lohnt sich bei Swiss die Nachfrage um Kulanz für Umbuchung nach einem Unfall?

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ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.796
4.085
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Das ist nicht schwierig du hast geschrieben Zitat:

"Grundsätzlich gilt: wer auffährt ist schuld"

Das trifft eben so pauschalisiert nicht zu, genauso wenig darf der Vorausfahrende nicht plötzlich ein Hindernis schaffen.
Die rechtliche-wörtliche Bedeutung des Wortes "grundsätzlich" ist dir bekannt?

Die Mitschuld des Auffahrenden ergibt sich jedoch daraus, dass die Geschwindigkeit für die jeweilige Situation überhöht war, was eben sehr schnell und auch unbewusst eintreten kann.
Auch dazu schrieb ich nicht anderes, Zitat: "es sei denn, die Umstände sagen/zeigen etwas anderes".
Nur sind diese OLG Entscheidungen seit dem BGH Urteil (Az. VI ZR 233/17) ziemlich irrelevant geworden, falls es sich um eine echte "Dashcam" handelt, sprich die Speicherung nur für kurze Dauer zur Dokumentation erfolgt, sollte es keine Probleme geben den Inhalt als Beweismittel zu verwerten.
Das bleibt abzuwarten, das BGH-Urteil sagt auch eindeutig aus, dass gewisse Rahmenbedingungen vorliegen müssen. Eine Grundsätzlichkeit (siehe oben) ist nicht gegeben.

Aber ja mit dem Hintergrund, dass es gegebenfalls zu einer Verteilung der Schuld kommen könnte, ist die Intention die Kosten für die Umbuchung zu minimieren verständlich.
Es ist sogar unter Umständen angezeigt, Schadensminderungspflicht und so.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.941
689
Abwarten, ob die Aufnahmen überhaupt (rechtlich) verwertbar sind, da teilen die OLG noch immer unterschiedlich.
Nur sind diese OLG Entscheidungen seit dem BGH Urteil (Az. VI ZR 233/17) ziemlich irrelevant geworden, falls es sich um eine echte "Dashcam" handelt, sprich die Speicherung nur für kurze Dauer zur Dokumentation erfolgt, sollte es keine Probleme geben den Inhalt als Beweismittel zu verwerten.
Das bleibt abzuwarten, das BGH-Urteil sagt auch eindeutig aus, dass gewisse Rahmenbedingungen vorliegen müssen. Eine Grundsätzlichkeit (siehe oben) ist nicht gegeben.
Alleine schon deshalb übergibt man als Betroffener die SD-Karte aus einer Dashcam einem Rechtsanwalt und nicht der Polizei.
 

lowwer

Erfahrenes Mitglied
12.11.2020
877
243
Wien
Rein aus interesse wie sieht es aus wenn man im Urlaub einen grösseren Unfall hat sind da die Airlines ein wenig kullant?
(Ja Ich habe div. Versicherungen aber trotzdem fragen schadet nicht!)
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
22.440
20.390
FRA
Erkrankung ähnlich wie Unfall? Beides mit Nachweisen (Attest..)?

 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.974
16.208
Das ist nicht schwierig du hast geschrieben Zitat:

"Grundsätzlich gilt: wer auffährt ist schuld"

Das trifft eben so pauschalisiert nicht zu, genauso wenig darf der Vorausfahrende nicht plötzlich ein Hindernis schaffen.

Die Mitschuld des Auffahrenden ergibt sich jedoch daraus, dass die Geschwindigkeit für die jeweilige Situation überhöht war, was eben sehr schnell und auch unbewusst eintreten kann.

Bei einem Auffahrunfall streitet der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Auffahrenden. Es ist dessen Sache, den gegen ihn sprechenden Anschein durch die Darlegung eines atypischen Verlaufs zu erschüttern. Das Kerngeschehen eines Auffahrunfalls genügt für die Annahme eines Anscheinsbeweises nur dann nicht, wenn aus dem Unfallgeschehen weitere Umstände bekannt sind, die als Besonderheit gegen die Typizität sprächen. (BGH, Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 32/16). Das könnte hier der vorherige Spurwechsel des Überholers mit abruptem Abbremsen sein, ggf. beweisbar durch Dashcam. Dagegen könnte allerdings das eigene grundlose und damit verkehrswidrige (§ 3 Abs. 2 StVO) Langsamfahren sprechen, das überhaupt erst die Ursache für das Überholmanöver gesetzt haben könnte.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.350
2.705
Bei einem Auffahrunfall streitet der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Auffahrenden.
Mag sein, aber auch der Anschein bedeutet nicht wer generell auffährt hat Schuld.

Dagegen könnte allerdings das eigene grundlose und damit verkehrswidrige (§ 3 Abs. 2 StVO) Langsamfahren sprechen, das überhaupt erst die Ursache für das Überholmanöver gesetzt haben könnte.
Steile These, denn gerade das VZ 142 und der beschriebene unmitelbare nahe Waldrand zur Fahrbahn dürfte nicht nur eine verminderte Geschwindigkeit rechtfertigen, sondern sogar geboten sein.

Das wird aber Sache des Sachverständigen und Staatsanwalt/Amtsrichters sein und nicht einem Forum.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.974
16.208
der Anschein bedeutet nicht wer generell auffährt hat Schuld.

Wer auffährt, hat grundsätzlich Schuld.

Steile These, denn gerade das VZ 142 und der beschriebene unmitelbare nahe Waldrand zur Fahrbahn dürfte nicht nur eine verminderte Geschwindigkeit rechtfertigen, sondern sogar geboten sein.

Kommt auf die örtlichen Gegebenheiten und Tages- und Jahreszeit an, aber 46 bei 100 dürfte zu langsam sein.
 
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Reaktionen: frogger321

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
39
25
So endlich mal wieder zu Hause, falls es jemanden interessiert wie es ausgegangen ist:
Der Rechtsanwalt hat von der Versicherung alle entstanden Schäden rein geholt.
Also auch die Kosten der Umbuchung, die Versicherung hat noch etwas rum gemacht weil es ja einen Mehrwert durch Businessklasse gab.
Aber der Anwalt hat eben durch die Angebote die ich von Swiss bekommen hatte nachgewiesen, das Business billiger als Economy war.
Sogar etwas Schmerzensgeld gab es, also die Reisekasse ist wieder voll.

Ein wenig witzig war die Sache mit der Polizei:
Die hatten mir im März eine Vorladung für Anfang April geschickt.
Aber Ende März kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft Verfahren gegen mich wengen 170/2 beendet.
Allerdings gab es im gleichen Brief eine Vorladung als Zeuge weil ich die ersten Termine verpasste hatte, weil ich ja Arbeiten und dann Urlaub war.
Witzig fand ich die Polizei wusste wohl erst nix davon, das die Staatsanwaltschaft meine Geschichte beendet hat so ganz rund läuft das Reden untereinander bei denen wohl nicht.

Interessant war das Gutachten.
Der Gutachter hat festgestellt, das der Vordermann schon im Bereich der Mittelstreifen eine Vollbremung hingelegt hat.
Auch stand im Gutachten drin, das eine Geschwindigkeit zwischen 52 und 67km/h zum Unfallzeit als angemessen erscheinen.
Hier ist Interessant das nicht so richtig drin steht wie der Gutachter da drauf kommt, aber vielleicht wird ja beim Prozess gegen den anderen Fahrer noch was dazu gesagt.


Fazit:
Die Versicherung hat durch Vorschusszahlungen schon fast alles bezahlt der Rest soll noch im Juni kommen.
Alle Schäden sind ersetzt etwas Schmerzensgeld gab es oben drauf, die nächste Reise hat also ein deutliches größeres Budget als üblich, mal gucken was es an exotischen Zielen gibt.
Die Dashcam hat in dem Fall wohl entscheidende Infos geliefert und geholfen in meinem Sinn zu entscheiden hat sich damit gelohnt.
Der Strafprozess wird wohl bald anfangen.
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
1.218
2.530
FRA
So endlich mal wieder zu Hause, falls es jemanden interessiert wie es ausgegangen ist:
Der Rechtsanwalt hat von der Versicherung alle entstanden Schäden rein geholt.

Gratuliere! Dann bist Du ja gewissermaßen mit weniger als einem blauen Auge davongekommen.

Im Blick auf Deine neuen Reisepläne möchte ich Dir dennoch nahelegen, Dein Portfolio an Reiseversicherungen zu überdenken. Da gibt's sicher überflüssige dabei, aber eben auch solche, auf die man nicht verzichten sollte.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
39
25
Gratuliere! Dann bist Du ja gewissermaßen mit weniger als einem blauen Auge davongekommen.

Im Blick auf Deine neuen Reisepläne möchte ich Dir dennoch nahelegen, Dein Portfolio an Reiseversicherungen zu überdenken. Da gibt's sicher überflüssige dabei, aber eben auch solche, auf die man nicht verzichten sollte.
Na ja was die Versicherungen angeht, wir haben die Famileinversion von Aquamed das war die einzige Versicherung die wir ein paar kleinere Sachen in fast 20 Jahren gebraucht haben.
Sonst eben kleinere Sachen rund ums Mietauto.
Sonst habe ich nie eine Versicherung vermisst, wenn die bessere Hälfte das Ersatz-Ersatz-Smartphone in der Celebessee versenkt oder Gehäuse der 7 Jahre alten Kamera auf 35m undicht wird, hilft auch keine Versicherung wirklich weiter.