Also ein Kunde kann doch eigentlich nur ein Produkt zurück geben, ohne Zahlungsverpflichtung, was auch noch als neu verwendet werden kann.
Wer der Kunde beim ausprobieren Kratzer gemacht hat, oder sonstige Beschädigungen, dann muss er sich einen Abzug gefallen lassen. Denn egal wie gering die Beschädigung auch ist, das gehört nicht zur Prüfung des Gerätes wie es in einem stationären Geschäft auch möglich wäre.
Wenn Mängel an der Verpackung sind, dann mag man darüber streiten, ob der Kunde auch dafür einen bestimmten Betrag zahlen muss.
Faktisch ist es aber so, dass wohl alle grössen Händler Waren innerhalb einer bestimmten Frist zurück nehmen, soweit sie nicht übermässig genutzt wurden.
Und diese Waren werden dann auch wieder überprüft und wohl auch oftmals günstiger verkauft.
Doch das ist nicht der Grundgedanke, der Rückgabe bei Fernabsatz, oder bei den freiwilligen Rückgabeversprechen die viele grosse Unternehmen geben. Grundsätzlich geht man dann, vom Gesetzgeber her, aber auch das Unternehmen davon aus, dass man das Produkt so, wie es zurück kommt, zum gleichen Preise , und so gleich verkaufen kann.