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MM CC: Mietwagen Vollkasko

fbess

Erfahrenes Mitglied
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Servus,
ich habe jetzt zum ersten Mal den Fall, dass mit es mit einer SEN AWD bei Avis billiger wäre zu buchen als über einen Broker. Hier würde dann ja die Versicherung der MM CC genutzt werden.
Diese ist jetzt aber als Vollkasko auf eine Maximalsumme von 75k€ begrenzt.

Ich habe keine Einschränkungen der Buchungsklassen auf der Avis Webseite, aber die "Luxus"-Buchungsklasse (S-Klasse, 7er, A8) liegt doch da preislich drüber, oder?

Ist das das mein persönliches Risiko, oder weigert sich Avis dann doch bei der Abholung?

Hat hier jemand Erfahrungen?

Gruß
Fabian
 
Und was man nicht vergessen darf, es geht um den Nettopreis von Zeit- und Restwert! Also auch nicht den Nettopreis des Neupreises!
 
Die Bedingungen habe ich schon gelesen, aber das mit dem Nettopreis war mir trotzdem nicht klar. Danke dafür! ^

Das letzte mal als ich ne S-Klasse hatte, lag die Neupreis (mal Interessehalber auf der Webseite zusammengeklickt, allerdings Brutto) bei über 85k, daher hätte man dann am Ende ja selbst ein Risiko von 10k, was nicht so schön wäre. Aber so passt's ja.

Gruß
Fabian
 
In den maßgeblichen deutschen Bedingungen ist ja immer noch diese höchst fragwürdige Klausel drin, wonach der Versicherungsschutz voraussetzt, dass "der Mietfahrzeugvertrag von einem anspruchsberechtigten Kreditkarteninhaber [...] mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde." Hatten wir nicht mal einen Thread zu der Frage "Versicherungsschutz bei post-paid-Tarifen"?
 
Worum ging's da? Etwa die Spitzfindigkeit dass bei Post-Paid noch nicht "vollständig bezahlt" ist und damit kein Versicherungsschutz bestünde? :sick:

Gruß
Fabian
 
So weit ich mich erinnere ging es in dem thread aber darum, dass ein Teil des Mietwagens mit der CC und ein Teil mit einem Voucher bezahlt wurde, wobei der Voucher nicht direkt mit der CCz gezahlt wurde sondern irgendwas wie eine Compensation für eine vorherige Miete (die wiederum mit CC bezahlt wurde) war.

War kompliziert - zumindest der Thread, den ich im Kopf habe...
 
Ich meine mich - allerdings wirklich nur ganz dunkel - daran erinnern zu können, dass es in dieser Frage sogar vor Gericht ging...
 
Etwa die Spitzfindigkeit dass bei Post-Paid noch nicht "vollständig bezahlt" ist und damit kein Versicherungsschutz bestünde?

Genau darauf wollte ich hinaus. Ich würde sicherstellen wollen, dass der Versicherer mein Verständnis der Versicherungsbedingungen auch dann noch teilt, wenn ich mit einer Rechnung über 75.000 € für eine zerbombte S-Klasse ankomme. Bei der Gelegenheit würde ich mir dann auch gleich noch bestätigen lassen, dass die Versicherung auch bei Diebstahl greift. Es ist zwar in den Bedingungen von "Verlust" die Rede, in der Überschrift heißt es aber nur "CDW" und nicht auch "LDW". Sauschlechtes Handwerk, jedenfalls aus Sicht des Kunden.
 
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Das Diebstahl aber scheinbar als "Untermenge" von Verlust angesehen wird habe ich aber auch schon bei anderen Versicherungen gesehen. Ebenso das LDW nicht mehr explizit genannt wird sondern im CDW enthalten ist (was hätte eine Collision sonst mit Verlust zu tun?).
Aber Grundsätzlich stimme ich mit dir überein: man kann bei Versicherungen nicht Spitzfindig genug sein.

Gruß
Fabian
 
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