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Das Urteil bezieht sich auf einen Codeshare-Flug - Air Botswana ist klassisches Interlining ohne Codesharing und somit eine nicht vergleichbare Rechtslage.
Ich greif das mal hier kurz auf:
Lufthansa droht ja, bei jeder mini-Änderung (auch bei kleineren Änderungen im Sommerflugplan, die ja nun noch nichts mit Corona zu tun haben), nach zwei Wochen die Buchung zu stornieren, wenn man sich nicht gemeldet hat.
Passiert das in der Praxis dann eigentlich tatsächlich? Gibt es dazu praktische Erfahrungen? Jedenfalls schafft man sich mit so einer Strategie auch unnötige Auslastungen der Hotline.
Ja, das wurde bei LH direkt alles auf ein Ticket gebucht. Ganz ehrlich, um die Erstattung geht es mir gar nicht so sehr, ich möchte einfach nur meinen Ticketpreis erstattet bekommen (immerhin über 2000 €). Und das eigentliche Problem ist, dass die Flüge (JNB-MUB) laut LH nicht gecancelt sind. Der Flugstatus in meiner Buchung lautet "bestätigt". Aber Air Botswana wird die Strecke definitiv nicht fliegen.
Ein Anruf ist aufgrund der ewigen Wartezeit in der Hotline leichter gesagt, als getan.