OmanAir bucht Flug um nun mit 50 Stunden Layover

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KarlDonnerlörres

Neues Mitglied
01.06.2025
18
5
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Hallo,

OmanAir hat meinen Flug mit 1,5 Stunden Zwischenstopp umgebucht. Nun habe ich plötzlich 50 Stunden Aufenthalt im Oman. Welche Rechte habe ich nun gegenüber OmanAir? Den Flug würde ich gerne behalten. Gibt es Leute die bereits ähnliche Erfahrungen bei OmanAir gemacht haben und wie waren die Erfahrungen?

Viele Grüße
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.279
34.237
MUC
Hallo,

OmanAir hat meinen Flug mit 1,5 Stunden Zwischenstopp umgebucht. Nun habe ich plötzlich 50 Stunden Aufenthalt im Oman. Welche Rechte habe ich nun gegenüber OmanAir? Den Flug würde ich gerne behalten. Gibt es Leute die bereits ähnliche Erfahrungen bei OmanAir gemacht haben und wie waren die Erfahrungen?

Viele Grüße

Von welcher Flugroute sprechen wir denn?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.279
34.237
MUC

Darauf sind leider deutsche / europäische Fluggastrechte nicht anwendbar.

Inwiefern man mit thailändischen oder omanischen Fluggastrechten da wirklich weiter kommt, wage ich zu beweifeln.

Insofern mal lieb an der Hotline oder am Ticketschalter am Flughafen anfragen, was man Dir für Alternativen anbieten kann. Übliches Vorgehen, sich nach Fristsetzung selbst um eine frühestmögliche Ersatzbeförderung (ohne 2 Tage Layover) zu kümmern, scheidet hier wohl mangels einfacher Einklagbarkeit aus.
 

KarlDonnerlörres

Neues Mitglied
01.06.2025
18
5
Darauf sind leider deutsche / europäische Fluggastrechte nicht anwendbar.

Inwiefern man mit thailändischen oder omanischen Fluggastrechten da wirklich weiter kommt, wage ich zu beweifeln.

Insofern mal lieb an der Hotline oder am Ticketschalter am Flughafen anfragen, was man Dir für Alternativen anbieten kann. Übliches Vorgehen, sich nach Fristsetzung selbst um eine frühestmögliche Ersatzbeförderung (ohne 2 Tage Layover) zu kümmern, scheidet hier wohl mangels einfacher Einklagbarkeit aus.
Wobei der Hinflug ja in DE startet mit FRA - MCT - BKK.
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.898
7.988
DUS
Oman Air ist inzwischen auch OneWorld, da sollte also schon was gehen.
Bei den MUC Flügen aufpassen, das ist meistens keine B789.
 

Exit Row

Reguläres Mitglied
23.06.2025
25
56
Darauf sind leider deutsche / europäische Fluggastrechte nicht anwendbar.

Inwiefern man mit thailändischen oder omanischen Fluggastrechten da wirklich weiter kommt, wage ich zu beweifeln.

Insofern mal lieb an der Hotline oder am Ticketschalter am Flughafen anfragen, was man Dir für Alternativen anbieten kann. Übliches Vorgehen, sich nach Fristsetzung selbst um eine frühestmögliche Ersatzbeförderung (ohne 2 Tage Layover) zu kümmern, scheidet hier wohl mangels einfacher Einklagbarkeit aus.
Na ja. Die EU-Fluggastrechte nicht, aber einen deutschen Gerichtsstand hätte man und vermutlich kann man auch aus BGB-Werkvertragsrecht zum Ergebnis kommen, dass WY zu einer schnelleren Beförderung verpflichtet ist.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.754
7.660
SNA
Na ja. Die EU-Fluggastrechte nicht, aber einen deutschen Gerichtsstand hätte man und vermutlich kann man auch aus BGB-Werkvertragsrecht zum Ergebnis kommen, dass WY zu einer schnelleren Beförderung verpflichtet ist.
Bevor man klagt sollte der TO vielleicht einfach mal den Hörer in die Hand nehmen und sich die Umbuchungsoptionen nennen lassen. Die aktuelle Verbindung hat doch nur der Bot eingebucht.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.279
34.237
MUC
Na ja. Die EU-Fluggastrechte nicht, aber einen deutschen Gerichtsstand hätte man und vermutlich kann man auch aus BGB-Werkvertragsrecht zum Ergebnis kommen, dass WY zu einer schnelleren Beförderung verpflichtet ist.

Muss halt jeder selbst entscheiden, ob man für ein "vermutlich kann man" einen drei- bis vierstelligen Betrag vorschießen und das Prozessrisiko eingehen möchte. Der Werktvertrag wird von WY ja erfüllt, Pax kommt von BKK nach FRA, nur halt deutlich später. Ohne die klaren Regelungen durch EU261 wird es deutlich schwieriger zu argumentieren sein, warum die kompletten Kosten eines früheren Ersatzfluges übernommen werden sollen. Nicht umsonst lehnen die einschlägigen Portale und auch der forenbekannte Anwalt Fälle ab, die nicht unter EU261 fallen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.881
6.031
Muss halt jeder selbst entscheiden, ob man für ein "vermutlich kann man" einen drei- bis vierstelligen Betrag vorschießen und das Prozessrisiko eingehen möchte. Der Werktvertrag wird von WY ja erfüllt, Pax kommt von BKK nach FRA, nur halt deutlich später. Ohne die klaren Regelungen durch EU261 wird es deutlich schwieriger zu argumentieren sein, warum die kompletten Kosten eines früheren Ersatzfluges übernommen werden sollen. Nicht umsonst lehnen die einschlägigen Portale und auch der forenbekannte Anwalt Fälle ab, die nicht unter EU261 fallen.
Nach Werkvertragrecht ist der Airline schuldhaftes Verhalten nachzuweisen. Viel Glück dabei.
 

Exit Row

Reguläres Mitglied
23.06.2025
25
56
Nach Werkvertragrecht ist der Airline schuldhaftes Verhalten nachzuweisen. Viel Glück dabei.
Ich gebe zu, von Haus aus Öffentlichrechtler zu sein und im Beruf heute kein Zivilrecht mehr zu machen - aber im Studium habe ich gelernt, dass das Verschulden vermutet wird. "Nachweisen" muss also nicht der Kunde. Oder?
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
6.944
5.485
Ist eh viel Lobbyisten Handschrift In der EU Verordnung zu lesen. Warum eigentlich gelten die Rechte nicht auf dem Rückflug? 🤔
 

KarlDonnerlörres

Neues Mitglied
01.06.2025
18
5
Die Diskussion geht in die falsche Richtung. Ich habe kein Problem mit 50 Stunden Aufenthalt im Oman. Die Frage ist eher, welche Annehmlichkeiten mir so alle zustehen? Loungezugang usw.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.881
6.031
Ich gebe zu, von Haus aus Öffentlichrechtler zu sein und im Beruf heute kein Zivilrecht mehr zu machen - aber im Studium habe ich gelernt, dass das Verschulden vermutet wird. "Nachweisen" muss also nicht der Kunde. Oder?
So wäre das bei EU261. Bei einem Werkvertrag muss ich das nachweisen.

Ist eh viel Lobbyisten Handschrift In der EU Verordnung zu lesen. Warum eigentlich gelten die Rechte nicht auf dem Rückflug? 🤔
Weil es dafür keine Handhabe gibt.

Die Diskussion geht in die falsche Richtung. Ich habe kein Problem mit 50 Stunden Aufenthalt im Oman. Die Frage ist eher, welche Annehmlichkeiten mir so alle zustehen? Loungezugang usw.
Im Zweifel keine. Das hängt davon ab, was gesetzlich im Oman so vorgeschrieben ist. In den USA z.B. gibt es außer bei Überbuchungen keine Passagierrechte. Die dürfen Dich auch im Bus von SFO nach LAX fahren, wenn der Flieger kaputt ist. Hotel und alles andere ist reine Kulanz.
Ein Recht auf einen Loungezugang würde auch in der EU nicht bestehen - allerdings müssten sie ein Hotelzimmer bezahlen.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.279
34.237
MUC
Die Diskussion geht in die falsche Richtung. Ich habe kein Problem mit 50 Stunden Aufenthalt im Oman. Die Frage ist eher, welche Annehmlichkeiten mir so alle zustehen? Loungezugang usw.

Nunja, woher sollen sich Ansprüche ergeben? Im Regelfall aus rechtlichen Vorschriften. Dies haben wir ja bereits ausführlich erläutert.

In seinen AGB/ABB wird Oman Air für derartige Fälle wohl kaum darüber hinaus gehende Ansprüche verbrieft haben.

Was Dir zusteht ist somit allein der Freiwilligkeit von WY oder ggf. der lokalen Gesetzgebung geschuldet. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde: Ein früherer Flug mit ggf. anderem Routing wäre eine rationale Erwartung, der Oman Air bei direktem Kontakt wahrscheinlich nachkommt.

Ansonsten würde ich erwarten, dass man Dir ein Hotelzimmer mit 3 Mahlzeiten pro Tag und entsprechenden Transfers zwischen Flughafen und Hotel anbieten wird.

Lounge-Zugang wirst Du wohl kaum erwarten können. Woher sollte der Anspruch auch her kommen?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.261
1.226
Such Dir eine passende Ersatzbefoerderung aus und schlage sie WY vor. Die Airline wird sich leichter tun, wenn Du nur das betroffene Leg (vermutlich MCT-FRA) aendern moechtest, vorzugsweise auf WY Metall oder Partnerairline.