Manufactured spending, Churning, Steuern

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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.481
3.617
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Auf M&M-Meilen trifft das auch nicht zu, da sie bereits von LH pauschal versteuert wurden.
 
A

Anonym82212

Guest
Payback oder Cashback wird vom Finanzamt wie ein Rabatt auf den Einkauf gewertet und muss folglich nicht versteuert werden.

Und wie sieht dass aus wenn man mit einer privaten Karte mit Cashback für den Arbeitgeber kauft, Erstattung vom Arbeitgeber in voller Höhe bekommt und dieser den Betrag steuerlich geltend macht?

Hast du dann eine Art Steuerhinterziehung begangen? oder gar der Arbeitgeber?
 
A

Anonym82212

Guest
Danke für den Artikel sehr aufschlussreich, hatte ich soweit gar nicht auf dem Schirm.
Klingt aber natürlich logisch