Mehrwertsteuererstattung

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Clarksan

Aktives Mitglied
17.02.2018
159
0
Japan
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Seit Januar 2020 gibt es anscheinend einen Mindestwert von 50.01 EUR unter dem der Zoll keine Ausfuhr zur Mehrwertsteuererstattung beglaubigt.
Mein Antrag bekam zwar einen Stempel, der aber die Ablehnung begruendete.
Kann man eigentlich auch verstehen, dass man bei Kleinbetraegen die Erstattung unterbindet, da der Aufwand in keinem Verhaeltnis zum Erstattungsbetrag steht.
IMG_2599.jpg
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.916
1.407
MUC, BSL
Stimmt wobei die praktischen Auswirkungen bisher quasi nicht bemerkbar sind, die Schlangen bei der Ausfuhr an den Grenzübergängen zur Schweiz haben sich quasi nicht verändert (surprise, surprise).

Pikant finde ich, dass es auch nicht geht, dass man mehrere Rechnungen kumuliert obwohl der Mehraufwand marginal ist. Angeblich soll das aber nur temporär sein bis eine elektronische Variante (wohl eine Smartphone App) kommt... brauch ich nicht dazu sagen, dass man das massiv verbummelt hat, oder?
 

Clarksan

Aktives Mitglied
17.02.2018
159
0
Japan
Bin gespannt, wie das Verfahren mit einer App funktionieren soll.
Die Schlangen am Zoll in Muenchen haben sich sehr wohl veraendert, das liegt aber wohl eher am Coronavirus...