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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.060
9.243
Ich habe bei LH schon bei +/- 5min Änderungen von Monat oder Ziel hinbekommen, wenn man im Chat hartnäckig darauf hinweist, dass Änderung=Änderung und eine konkrete Alternative nennt.
Gut für Dich. Man hat nur kein Recht darauf und die aktuellen Vorgaben sehen das nicht vor.
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.686
14.058
FRA
Das hat während Corona häufig geklappt, aber inzwischen halte ich das für sehr unwahrscheinlich. Man hält sich wieder +1/-2 Regel.
Ja. Während Corona ganz easy 5x geklappt bei mir.
Vor ein paar Wochen, nach Corona: 1x geklappt bei mir. Ein 250€ CDG-BKK-CDG wurde bei +5min kostenlos um einen Monat verschoben. Man musste aber wirklich hartnäckig sein im Chat.
 
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cold_play

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
444
106
Hartnäckig bleiben bzw. nochmal neu anrufen. Ich habe diesen Monat bereits 2 Buchungen problemlos vom Datum komplett geändert bekommen. Darunter eine minimale Zeitenänderung von nur 10 Minuten beim Zubringerflug über ZRH nach SIN (Ankunftszeit blieb unverändert).
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
378
VIE
Gut für Dich. Man hat nur kein Recht darauf und die aktuellen Vorgaben sehen das nicht vor.
Auf welches Urteil beziehst du dich hierbei (kein Recht)
Meine beiden Fälle sind noch aus PreCovid Zeit und da hat LH knapp vor Prozessbeginn immer beigegeben.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.060
9.243
Auch 10min sind eine Änderung des Beförderungsvertrages. Die Airline möchte den Ticketpreis behalten, also muss sie Kulanz zeigen, wenn sie den Vertrag bricht.
“Kulanz“ und „müssen“ gehören nicht zueinander. Entweder Kulanz oder müssen, weil ein Rechtsanspruch besteht.

Im Einzelfall kann auch bei 10 Minuten ein rechtlicher Anspruch möglich sein. Das sind jedoch Ausnahmen.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
378
VIE
Dann musst Du eine spannende Begründung im Einzelfall gehabt haben. EU261 ist da jedenfalls außen vor.

Häufig gibt LH auch bei wasserdichten Fällen nicht vor Prozessbeginn bei.
Ich sehe hier keinen Zusammenhang zu EU261.
Ich kann dir die genaue Begründung des Anwaltes nicht sagen, aber was ich als Laie mitgenommen habe - einseitge Änderung des Beförderungsvertrages ist nicht zulässig.
 

foobar212

Erfahrenes Mitglied
04.08.2016
271
2
Das wird leider nichts. Sowohl Hotline als auch Live Chat stellen sich auf stur, auch nach mehrmaligem hinweisen auf:


IF CHANGES ARE MADE TO ANY OTHER THAN THE FIRST
TICKETED FLIGHT COUPON / THE FARES IN EFFECT AT
THE TIME OF ORIGINAL TICKET ISSUE WILL APPLY

und
REPRICE USING FARES IN EFFECT WHEN TKT WAS ISSUED
PROVIDED ALL OF THE FOLLOWING CONDITIONS ARE MET-
1. NO CHANGE TO 1ST FLIGHT COUPON

bin leider ganz kurz davor das Handtuch zu werfen und Lehrgeld abzuschreiben. Komisches Hobby hab ich mir ausgesucht. ;)
 

foobar212

Erfahrenes Mitglied
04.08.2016
271
2
Und was bedeutet Airport ticketing? Würde mich sehr über eine Erklärung freuen. :)