Allianzübergreifendes: Meilen vererben - was muss man beachten?

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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
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Berlin
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Hallo Kollegen,

ich meine mal gehört zu haben, dass man sein Meilenkonto nach dem Tod vererben kann. Immerhin stellt es ja mitunter einen großen Wert dar. Hat dazu jemand ein paar Details oder Erfahrungen?

1) Geht das grundsätzlich bei allen deutschen Airlines? Und wie ist es im Ausland - wo ggf. anderes Erbrecht gilt?
2) Was muss man formal beachten? Testament? Wie zeigt man es an bei der Airline / dem Meilenpartner?
3) Wann verfallen die Meilen? Wie ist es mit dem Status?

Danke und Gruß,

bk512
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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6
Wien
...2) Was muss man formal beachten? Testament? ...
3) Wann verfallen die Meilen? Wie ist es mit dem Status? ...

Wie vererbst Du denn Sparguthaben, Münzen oder deine Bierdeckelsammlung? Schreibst du da auf jede Münze oder Bierdeckel wen du sie vermachst oder schreibst du das ins Testament?
Wenn Meilen vererbbar sind, warum sollte es dann dazu besondere Regeln geben?

Und ad Status: Kannst Du deinen Mopedführerschein vererben? Das man dich mit "Herr bk512" beim Frisör anspricht? Deinen akademischen Grad? Deinen Titel im Weitstrullern?

Man darf ruhig einmal logisch nachdenken, bevor man eine Frage stellt!
:yes:
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
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Berlin
Danke MisterG. Weiß zwar nicht, warum du gleich so zynisch bist....

Bei 2) Meinte ich eher, was man bei der Airline vorlegen muss.

Um es mit deinen Worten zu sagen: Man darf ruhig einmal logisch nachdenken, bevor man eine Antwort postet!
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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6
Wien
... Weiß zwar nicht, warum du gleich so zynisch bist....

Bin ich gar nicht. Aber ich habe folgende Lebenserfahrung gesammelt: Ein plastischer Vergleich inkl. ein paar ironischen Worten helfen dem Fragesteller meistens, sich auch in einem halben Jahr noch an die Antwort des Gegenübers zu erinnern!

... Meinte ich eher, was man bei der Airline vorlegen muss. ....

Du musst dich als Erbe zu erkennen geben und die Rechtmäßigkeit deines Anspruchs darlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
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Berlin
Ein wenig sachlicher wäre auch ok gewesen. Man muss den Fragesteller nicht als Deppen darstellen, um einen Punkt zu machen.

Denke mal, viele Leute wissen garnicht, dass Meilen vererbbar sind. Und zu Frage #1 hat mir auch nicht keener anworten können. Erbrecht in der Türkei - irgendwelche Experten online?
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
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Berlin
Ein wenig sachlicher wäre auch ok gewesen. Man muss den Fragesteller nicht als Deppen darstellen, um einen Punkt zu machen.

Denke mal, viele Leute wissen garnicht, dass Meilen vererbbar sind. Und zu Frage #1 hat mir auch noch keiner antworten können. Erbrecht in der Türkei - irgendwelche Experten online?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Sofern der Erblasser entweder die deutsche oder die türkische Staatsangehörigkeit hatte, verweise ich auf folgende Kurzübersicht: Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei - Erbrecht.

Bedeutet dem wesentlichen Inhalt nach für beweglichen Nachlass: bei deutscher Staatsangehörigkeit ist ein deutscher Erbschein erforderlich, bei türkischer Staatsangehörigkeit ein türkischer Erbschein.

Siehe ferner:

Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik
http://www.deutsch-tuerkisches-recht.de/images/files/43_Nachlassabkommen.pdf

Inwiefern die Fluggesellschaft ein privatschriftliches oder notarielles Testament in Verbindung mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll akzeptieren würde, entzieht sich meiner Kenntnis.

Weitere Aussagen lassen sich dazu nicht treffen, da die Frage nach "Erbrecht in der Türkei" zu vage ist.
 
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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Danke Meilenfreund!

Meine Frage war, inwieweit ein deutscher Staatsbürger bei Miles&Smile nach deutschem Erbrecht behandelt würde bzgl. der Vererbung seiner Meilen.