M&M Award - Flüge gestrichen: Wer zahlt Extrakosten?

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Exploris

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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MUC
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Unsere mühsam zusammengesuchten Award-Flüge nach Tahiti haben eine erste Änderung erfahren. Offenbar hat Swiss Flüge nach Shanghai gestrichen und die Flugzeit von Auckland nach Papeete wurde geändert. M&M hat gleich mal einfach so den Abflug um 2 Tage vorverlegt und umgebucht auf LH nach PEK und von dort mit NZ weiter. Inklusive 14:40 STUNDEN Aufenthalt in Auckland. :mad:
Die Hotline hat gleich auch noch darauf hingewiesen, dass weitere Änderungen durchaus auch noch möglich seien, vielleicht fallen ja wieder einige Flüge aus. :eek:

Meine Frage jetzt: Die Hotels in Polynesien sind ja jetzt nicht wirklich soooo günstig. Wer kommt für Storno- / Umbuchungskosten auf, wenn wieder was verschoben wird? Oder bin ich dazu verdammt, gleich die teureren flexiblen Raten zu buchen?

Die Hotline-Dame sagte gleich, dass sie da nicht zuständig seien, der Beförderungspflicht seien sie schließlich nachgekommen, und wenn wir da zwei Tage irgendwo rumstehen, tue ihr das zwar leid, aber dafür sind sie dann nicht zuständig.

Muss man sich in solchen Fällen dann an M&M oder die befördernde Airline (LH oder NZ in unserem Falle) wenden oder schaut man in die Röhre? :(
 

tomnikde

Erfahrenes Mitglied
27.03.2009
2.250
1
TXL
Ich will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich denke die von M&M haben Recht. Es kommt halt auf den Zeitraum an, also wann vor Abflug die Aenderung mitgeteilt wurde. Wenn Deine Fluege erst in ein paar Monaten sind, ist das eher Dein Problem, da Dir ja eine Alternative geboten wurde:rolleyes:
 

rcs

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06.03.2009
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München
Grundsätzlich hat man einen Anspruch auf Re-Routing gemäß der IATA-Richtlinien. Dem scheint die Lufthansa in dem Fall sogar freiwillig nachgekommen zu sein (bei den Südsee-Itineraries gab's da auch teilweise schon ein "geht nicht mehr"...)

Alles andere ist, sofern die Änderung bzw. Flugstreichung mehr als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wird, auch nicht durch etwaige Passagierrechte abgedeckt.

Etwaige Mehrkosten hat der Passagier zu tragen.

In dem Fall schaut's ja aber auch noch glimpflich aus, wenn der Flug auf einmal nur 2 Tage später geht weil NZ den Flugplan ändert und man deswegen sein Schiff ab Papeete verpasst, wird's weniger komisch ;)


Aus diesem Grund (auch wenn's teurer ist / mehr Meilen kostet) buche ich nach Möglichkeit immer LAX-PPT auf Air France, und den Zubringer dahin mit der Star Alliance. Bei den Flugtagen und Flugzeiten von Air France ist seit vielen Jahren nur wenig Veränderung - im Gegensatz zu den NZ-Flügen.
 

Exploris

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.849
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MUC
Das dachte ich mir :( Aber andererseits werden wohl jetzt nicht plötzlich sämtliche Flüge geändert werden.
Die Versicherung der M&M Mastercard greift da nicht, oder?
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Das dachte ich mir :( Aber andererseits werden wohl jetzt nicht plötzlich sämtliche Flüge geändert werden.
Die Versicherung der M&M Mastercard greift da nicht, oder?

Welche sollte greifen?

Wobei ich halt immer nicht weiss, was die Klausel der nächste verfügbare Flug in der EU-Verordnung bedeutet?
 

rcs

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06.03.2009
27.675
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Wobei ich halt immer nicht weiss, was die Klausel der nächste verfügbare Flug in der EU-Verordnung bedeutet?

Ist in dem Fall total irrelevant, da es sich bei den Flugstreichungen um Air New Zealand - Flüge außerhalb der EU handelt.

Das dachte ich mir :( Aber andererseits werden wohl jetzt nicht plötzlich sämtliche Flüge geändert werden.

Ich hab keine Ahnung wann ihr fliegt, aber bei einer Buchung von wem anders habe ich diese zwischen Ticketausstellung und Reisedatum insgesamt 4x auf meine Amadeus-Queue mit nicht unerheblichen Tages- und/oder Zeitenänderungen bekommen.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.315
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@rcs: Wenn kein Stopp zwischen dem ex-Europaflug und dem Anschluss ist:

"h) "Endziel" den Zielort auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussfluegen den Zielort des letzten Fluges;"
...
(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
...
(5) Diese Verordnung gilt für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen, die Beförderungen für Fluggäste im Sinne der Absätze 1 und 2 erbringen. Erfuellt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das in keiner Vertragsbeziehung mit dem Fluggast steht, Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung, so wird davon ausgegangen, dass es im Namen der Person handelt, die in einer Vertragsbeziehung mit dem betreffenden Fluggast steht."

Da der Vertrag mit LH besteht und in D beginnt trifft es IMHO zu.

Trotzdem ist mir nie klar - welche Rechte sich aus "der nächste verfügbare Flug" ergeben.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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www.oliver2002.com
Mein Rat wäre ein Vergleichbares Routing auf *A herauszusuchen und mit Wuenschrouting bewaffnet nochmals M&M anzurufen. Die haben halt die nächste Moeglichkeit die der Computer vorgeschlagen hat gebucht.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Mein Rat wäre ein Vergleichbares Routing auf *A herauszusuchen und mit Wuenschrouting bewaffnet nochmals M&M anzurufen. Die haben halt die nächste Moeglichkeit die der Computer vorgeschlagen hat gebucht.

M&M erklärt immer:
1. Umbuchung nur auf andere Awardplätze - Rerouting OK - für LH machen sie WL.
2. Keine Umbuchung auf Kaufklassen oder OAL-Flüge.
 

Exploris

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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MUC
Ich habe in Expertflyer schon geschaut, andere Awardplätze sind nicht verfügbar (Zeitraum 18.8. - 4.9.). M&M brauch ich gar nicht anzurufen, die finden nur Standardverbindungen wie MUC-BKK-MUC. Das Problem ist, Award-Klasse I zu bekommen. Bis Asien oder meinetwegen Neuseeland schaffen sie es noch, dann grandioses Scheitern. Ich musste schon bei der Buchung jede Flugnummer einzeln durchgeben. 4 verschiedene Hotline-Fritzen konnten keine Verbindung finden.

Wenn es so bleibt, ist es ja nicht schlimm. Schlecht wäre nur, wenn plötzlich der Rückflug vorverlegt werden würde (als Beispiel). Da hinge dann im schlimmsten Fall eine andere Inter-Island-Flugverbindung und Hotelnächte dran, was natürlich einige Kosten bedeuten würde. Und die Preisunterschiede zwischen prepaid und flexibler Rate sind ja ziemlich hoch :(
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
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www.oliver2002.com
Lass Dich nicht mit dem Quark abfuettern. Wenn LH Flüge storniert buchen sie Dich in Revenue auf dem nächsten (fuer Dich!) besten Flug um. Ich hatte mal DTW-xFRA-xMUC-DEL in I fuer einen Kumpel vor Weihnachten monate im voraus gebucht und LH hat den Flug gestrichen. Der andere LH Flug an dem Tag war voll, und LH hat auf Anfrage das Ticket auf DTW-(UA A)-ORD-(UA C)-FRA (LH I)- DEL umgebucht. Und dies weil kurz vor Weihnachten (12DEZ) alles knickeknacke voll war:eek:

Meine Schwiegereltern waren zufällig auf dem FRA-DTW Flug in W der natürlich auch gestrichen wurde und sind auf den anderen Flug in H umgebucht worden. (y)

Also dein gewuenschten Flugplan raussuchen und LH anrufen!!! Lass dich nicht abwimmeln. Ruf M&M in Zeiten, zu denen Kassel oder Berlin ans Telefon geht. Wir hatten einen aehnlichen Fall mit NZ in flyertalk und der Kollege hat sein Routing bekommen.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Das geht nicht, bei M&M geht immer Bertelsmann ran. Man muss stattdessen LH anrufen, da kommt man dann zu den Bürozeiten mit etwas Glück nach Kassel oder Berlin. Allerdings bearbeiten LH-Agenten M&M-Buchungen glaube ich nur für Statuskunden.

Was nichts daran ändert, dass sie sich bei mir wiederholt geweigert mich auf Nichtawardklasssen umzubuchen.
 

steffen0212

Leiter der Irrenanstalt
12.03.2009
1.729
10
www.cura-it.de
Guckst du hier, genau 2x die gleiche story:
Award flight cancelled - FlyerTalk Forums

I'm schlimmsten Fall eine PN in FT an runabout und der richtet es fuer dich.

runabout ist sicherlich eine gute Anlaufstelle (habe ihn aber glücklicherweise noch nie gebraucht).
Ich würde aber vorher nochmals anrufen, freundlich, aber besimmt sagen, was ich möchte und dann noch ggf. nach einem Supervisor fragen.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.315
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runabout ist sicherlich eine gute Anlaufstelle (habe ihn aber glücklicherweise noch nie gebraucht).
Ich würde aber vorher nochmals anrufen, freundlich, aber besimmt sagen, was ich möchte und dann noch ggf. nach einem Supervisor fragen.

Ich hatte mich an Michelle gewandt, aber die konnte nichts erreichen.
 

runabout

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
503
7
Outer Space
Das geht nicht, bei M&M geht immer Bertelsmann ran. Man muss stattdessen LH anrufen, da kommt man dann zu den Bürozeiten mit etwas Glück nach Kassel oder Berlin. Allerdings bearbeiten LH-Agenten M&M-Buchungen glaube ich nur für Statuskunden.

Stimmt! In Berlin und Kassel werden nur Statuskunden bearbeitet.




Guckst du hier, genau 2x die gleiche story:
Award flight cancelled - FlyerTalk Forums

I'm schlimmsten Fall eine PN in FT an runabout und der richtet es fuer dich.


Wie Du siehst bin ich auch hier :)

Allerdings muss ich nun gleich dazu sagen das ich auch nur den Regeln entsprechend vorgehen kann. Nichts desto trotz gibts immer die ein oder andere Möglichkeit dieses oder jenes zurechtzuschieben, aber leider halt nicht alles.

@Exploris

PM mir mal deinen Buchungscode ich werds mal bei Gelegenheit anschauen, versprechen kann ich aber nichts.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
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Allerdings muss ich nun gleich dazu sagen das ich auch nur den Regeln entsprechend vorgehen kann. Nichts desto trotz gibts immer die ein oder andere Möglichkeit dieses oder jenes zurechtzuschieben, aber leider halt nicht alles.

Auf was dürft Ihr den umbuchen?
 
M

Mr. Burns

Guest
Juristisch interessant aber für den Verbraucher letztlich schwer nachvollziehbar, ist die Frage, ob und in welchem Umfng neben der ominösen EU-Verordnung 261/2004 das nationale Recht weitergilt.

Die Verordnung regelt quasi nur die Grundfälle wie Überbuchung, Flugentfall und Verspätung.

Weitergehende Schadenersatzforderungen bleiben unberührt. Ausgleichszahlungen nach dieser VO sind allerdings auf weitergehende Schadenersatzforderungen anzurechnen.

Die Verordnung soll mithelfen, die eklatante Benachteiligung der Verbraucher bei und während einer Flugreise auszugleichen.

Da die Regelungen in der Verordnung recht kurz und übersichtlich sind, geben sie dem Verbraucher die Möglichkeit seine Rechte während einer Flugreise direkt und bestimmt zu formulieren. Es besteht freilich auch die Gefahr, dass möglicherweise weitergehene Schadenersatzforderungen von den Fluggesellschaften schnell abgewiesen werden, indem sie sich auf die angeblich abschließende Regelung der Verordnung berufen.

Das dies funktioniert, hat man ja im berühmten Nachbarforum VVF gesehen. User, die die Verordnung kannten, haben dort schnell und einfach Rechtsberatung gemacht. Häufig jedoch irrig.

Insbesondere wird dort von sogenannten Schmalspurjuristen, wie Maps einer ist, behauptet, dass dem Fluggast keinerlei Ansprüche zustehen, wenn er die Information über den Entfall eines Fluges mindestens zwei Wochen vor dem Abflug erhält. Dies ist so nicht richtig, hat sich aber in den Köpfen - auch vieler - Mitarbeiter von Fluggesellschaften so festgesetzt. So kann - in manchen Fällen - durch die Verordnung, die eine Stärkung der Verbraucherrechte bezweckt, das Gegenteil erreicht werden, weil dem Fluggast nicht bekannt ist, dass das normale Schadenersatzrecht seines EU-Nationalstaates in Konkurrenz zur Verordnung weitergilt.

Um hier voreilige Hoffnungen gleich zu dämpfen: Diese Problematik ist nur wenigen Anwälten und Richtern an Amtsgerichten bekannt und es wird noch etwas Zeit brauchen, bis die Rechtsprechung hierzu belastbare Entscheidungen getroffen haben wird und diese auch veröffentlicht sein werden. Mr. Burns tut sein Bestes die Rechtsbteilungen der Fluggesellschaften entsprechend aufzuklären. :p
 
Moderiert: