lohnt sich bei Swiss die Nachfrage um Kulanz für Umbuchung nach einem Unfall?

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alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
38
24
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Die Fahrt zum Flughafen ist heute etwas unerfreulich verlaufen.
Es kam zu einem doppelten Unfall jetzt wollten wir morgenfrüh mit Swiss über Zürich wegfliegen, aber draus wird wegen dem Unfall nichts.
Die Götter in Weiß haben das Fliegen für die nächsten Tage wegen der Beobachtung verboten, ich soll später noch ein Papier mit dem Gutachten bekommen, wo uns der der Flug medizinisch verboten wird.
Einen Polizeibericht gibt es auch noch.

Wie Kulant ist Swiss bei solchen Sachen wegen Umbuchungen?
Ich hätte neue Flüge für nächste Woche gefunden, was unseren Trip retten könnte, weil wir sowieso ein paar Tage Freunde besuchen wollen.
Die Umbuchung würde aber schon vierstellig kosten und der Unfall im ganzen ist sehr kompliziert, darum würde ich ungern Geld ausgeben wenn es auch anders gehen würde.

Sollte ich es bei Swiss auf Kulanz versuchen und wenn ja wo? oder hat es sowieso keinen Sinn und doch besser gleich neu buchen und das Geld eben hinlegen und zusehen wie es zurück kommt?
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
38
24
Probieren kostet nix ausser bisschen Warteschleife. Bevor du hier auf 10 unterschiedliche Meinungen wartest haett ich schon lang angerufen da zeitkritisch. Viel Glueck und gute Besserung!
Darum ja auch die Frage wo?
Ich meine die normale Hotline oder haben die eine besondere Stelle dafür?

Aber danke.
 

immerfernweh89

Erfahrenes Mitglied
04.09.2020
434
826
STR
Bei einer Airline der Ammis haben die mir damals für Umbuchungen eine andere Nummer gegeben, darum die Frage ob Swiss das auch hat.
Na, je nachdem wann "damals" war - heute wählst du das per Tasten an deinem Handy (Festnetztelefon ohne Schnur und mit Empfang überall) am Anfang des Gesprächs aus ;)
Geht echt ganz einfach.

Sei mutig und ruf einfach an!
 
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Reaktionen: Marlon B.

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
38
24
Na, je nachdem wann "damals" war - heute wählst du das per Tasten an deinem Handy (Festnetztelefon ohne Schnur und mit Empfang überall) am Anfang des Gesprächs aus ;)
Geht echt ganz einfach.

Sei mutig und ruf einfach an!
Damals war 2019 oder 2018 eben kurz vor der Pandemie.
Aber ich werde es mit dem Telefon versuchen wenn ich wieder daheim bin.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.148
2.504
Grundsätzlich gilt:

Ein Versuch die Kosten der Umbuchung der Reise gering zu halten ist auf jeden Fall sinvoll, da auch in solchen Fällen der Grundsatz der Schadensminderungspflicht beachtet werden muss.

Daher den ganzen Vorgang möglichst gut dokumentieren und wenn möglich im Beisein von Zeugen (hier könnten sich die Mitreisenden eigenen) mit der Hotline telefonieren, optimal wäre natürlich wenn der Agent auch zustimmt, dass die mitreisenden per Lautsprecher zuhören.

Kleiner Hinweis und Denkanstoss zur Umbuchung:

Ist es wirklich sinnvoll die Umbuchung auf nächste Woche zu versuchen?

Hier ist auf jeden Fall die Absprache mit den Ärzten sinnvoll, denn es wird ein Problem sollte es dann wegen der Unfallfolgen nicht möglich sein zu fliegen, dann wären die Kosten welche für die erneute Umbuchung nicht erstattbar.

Daher könnte vielleciht die Planung für einen neuen Zeitraum in mehreren Wochen/Monaten sinnvoll sein.

Da die Schilderung zum Unfall fehlt, ist eine Beurteilung des ganzen nicht möglich aber je komplexer der Fall sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, welcher dann die Ansprüche gegen den oder die Verursacher geltend macht und durchsetzt, je nach ja Umfang der Versicherung vermittelt auch die eigene Versicherung an versierte Fachanwälte.

Warum sollte die Airline kulant sein weil Du einen Unfall baust, oder Du durch einen Unfallverursacher geschädigt worden bist?
Nun es spielt auch immer der Faktor Kundenzufriedenheit mit, bei einem treuen Kunden wird oft mehr Kulanz gezeigt als nötig.

Es dürfte eben sehr auf die Auslastung ankommen, denn im Zweifel erbringt die Airline ja immer die gleiche Leistung, den Flug von A nach B.

Daher ein Versuch der Nachfrage schadet nicht und kann zu einem postiven Ergebnis führen.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
38
24
Danke für die ganzen Hinweise.
Den Unfall kann ich so beschreiben:
Ich bin mit 4 Leuten im Auto die Bundestraße lang gefahren.
Wir kamen an eine Teilstrecke mit Wald links und rechts nach dem Verkehrsschild mit dem Reh bin ich von 100 auf 70 runter.
Dann kam ein Teilstück wo der Wald sehr dicht an der Straße ist da bin ich auf etwa 50 runter weil wir in den letzten 10 Jahren nicht nur einen Wildunfall hatten.

Dem Fahrer hinter mir war das zu langsam und hat gedrängelt nach einer Weile schert der aus und überholt und ist noch nicht ganz an uns vorbei und fängt beim Einscheren auf unsere Spur heftig zu bremsen.
Darum bin ich dann auf das Fahrzeug vor mr gekracht.
Komplizirt wird das ganze weil gerade als ich mich abgeschnallte hatte um Warndreieck usw zu hollen dann noch ein Auto in uns rein kracht.

Tja weil die Mitfahrer und ich uns zum Aussteigen fertig gemacht haben waren die Gurte schon weg und daher gab es eben die Platzwunden am Kopf, die Götter in Weiß sagen jetzt eben weil es eine Gehirnerschütterung sein kann müssen wir das beobachten und dürfen nicht fliegen.
Ach ja die Polizei hat schon die zweite SD Card der Dashcam darum sollte es kein Problem sein alles zu belegen.

An den Anwalt habe ich noch nicht gedacht aber danke und den kümmere ich mich heute auch noch.
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.465
3.852
Haben wir nicht und bisher auch nie gebraucht.
Tja, bisher.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Danke für die ganzen Hinweise.
Den Unfall kann ich so beschreiben:
Ich bin mit 4 Leuten im Auto die Bundestraße lang gefahren.
Wir kamen an eine Teilstrecke mit Wald links und rechts nach dem Verkehrsschild mit dem Reh bin ich von 100 auf 70 runter.
Dann kam ein Teilstück wo der Wald sehr dicht an der Straße ist da bin ich auf etwa 50 runter weil wir in den letzten 10 Jahren nicht nur einen Wildunfall hatten.

Dem Fahrer hinter mir war das zu langsam und hat gedrängelt nach einer Weile schert der aus und überholt und ist noch nicht ganz an uns vorbei und fängt beim Einscheren auf unsere Spur heftig zu bremsen.
Darum bin ich dann auf das Fahrzeug vor mr gekracht.
Komplizirt wird das ganze weil gerade als ich mich abgeschnallte hatte um Warndreieck usw zu hollen dann noch ein Auto in uns rein kracht.

Tja weil die Mitfahrer und ich uns zum Aussteigen fertig gemacht haben waren die Gurte schon weg und daher gab es eben die Platzwunden am Kopf, die Götter in Weiß sagen jetzt eben weil es eine Gehirnerschütterung sein kann müssen wir das beobachten und dürfen nicht fliegen.
Ach ja die Polizei hat schon die zweite SD Card der Dashcam darum sollte es kein Problem sein alles zu belegen.

An den Anwalt habe ich noch nicht gedacht aber danke und den kümmere ich mich heute auch noch.
So "einfach" ist dieser Unfall nicht gelagert; die Beweisführung wird schwierig. Grundsätzlich gilt: wer auffährt ist schuld, es sei denn, die Umstände sagen was anderes.

Der folgende Unfall kann eine Frage der Sicherungspflicht sein, aber Verursacher ist dann erstmal der "Reinfahrende". Aber damit hat weder die Swiss noch sonst wer was zu tun. Das Unfallereignis hat bislang (vorbehaltlich der Ermittlungen) du gesetzt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.148
2.504
Grundsätzlich gilt: wer auffährt ist schuld, es sei denn, die Umstände sagen was anderes.
Dies Denkweise ist zwar sehr weit verbretet, aber so pauschalisiert schlicht falsch, was aber durchaus korrekt ist, dass ein Auffahrunfall für die auffahrende Partei extrem schnell zu einer Mitschuld führt.

Die Polizei wird sich aber schon mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung gesetzt, und Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperveerltzung und gegebenfalls weiterer Delikte gegen alle drei Fahrzeugführer eingeleitet haben.

Wirklich relevant werden aber die Feststellungen und Wertungen des Sachverständigen, welcher mit der Analyse beauftragt ist, sowie die Aufnahmen der Kamera sein.
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.465
3.852
Dies Denkweise ist zwar sehr weit verbretet, aber so pauschalisiert schlicht falsch,
Nein.
was aber durchaus korrekt ist, dass ein Auffahrunfall für die auffahrende Partei extrem schnell zu einer Mitschuld führt.
Nichts anderes schrieb ich. Mein Posting genau lesen.
Die Polizei wird sich aber schon mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung gesetzt, und Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperveerltzung und gegebenfalls weiterer Delikte gegen alle drei Fahrzeugführer eingeleitet haben.

Wirklich relevant werden aber die Feststellungen und Wertungen des Sachverständigen, welcher mit der Analyse beauftragt ist, sowie die Aufnahmen der Kamera sein.
Abwarten, ob die Aufnahmen überhaupt (rechtlich) verwertbar sind, da teilen die OLG noch immer unterschiedlich. Und ein "Ausbremsen" muss nicht immer ein Ausbremsen sein.

Aber das ist ein anderes Thema, darum geht es nicht.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.148
2.504
Nichts anderes schrieb ich. Mein Posting genau lesen.
Das ist nicht schwierig du hast geschrieben Zitat:

"Grundsätzlich gilt: wer auffährt ist schuld"

Das trifft eben so pauschalisiert nicht zu, genauso wenig darf der Vorausfahrende nicht plötzlich ein Hindernis schaffen.

Die Mitschuld des Auffahrenden ergibt sich jedoch daraus, dass die Geschwindigkeit für die jeweilige Situation überhöht war, was eben sehr schnell und auch unbewusst eintreten kann.

Abwarten, ob die Aufnahmen überhaupt (rechtlich) verwertbar sind, da teilen die OLG noch immer unterschiedlich.
Nur sind diese OLG Entscheidungen seit dem BGH Urteil (Az. VI ZR 233/17) ziemlich irrelevant geworden, falls es sich um eine echte "Dashcam" handelt, sprich die Speicherung nur für kurze Dauer zur Dokumentation erfolgt, sollte es keine Probleme geben den Inhalt als Beweismittel zu verwerten.

Aber ja mit dem Hintergrund, dass es gegebenfalls zu einer Verteilung der Schuld kommen könnte, ist die Intention die Kosten für die Umbuchung zu minimieren verständlich.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
4.898
4.325
BER
Und die Rehe (und evt. auch Swiss) lachen sich ins Fäustchen bei dem Szenario.

In jedem Fall gute Besserung und eine ebenso gute Lösung!
 
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Reaktionen: juliuscaesar und 3LG

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
38
24
So mit Swiss zu telefonieren war ich sag mal interessant.
Umbuchen ohne Gebühr geht in solchen Fällen nicht aber ich habe Bescheinigungen für die Versicherung.
Spannend fand ich aber umbuchen auf einen neuen Flug von der Economy in die Economy hätte fast 3450 Euro gekostet.
Aber ein Upgrade und dann umbuchen geht auch irgendwie kostet aber nochmal einiges weniger.
Tja jetzt fliegen wir Business für rund 2600 Euro bessere Leistung die weniger kostet soll mir bei einem interkontinentalen FLug recht sein.

Zum Dashcam Ding hab ich damit schon gute Erfahrungen gemacht als vor ca. eineinhalb Jahren auf einem Parkplatz mir einer beim Ausparken im Rückwärtsgang rein gedonnert ist.
Der wollte auch behaupten er sei gestanden und ich wäre rein gefahren die Richterin hat sich dann den Film angeuckt und das Ding war durch oder fast weil ich darf nächstes Jahr nochmal beim Amtsgericht aussagen weil der Fahrer und Beifahrerin angeklagt sind wegen Falschaussage und noch ein paar Sachen.
Warum sollte die Polizei nicht die SD Karte kriegen?
Die zeigt was passiert ist und was ich gemacht habe sollte das nicht so ganz das richtige gewesen dann ists halt so und ich stehe dazu.
Man sollte eben dazu stehen was man gemacht hat.

Aber ich habe ja das Video auf der zweiten Karte angeschaut man sieht derjenige ist nicht weit vor mir schert auf meine Spur ein und noch nicht alle Räder sind über die Mittellinie und schon leuchten die Bremsleuchten.
Die Cam sagt meine Geschwindigkeit wären 46km/h gewesen ich bin jetzt kein Fachmann aber bei einer Bundesstraße wo 100 normal sind war ich weit weg von zu schnell.
Wenn ich das richtig sehe nimmt die Dashcam 45 Sekunden auf und sogar der zweite Rums von hinten ist auch noch drauf weil ich in dem Moment auf den Speicherknopf gedrückt habe.

Ich sehe jetzt erstmal nix was ich falsch gemacht haben könnte von daher gehe ich entspannt am Freitag zum Anwalt meine Versicherung die auch Verkehrsrechtschutz inklusive ist hat mir eine Liste mit empfohlen Anwälten geschickt bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht der Herr kann seinen Job sollte man denken.



Aber schon mal großes Danke für die ganzen Infos.