KL: Nur 27€ von 398€ Rückerstattung?

ANZEIGE

ptoctan

Reguläres Mitglied
01.07.2013
99
94
ANZEIGE
Hallo,

ich habe vor einiger Zeit einen Flug bei einem online-Reisebüro mit KLM BRU - AMS - BOM und return gebucht.

Nun kann ich den Flug leider nicht antreten. Erstattet werden sollen mir aber nur 27€ (bei der ersten Mail waren es noch 31€), was ich doch recht wenig finde.

BRU-AMS ist in Y, AMS-BOM in V. Dass diese Klassen keine Erstattung bieten, wurde erst nach der Buchung ersichtlich, da während der Buchung bzw. FLugsuche die Klasse ja leider nicht angezeigt wird...

Laut Rechnung sind 112€ Flugpreis, und 286,34 Steuern. In den Screenshots des Reisebüros sieht das nun etwas anders aus, und zwar 106€ Flugpreis und 301,15€ Steuern, wovon 250 YR, 15,19 RN, 2,0 VV, 12,77 CJ, 9,47 YM, 8,88 IN und 2,84 WO sein sollen.
YR, RN und IN sollen nicht erstattbar sein, bleiben mir als 27,08€ von 398,34€

Stornierungskosten des Reisebüros entfallen, da ich deren "Spezialservice" buchte.

Ist das wirklich so rechtens? Sehe ich vom Flugpreis gar nichts und selbst von den Steuern weniger als 10%?

Das Amtsgericht Rüsselsheim hat doch beschlossen (Az.: 3 C 119/12 [36]), dass nur die entstandenen Kosten einbehalten werden dürfen, oder verstehe ich das falsch? Da der Flug Ende August ist und die das Ticket weiter verkaufen können, dürften das wohl kaum ~370€ sein?


Viele Grüße,

Samuel
 

ptoctan

Reguläres Mitglied
01.07.2013
99
94
Danke für eure Antworten!

Sofern über ein deutsches Reisebüro gebucht wird dachte ich, dass auch deutsches Recht gilt?

Ich habe bei Elumbus gebucht, mit dem Service Standardpacket, mit dem vom Reisebüro aus bei Umbuchung & Stornierungen nicht noch Gebühren dazu kommen.

Direkt klagen wollte ich eigtl nicht... (y)(y)
Was ist denn der Gerichtsort & Aktenzeichen der Klage?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
AG Köln, Urteil vom 24.09.2012 - 114 C 22/12 ist das von mir betreute Urteil.

Auch interessant ist AG Rüsselsheim, Urteil vom 16.05.2012 - 3 C 119/12 (36)
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
Seit wann betreut man denn Urteile? Ist ja mal 'ne terminologische Keule.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich habe nie die Argumentation verstanden, nach der man die Fuel Surcharge zurückbekommen soll: Der Sprit wurde - +/- ein paar Liter - auch mit leerem Sitz verbrannt. Anders sähe es aus, wenn ein anderer Fluggast deinen Platz eingenommen hat. Aber eine Ausbuchung bis auf den letzten Platz ist nicht gerade der Regelfall.

Es bleibt also der "Rechtsweg", aber hier müsste man zunächst mal schauen, ob deutsches Recht anwendbar ist
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
ANZEIGE
Ich habe als Anwalt noch nie Urteile betreut, sondern Faelle. Und Urteile erstreite ich....

Darauf wollte ich in etwa hinaus. Ich weiß ja nicht in welcher Stellung Kexbox das Urteil "betreut" hat... klingt noch am ehesten nach Rechtspfleger, aber selbst der sollte die Terminologie etwas im Griff haben.