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Seit Januar 2020 gibt es anscheinend einen Mindestwert von 50.01 EUR unter dem der Zoll keine Ausfuhr zur Mehrwertsteuererstattung beglaubigt.
Mein Antrag bekam zwar einen Stempel, der aber die Ablehnung begruendete.
Kann man eigentlich auch verstehen, dass man bei Kleinbetraegen die Erstattung unterbindet, da der Aufwand in keinem Verhaeltnis zum Erstattungsbetrag steht.

Mein Antrag bekam zwar einen Stempel, der aber die Ablehnung begruendete.
Kann man eigentlich auch verstehen, dass man bei Kleinbetraegen die Erstattung unterbindet, da der Aufwand in keinem Verhaeltnis zum Erstattungsbetrag steht.
