muss der "Treibstoffzuschlag" nun zuerstattet werden oder nicht?

ANZEIGE

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.354
562
ANZEIGE
mich beschäftigt die Frage ob jetzt der sogenannte Treibstoffzuschlag zurück erstatt werden muss oder nicht (das Airlines nein sagen ist klar)

Ich bin vielfach auf diese Argumentate gestossen:
"Treibstoffzuschlag zurückverlangen – Viele Airlines erstatten die Kerosin- oder Treibstoffzuschläge nicht, wenn der Fluggast die Reise nicht antritt. Anders als die Steuern und die Flughafengebühr erhebt die Airline den Kerosinzuschlag nicht für Dritte. Die Zuschläge sind meist Preisbestandteile, wie es sich aus den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Trotzdem können Sie auch solche Zuschläge zurückverlangen, wenn Sie nicht fliegen. Schließlich verbrauchen Sie dann auch keinen Treibstoff."

oder
"hat die Fluggesellschaft saemtliche Nebenkosten, die nicht dem vereinbarten Flugpreis, also alle Steuern und Gebuehren (auch sogenannte Treibstoffzuschlaege) zu erstatten, siehe Führich, Reiserecht, 6. Auflage, Rn. 989."

oder
"Immer wieder beschweren sich Flugreisende in der Verbraucherzentrale Brandenburg darüber, dass ihnen die Airline nach einer Stornierung entweder gar kein oder nur wenig Geld zurückzahlte. "Die ausgewiesenen Steuern und Gebühren sowie weitere ersparte Kosten zum Beispiel für Verpflegung und Kerosin sind immer zu erstatten, wenn ein Passagier den gebuchten Flug nicht antritt", so Fischer-Volk. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft nach einem aktuellen Urteil (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13) auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war. Dies gilt insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt."

Sind schon Urteile speziell zu dieser Frage gefallen? Klar das die Airlines in den AGB die Auszahlung ausschließen aber schon bei den Bearbeitungsgebühren hat sich gezeigt das die Gerichte da nicht mitziehen das könnte also beim Treibstoffzuschlag ähnlich sein
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.173
875
Manche Airlines haben bereits reagiert und den Treibstoffzuschlag umbenannt z.B. in Sicherheitszuschlag, internationaler Zuschlag. Das allerdings als Reaktion auf den gesunkenen Oelpreis.
Die Frage ist tatsaechlich bereichtigt, da die Airlines wohl spitzfindig argumentieren muessten, wenn mal ein Pax gegen eine verweigerte Erstattung klagt.
 

Brummbaer66

Erfahrenes Mitglied
09.08.2012
899
-1
VIE
Wenn im Passagierflug, so wie im Straßengüterverkehr, der Transportpreis erst unmittelbar nach Erfüllung der Transportleistung fällig wäre, hätten wir das Problem nicht.
Bei der Airline würde man, um sich den Sitz zu reservieren, seine Kreditkartendaten deponieren. Kommt der Passagier an der Bestimmung an, wird abgebucht. Storniert er die Buchung in einem angemessenen Zeitraum vor den Flug, gibt's keine Belastung der KK.

Nachdem aber die Airlines mit dem insbesondere von Urlaubs-/Privatfliegern oft weit im vorhinein kassierten Geld arbeiten, und dadurch auch eine Planungssicherheit haben, wird sich kaum eine Airline freiwillig auf Zahlung erst nach erbrachter Flugleistung einlassen.

Wenn YQ wirklich Treibstoffkosten sind... Ob im Flieger 100 kg mehr oder weniger drin sind, macht bei dem einzelnen Flug keinen großen Unterscheid beim Verbrauch. Das ist vermutlich gar nicht messbar. Erst auf's ganze Flugzeugleben gesehen macht es Sinn, 100 kg einzusparen, in dem man z.B. ehemals metallene Kloschüsseln durch Plastik austauscht.
 
Zuletzt bearbeitet:

FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
0
LON
Das Thema ist doch schon fast so alt wie das kommerzielle Fliegen.

Aktuell wird er nicht zurueckerstattet. Ob das rechtens ist, wird am Ende ein Gericht klaeren muessen. Jede smarte Airline wird aber vermutlich settlen anstatt einen Praezedenzfall zu schaffen.

Wer hat Zeit, Geld und Musse das bis zum BGH durchzufechten?
 

Achilles

Neues Mitglied
31.08.2016
8
0
Aus meiner Erfahrung kann ich wie folgt berichten:
Die Airline muss bei Stornierung den gesamten (!) Flugpreis zurückerstatten. Sie muss den Nachweiss führen, dass sie die Plätze nicht besser verkaufen konnte. Die AGB´s der Airline spielen diesbezüglich keine Rolle. Das Problem; erst einen Anwalt suchen, den bezahlen, dann den Antrag bei Gericht einreichen ; auch hier die Gerichtskosten zahlen. Wenn man erst einmal mit ca 400 € in Vorleistung gegangen ist um ca 100 € zurückzubekommen, verzweifelt man so langsam. Dann dubiose Antworten der Airlines ertragen ("Wurde doch erstattet"). Schlußendlich ist das Ding durch und nach ca 4 Monaten bekommt man auch die Gerichtskosten zurück. Die Airline vergleicht sich immer.. Denn keiner will den Nachweiss führen, wie und ob sie die Plätze verkauft hat.

Aber damit rechnen ja die Airlines und bieten munter nicht erstattbare Preise an.

Ich hab´s 5 mal durch. Air Berlin hat schlußendlich immer (!) alles bezahlt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.296
2.659
Ich hab´s 5 mal durch. Air Berlin hat schlußendlich immer (!) alles bezahlt.

In meinen beiden Fällen laufen gerade die Mahnbescheide gegen AB der restliche Flugpreis war 3 bzw 9Euro auf dem rum zu reiten war mir zu aufwändig. Gab es einen festen Zeitpunkt wo AB eingeknickt ist oder war das immer unterschiedlich?
 
Zuletzt bearbeitet:

Achilles

Neues Mitglied
31.08.2016
8
0
Ja, die ziehen es bis zum Schluss. Langer Atem ist wichtig. Spätestens wenn der Termin zur Verhandlung steht, kommt in der Regel das Angebot
 

Achilles

Neues Mitglied
31.08.2016
8
0
Mein Anwalt hat den kompletten Flugpreis angesetzt. Und das war in allen Fällen über 600 €
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.296
2.659
in meinen beiden Fällen hat Airberlin die Mahnbescheide beglichen, allerdings hatte ich nicht den kompletten Flugpreis angesetzt, da die Beträge mit 3 bzw. 5Euro als zu unbedeutend erschienen um diese aufwändig geltend zu machen.