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Papierticket: Ausstellungsland = Wohnort

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Zurich Flyer

Guest
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Ich hatte heute mal wieder eine ellenlange Diskussion mit LH. Um es kurz zufassen: LH besteht darauf, dass ein Papierticket für den Markt auf dem es gebucht wird ausgestellt wird. Sprich: Wenn ich über die deutsche Hotline ein Papierticket buche, dann geht das nur, wenn ich auch eine deutsche Adresse habe. :eek:

Als Begründung/Quelle wurde mir "Bestimmungen auf dem Intranet" genannt.

Kann mir hier jemand weiterhelfen? Gibt es tatsächlich eine Bestimmung, die besagt, dass ein Papierticket, dass auf dem deutschen Markt gekauft wird nicht in die Schweiz geschickt werden kann? Wie wäre die Quelle?
 
Am besten bei einem Reisebüro kaufen, das über einen Postversand verfügt. Oder bei LH in der Schweiz buchen, ich weiß nur nicht, was das überhaupt bringen soll, schließlich kostet telefonisches Buchen eines Papiertickets doch einen Haufen Gebühren, oder?
 
Leute, es geht um spezielle Tickets die NUR über die deutsche LH-Hotline gebucht werden können.

Bitte bei meiner Frage nicht abschweifen, mit "was bringts" und "du kannst".

Meine Frage richtet sich von demher vermutlich an Leute die im Reisebüro arbeiten.

Ich dachte eigentlich, dass es gemäss IATA-Regelungen nicht mehr erlaubt ist auf einen bestimmten Ausstellungsort zu bestehen?
 
Tja, wenn du nicht erzählen kannst oder willst, worum es überhaupt geht, dann wird dir wohl kaum jemand helfen können. Aber am besten fängst du gleich wieder die Beschimpfungsmasche an, dann klappts bestimmt :thumbsup:
 
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