bei zu verlieren ;-)