Lufthansa Flug storniert, Stornorechnung inkorrekt?

ANZEIGE

ciB

Neues Mitglied
15.11.2018
5
0
ANZEIGE
Ich habe Flüge nach Irland aufgrund von Schwangerschaft stornieren müssen, haben aber eine Reiserücktrittsversicherung, die ich nutzen will. Jetzt hat Lufthansa und die Stornorechnung zukommen lassen, und zu meiner Verwunderung, sind die dort gelisteten bereits gezahlten Beträge niedriger, als was ich tatsächlich gezahlt habe. Und das bei allen drei Passagieren (insgesamt 1110,38 Euro vs 858,38 Euro).
Ich habe Lufthansa jetzt schon mehrfach um Korrektur der Rechnung gebeten, habe aber einfach immer nur eine einfache Antwort bekommen: "Wir haben soeben eine Antwort unserer Erstattungsabteilung erhalten. Die Rückerstattung wurde korrekt durchgeführt.".
Habt ihr noch Tipps, wie ich weiter vorgehen kann/muss? Am Telefon kann man mir auch nie weiterhelfen, man sei nur die Ticketabteilung...

Muss ich einen Anwalt einschalten?
 

Onkel Dubai

Erfahrenes Mitglied
01.07.2012
2.336
3.626
Frankfurt, Genf, London
Schon mal überlegt, ob die Stornorechnung vielleicht wirklich korrekt ist. Bei den allermeisten Tarifen bekommst Du nicht alles zurück, oftmals viel weniger als das hier. Hast Du Dir die Stornobedingjngen Deines Tickets genau angeschaut?
 

ciB

Neues Mitglied
15.11.2018
5
0
Schon mal überlegt, ob die Stornorechnung vielleicht wirklich korrekt ist. Bei den allermeisten Tarifen bekommst Du nicht alles zurück, oftmals viel weniger als das hier. Hast Du Dir die Stornobedingjngen Deines Tickets genau angeschaut?
Es geht mir ja nicht darum, was ich zurück bekomme, mir geht es darum, dass die bereits gezahlten Beträge niedriger sind, als was ich tatsächlich gezahlt habe.

Somit würde mir auch die Reiserücktrittsversicherung weniger zahlen - das will ich vermeiden. Von der Lufthansa kriege ich ja eh nur ein paar Euro wieder.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.987
30.100
MUC
Es geht mir ja nicht darum, was ich zurück bekomme, mir geht es darum, dass die bereits gezahlten Beträge niedriger sind, als was ich tatsächlich gezahlt habe.

Die gezahlten Beträge werden doch durch den Passenger Receipt, den man ab Buchung bis drei Monate nach der Reise abrufen kann, genauestens ausgewiesen. Insofern brauchst Du für Deine Versicherung doch nun keinen neuerlich Nachweis über die ursprünglich bezahlten Reisekosten.

Ich gehe davon aus, dass die Stornorechnung ausweist, was Du zurück erhälst bzw. ggf. was Du eben nicht zurück erhältst. Ich würde interpretieren, dass Du 858,38 Euro für das Storno "bezahlen" musst, sprich dieser Betrag von der LH einbehalten wird. Die Differenz zu den ursprünglich von Dir gezahlten 1.110,38 Euro gibt es dann wohl als S&G zurück.

Somit würde mir auch die Reiserücktrittsversicherung weniger zahlen - das will ich vermeiden. Von der Lufthansa kriege ich ja eh nur ein paar Euro wieder.

Verstehe ich nicht. Die Reisrücktrittsversicherung erstattet Dir auf Basis der Kosten, auf denen Du sitzen geblieben bist. Und dafür brauchst Du doch genau eine Rechnung, die den Betrag ausweist, den LH Dir nicht eben nicht erstattet. Somit sollte das in meinen Augen passen.
 

Onkel Dubai

Erfahrenes Mitglied
01.07.2012
2.336
3.626
Frankfurt, Genf, London
Sorry, ich verstehe es nicht. Du hast 3 Tickets für 1110 EUR gekauft. Dafür hast Du eine Rechnung, nehme ich an.
Diese Tickets hast Du storniert und möchtest das Geld von der Versicherung zurück. Richtig?
Was hat es dann mit der Stornorechnung und Den 850 EUR auf sich? Hat LH die erstattet? Oder ist das das, was sie bei der Stornierung einbehalten?
Warum erwartest Du bei der Stornierung noch einmal eine Rechnung über den vollen Betrag?
 
  • Like
Reaktionen: Nitus

ciB

Neues Mitglied
15.11.2018
5
0
Verstehe ich nicht. Die Reisrücktrittsversicherung erstattet Dir auf Basis der Kosten, auf denen Du sitzen geblieben bist. Und dafür brauchst Du doch genau eine Rechnung, die den Betrag ausweist, den LH Dir nicht eben nicht erstattet. Somit sollte das in meinen Augen passen.
Nein, die erstattet immer nur auf Grundlage einer Stornorechnung, sonst könnte ich ja am Ende mehr Geld zurückbekommen, als ich gezahlt habe. Bzw. die Flüge in Anspruch nehmen und trotzdem bei der Versicherung die Rechnung einreichen.


Ich gehe davon aus, dass die Stornorechnung ausweist, was Du zurück erhälst bzw. ggf. was Du eben nicht zurück erhältst. Ich würde interpretieren, dass Du 858,38 Euro für das Storno "bezahlen" musst, sprich dieser Betrag von der LH einbehalten wird. Die Differenz zu den ursprünglich von Dir gezahlten 1.110,38 Euro gibt es dann wohl als S&G zurück.
Nein, da steht einmal, was ich bereits gezahlt habe, dann, was davon Rückerstattungsfähig ist und dann, was ich bekomme. Und wie gesagt, stehen dort andere Angaben wie auf meinem Passenger Receipt.
 

Onkel Dubai

Erfahrenes Mitglied
01.07.2012
2.336
3.626
Frankfurt, Genf, London
Meine Stornobelege von LH sahen immer komplett anders aus. Kannst Du diesen Beleg einmal posten, dass man die Positionen nachvollziehen kann? Aber bitte vorher ALLE persönlichen Daten, Namen, Ticket- oder Buchungsnummern unkenntlich machen. Ich glaube immer noch an ein Missverstehen des Belegs…
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.987
30.100
MUC
Nein, die erstattet immer nur auf Grundlage einer Stornorechnung, sonst könnte ich ja am Ende mehr Geld zurückbekommen, als ich gezahlt habe.

Wieso nein, wenn Du in anderen Worten das wiederholst, was ich zuvor geschrieben habe?

Nein, da steht einmal, was ich bereits gezahlt habe, dann, was davon Rückerstattungsfähig ist und dann, was ich bekomme. Und wie gesagt, stehen dort andere Angaben wie auf meinem Passenger Receipt.

Klingt verwirrend, denn was rückerstattungsfähig ist und was Du bekommst, sollte ja dasselbe sein. Du meintest wohl, dass erwähnt wurde, was Du gezahlt hast, was nicht erstattungsfähig ist und was Du dann am Ende zurück bekommst.

Wenn der gezahlte Betrag im Passenger Receipt tatsächlich von dem von Dir gezahlten Betrag in der Stornorechnung abweicht, würde ich das so klar nochmal an LH schriftlich fixieren und sie unter Fristsetzung auffordern, dies entsprechend zu korrigieren. Ansonsten wohl ab zum Anwalt damit.

Aber vielleicht prüfst Du die Kommunikation mit LH auch nochmal kritisch daraufhin, was Du genau an sie geschrieben hast, da Du Dich zumindest für meinen Geschmack auch in diesem Thread ein wenig missverständlich ausdrückst.
 
  • Like
Reaktionen: Onkel Dubai

ciB

Neues Mitglied
15.11.2018
5
0
Wieso nein, wenn Du in anderen Worten das wiederholst, was ich zuvor geschrieben habe?
Ich meine, ich brauche eine korrekte Stornorechnung, ich kann das nicht einfach nur mit der "normalen" Rechnung machen. Bei der Lufthansa hatte ich ja aber zumindest auch die Rechnungen als Kopie mit in die Konversation gepackt, ich denke, das ist dann etwas transparenter als hier.

Hier sind ist die Rechnung und Stornorechnung für einen der Passagiere, als Beispiel.
 

Anhänge

  • Receipt1_geschwärzt.pdf
    545,6 KB · Aufrufe: 73
  • Storno_geschwärzt.pdf
    25,5 KB · Aufrufe: 57

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.987
30.100
MUC
Ich meine, ich brauche eine korrekte Stornorechnung, ich kann das nicht einfach nur mit der "normalen" Rechnung machen. Bei der Lufthansa hatte ich ja aber zumindest auch die Rechnungen als Kopie mit in die Konversation gepackt, ich denke, das ist dann etwas transparenter als hier.

Hier sind ist die Rechnung und Stornorechnung für einen der Passagiere, als Beispiel.

Danke, so kann man das gut nachvollziehen. Sie haben in der Auflistung der gezahlten Beträge der Stornorechnung tatsächlich die 84 Euro "Nationaler / Internationaler Zuschlag" vergessen.

Auch die Berechnung der weiteren Stornoposten kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Das erscheint mir wirr und passt nicht zu den Angaben im Passenger Receipt. Die Erstattungssumme von 65,46 Euro ist aber genau der Wert, den ich dort als Erstattung erwartet hätte, da dies exakt den Steuern und Gebühren aus dem Passenger Receiept entspricht.

Bleibt die Frage, ob die Reiserücktrittsversicherung hier wirklich noch eine andere Rechnung braucht. Du kannst ja mit dem Passenger Receipt und wahrscheinlich auch Deiner Kreditkartenabrechnung oder einem Kontoauszug nachweisen, dass Du 390,46 Euro p.P. bezahlt hast. Und dann kanst Du nachweisen, dass Du 65,46 Euro p.P. von LH erhalten hast. Damit sollte die Versicherung auch ohne korrigierte Stornorechnung eigentlich eine korrekte Erstattung durchführen können.

Andernfalls wie gesagt LH schriftlich unter Fristsetzung zur Korrektur auffordern.
 

Onkel Dubai

Erfahrenes Mitglied
01.07.2012
2.336
3.626
Frankfurt, Genf, London
ich gebe zu, dass die Belege verwirrend sind, denke aber trotzdem richtig.
Dein Ticket setzt sich aus 3 Komponenten zusammen. 241 (Fare=nicht erstattungsfähig), 84 (ist. Surcharge=erstattungsfähig), 65 (echte Gebühren)
Die 241 x 3 sind lost und werden oben so ausgewiesen. Die int. Surcharge ist 2x erstattungsfähig. Das sind die 168 im unteren Block der Storne. Ich gehe davon aus, dass Ihr sie auch nur 2x bezahlt habt, weil das dritte ein Kund <16 ist; sonst würden auch die 1110 insgesamt nicht stimmen). Von den 168 zieht LH Euch irgendwelche Bearbeitungsgebühren ab, ob zu recht oder nicht, mag ein Jurist beurteilen.
Für das Einreichen bei der Versicherung sollte das aber egal sein. Du kannst die 1110 als bezahlt nachweisen und das, was Du von LH bekommen hast. Der Rest ist dann Sache der Versicherung.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.987
30.100
MUC
ich gebe zu, dass die Belege verwirrend sind, denke aber trotzdem richtig.
Dein Ticket setzt sich aus 3 Komponenten zusammen. 241 (Fare=nicht erstattungsfähig), 84 (ist. Surcharge=erstattungsfähig), 65 (echte Gebühren)
Die 241 x 3 sind lost und werden oben so ausgewiesen. Die int. Surcharge ist 2x erstattungsfähig. Das sind die 168 im unteren Block der Storne.

Das passt für mich aber nicht zusammen, denn die Stornorechnung ist ja offenbar nur für eine Person bzw. ein Ticket, denn sonst müsste der gezahlte Tarif in der Stornorechnung ja doppelt bzw. dreimal so viel sein. Das passt dann nicht zur offenbar doppelten Surcharge, die ja pro Ticket nur einmal fällig geworden ist.

Ist in meinen Augen sehr verwirrend.

Ich gehe davon aus, dass Ihr sie auch nur 2x bezahlt habt, weil das dritte ein Kund <16 ist; sonst würden auch die 1110 insgesamt nicht stimmen). Von den 168 zieht LH Euch irgendwelche Bearbeitungsgebühren ab, ob zu recht oder nicht, mag ein Jurist beurteilen.

Da der Erstattungsbetrag exakt den S&G entspricht, die für eine Person gezahlt wurden, gehe ich davon aus, dass die international Surcharge nicht erstattet wurde.

Für das Einreichen bei der Versicherung sollte das aber egal sein. Du kannst die 1110 als bezahlt nachweisen und das, was Du von LH bekommen hast. Der Rest ist dann Sache der Versicherung.

So sehe ich das auch.
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
873
1.226
ANZEIGE
300x250
Die Stornoabrechnung sieht zwar etwas merkwürdig aus (doppelter Airline-Zuschkag), aber Du bekommst letztlich genau den Wert der S&G zurück, aber bei dem gebuchten Tarif nicht den Fare (241,00 EUR) und den Airline-Zuschlag (84,00 EUR).
Jetzt nimmst Du beide Belege und belegst damit gegenüber der Versicherung einen Schaden aus dem Reiserücktritt i.H.v. 325 Euro.
 
  • Like
Reaktionen: Aspe und Nitus