OS: OS hat Gepäckannahme verweigert (kein Strom) , dann deswegen Flug verpasst

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tjae

Erfahrenes Mitglied
31.12.2009
1.673
76
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Hast du den 75min vor Abflug in Wien Mitte eingecheckt? Ich hätte die Befürchtung das die jetzt anfangen sich gegenseitig den schwarzen Peter hin und her zu schieben.

Achso, es muss im übrigen nicht immer einen "Schuldigen" geben, manchmal ist es einfach dumm gelaufen.

Ja das wollte ich - aber das wurde eben abgelehnt wegen Stromausfall.
Mit dem schwarzen Peter sehe ich genauso :(
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.439
30
@tjae
Wenn du nicht eingecheckt hast, dann liegt der schwarze Peter jetzt bei dir - vermute ich mal.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.439
30
Eingecheckt: OLCI plus 1 Koffer am Vorabend, und am Morgen eben von den AUA-Damen abgelehnt...
Ja aber nicht regelkonform 75min vor Abflug am Bahnhof. Aber ich will dich auch nicht verrückt machen, warte doch erst mal ab was die sagen wenn du dich beschwert hast.
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Als FTL habe ich am Donnerstag in Wien Mitte am OS-Terminal einen Koffer abgegeben und fragte, ob ich am Freitagmorgen einen weiteren aufgeben könne - was bejaht wurde.

Freitagmorgen hat aber ebendieser City-Checkin-Schalter die Gepäckannahme verweigert, wegen Stromausfall. Die konnten nichtmal telefonieren, arme AUA...

Ja aber nicht regelkonform 75min vor Abflug am Bahnhof. Aber ich will dich auch nicht verrückt machen, warte doch erst mal ab was die sagen wenn du dich beschwert hast.

@Ed

Genau das ist doch der Gegenstand der Diskussion:

Ihm wurde am Vorabend zugesichert, dass er den zweiten Koffer am nächsten morgen einchecken kann.
Und nun geht es eben nicht, da Stromausfall (ich gehe von einem regelkonformen Verhalten aus).

Das ist doch der Beginn der Story, oder?

Vom weiteren Geschehen möchte ich jetzt absehen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.439
30
@FlyingT

Wenn interessiert schon sein Geschwätz vom Vortag? Es wird darum gehen das er laut Regeln 75min vorher hätte am Bahnhof einchecken müssen, in der Folge geht es darum in wie weit man ehrlich zugibt das man auf Grund eines Stromausfalles den guten tjae nicht einchecken konnte.

Wie gesagt, es kommt darauf an in wieweit die den schwarzen Peter hin und her schieben wollen.
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
@FlyingT

Wenn interessiert schon sein Geschwätz vom Vortag? Es wird darum gehen das er laut Regeln 75min vorher hätte am Bahnhof einchecken müssen, in der Folge geht es darum in wie weit man ehrlich zugibt das man auf Grund eines Stromausfalles den guten tjae nicht einchecken konnte.

Wie gesagt, es kommt darauf an in wieweit die den schwarzen Peter hin und her schieben wollen.

Und was nun, wenn er belegen kann, dass er 75min vorher am Bahnhof war? (Handylogs, etc.)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.439
30
Und was nun, wenn er belegen kann, dass er 75min vorher am Bahnhof war? (Handylogs, etc.)

Ich glaube nicht das ein Handylog ein rechstsicherer Beweis wäre, und ich wüßte zudem nicht wie man diesen bekommen sollte. Aber egal. Wie gesagt erstmal abwarten was die sagen. Evtl. gibt es ja sofort eine Entschuldigung und ein paar Meilen.
 

tjae

Erfahrenes Mitglied
31.12.2009
1.673
76
werde in den nächsten Tagen die Beschwerde schreiben - und dann berichten wie es ausgegangen ist
falls noch jemand eine gute Argumentationsidee hat - gern ...
 

christianskas

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
1.165
524
Lviv, Ukraine - Düsseldorf
@Ed

Genau das ist doch der Gegenstand der Diskussion:

Ihm wurde am Vorabend zugesichert, dass er den zweiten Koffer am nächsten morgen einchecken kann.
Und nun geht es eben nicht, da Stromausfall (ich gehe von einem regelkonformen Verhalten aus).

Das ist doch der Beginn der Story, oder?

Vom weiteren Geschehen möchte ich jetzt absehen.

Hier beginnt ja schon der Fehler in der ganzen Geschichte. Siehe CAT-Internetseite FAQ:

"Der Service des City-Check-In ist ausschließlich CAT-Kunden vorbehalten."

Es war aber überhaupt nicht geplant mit dem CAT zu fahren. Eigentlich sollte mit dem Bekannten und einem Auto zum Airport gefahren werden = Entspricht den den Vorgaben.

Außerdem ist dort zu lesen:

"Nach Erhalt Ihrer Bordkarte in Wien-Mitte müssen Sie erst zur Einsteigezeit, die auf der Bordkarte angegeben ist, am Gate sein. Bitte rechnen Sie jedoch auch eine entsprechende Zeitreserve für die Sicherheitskontrollen am Flughafen ein!"

Das bedeutet mit anderen Worten: Bis 75 Minuten vor Abflug ist ein CheckIn in der City möglich. ABER ob diese Zeit wirklich ausreicht muss der Fluggast selbst entscheiden. Die Sicherheitskontrolle kann sich z.B. verzögern. Demnach sagt CAT nicht, daß 75 Minuten vor Abflug ausreichend sind...!!! Und das ist hier meiner Meinung nach der Knackpunkt. Da wo man nur noch mit Kulanz rechnen darf.
 
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jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Ich habe übrigens noch einen anderen Punkt.

Gesetzt der Fall der Koffer wäre im City Terminal angenommen worden und gesetzt der Fall der Thread-Ersteller wäre mit dem Auto rechtzeitig am Flughafen gewesen.
Was wäre das Ergebnis gewesen?

Nun, ER hätte den Flieger bekommen.
Der Koffer aber mit 100% Sicherheit nicht!

Das wäre nun auch irgendwie nicht so richtig gut gewesen, oder?
 

OSy

Erfahrenes Mitglied
17.01.2011
742
3
VIE
CAT ist ansonsten extremst zuverlässig. In deinem Fall war es halt einfach Pech -was Dir m.M.n. auch nicht gestattet die Angestellten am C/I so abwertend zu benennen ( ach ich vergaß, FTL *woow*) und für einen Stromausfall kann keiner was. Bist du durch den Vorfall viel zu spät in LWO angekommen? Wenn nicht steht Dir nichts zu, die Beförderung von A nach B wurde ja erbracht.

sorry, wil niemanden zu nahe treten, war einmal am CAT terminal tickets abholen weil ich sie online reserviert habe und muss sagen das das wort tanten meiner meinung nach sehr gut darauf zutrift: nicht nur das die damen dort die abgehalftertesten damen in roten dienstuniformen waren die ich jemals in diesem unternehmen gesehen habe noch dazu wurde ich so kalt und unfreundlich bedient das ich mir schon dachte das das arbeitsumfeld des im totalen umbau steckenden bahnhof wien mitte in dem das cat terminal sich befindet auf das personal abgefärbt hat.
 

OSy

Erfahrenes Mitglied
17.01.2011
742
3
VIE
Ach je - CAT ist für Check-In verantworlich - nicht OS?
Die werden sagen "höhere Gewalt" - das würde glaube ich die Chancen auf Wiedergutschrift sehr vermindern :(

hmm. der liebe Gott ist zwar allmächtig, an einem gekappten stromkabel ist aber in dem meisten fällen dann doch ein irdisches wesen schuld.
 

eagle_eye

Erfahrenes Mitglied
14.01.2010
373
0
BRE|KUL|BKK|SIN
sorry, wil niemanden zu nahe treten, war einmal am CAT terminal tickets abholen weil ich sie online reserviert habe und muss sagen das das wort tanten meiner meinung nach sehr gut darauf zutrift: nicht nur das die damen dort die abgehalftertesten damen in roten dienstuniformen waren die ich jemals in diesem unternehmen gesehen habe noch dazu wurde ich so kalt und unfreundlich bedient das ich mir schon dachte das das arbeitsumfeld des im totalen umbau steckenden bahnhof wien mitte in dem das cat terminal sich befindet auf das personal abgefärbt hat.
dem kann ich so überhaupt nicht zustimmen - auch während der umbausituation.
checke meistens am cat terminal ein und finde es zu 99% völlig top, auch die optischen & kommunikationsmäßigen "rahmenbedingungen". :)

die 1% fehlende zufriedenheit basiert lediglich auf dem versuch, im praktisch auch noch leerem terminal als SEN am F counter einzuchecken.
"der hergeorderte supervisor hat es dann gerichtet".
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
hmm. der liebe Gott ist zwar allmächtig, an einem gekappten stromkabel ist aber in dem meisten fällen dann doch ein irdisches wesen schuld.

Aber nicht unbedingt OS, CAT, LH oder wer auch immer. Aus deren Sicht ist ein gekapptes Stromkabel höhere Gewalt. Und selbst der EuGH würde wohl von einem Carrier nicht erwarten, ein Ersatzstromkabel für den Fall eines Ausfalles des öffentlichen Stromnetzes bereit zu halten.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
ein gekapptes Stromkabel ist sicher keine höhere Gewalt sondern eher Dummheit von einem "wer auch immer" der da gewerkelt hat

Solange aber nicht der Carrier gewerkelt hat, bringt es Dir für den Anspruch nichts. Es ist nicht die Frage, ob irgendetwas objektiv "höhere Gewalt" ist (das kommt so gut wie nie vor) oder ob es im Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Carrier "höhere Gewalt" ist. Und wenn Du mir erklären kannst, wie der Carrier es vermeiden soll, dass irgendein Depp ein Stromkabel durchtrennt, dann gib ich Dir ein halbes Bier aus.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.028
3.261
CGN
Solange aber nicht der Carrier gewerkelt hat, bringt es Dir für den Anspruch nichts. Es ist nicht die Frage, ob irgendetwas objektiv "höhere Gewalt" ist (das kommt so gut wie nie vor) oder ob es im Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Carrier "höhere Gewalt" ist. Und wenn Du mir erklären kannst, wie der Carrier es vermeiden soll, dass irgendein Depp ein Stromkabel durchtrennt, dann gib ich Dir ein halbes Bier aus.

Na das ist ja die Interpretation der höhren Gewalt, die die Airlines gerne haben wollen. Die wesentliche Frage hinter höhere Gewalt ist eine der Risikoverteilung. Und da kommt es eben doch darauf an was im Rechtssinne vorhersehbar und beherschbar ist. Und technische Defekte bei einem Flugzeug, genauso wie "Dummheit" der eigenen Mitarbeiter oder "Dummheit" der MAB eines beauftragten Fremdunternehmens, damit muss man eben rechnen.
 

irgend.jemand

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
455
0
Und technische Defekte bei einem Flugzeug, genauso wie "Dummheit" der eigenen Mitarbeiter oder "Dummheit" der MAB eines beauftragten Fremdunternehmens, damit muss man eben rechnen.

Es ist aber nicht gesagt, dass das Fremdunternehmen in diesem Fall von der Fluggesellschaft beauftragt worden ist. Was ist, wenn beispielsweise im ganzen Stadtteil der Strom ausfällt?
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
22
MUC
Habt ihr wirklich alle soviel Ahnung von ABGB oder wird hier drauflos geraten? Im deutschen Zivilrecht ist das "Einstehenmüssen" überhaupt gar nicht einfach geregelt (abhängig davon, ob deliktische oder (vor-)vertragliche Ansprüche vorliegen, ob einfache, grobe oder andere Fahrlässigkeit vorliegt, und dann gibt's noch zig andere Schalter), ich will ja gar nicht einmal vermuten, wie das anderswo aussieht.