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Hallo zusammen, folgende Konstellation:
Wird eine Umsteigeverbindung mit innerdeutschem Zubringer (Bahn/ Flug) ins Ausland gebucht, weist das LH-Passenger-Receipt nur einen Gesamtpreis und keine Mehrwertsteuer aus. In der Folge ist für ein solches Ticket überhaupt keine Vorsteuer ziehbar.
Wenn ich dies beim zweiten Leg noch für zulässig halte, scheint mir diese Praxis für das erste (innerdeutsche) Leg nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften (§34 USTDV) zu stehen. Hierfür spricht auch, dass die Bahn (die inzwischen sogar richtige Rechnungen erstellt) bei Fernverkehrtickets im grenzüberschreitenden Verkehr den auf die Inlandsstrecke entfallenden Anteil getrennt mit korrekter Steuer ausweist.
Hat sich mit dem Thema schon einmal jemand beschäftigt?
Wird eine Umsteigeverbindung mit innerdeutschem Zubringer (Bahn/ Flug) ins Ausland gebucht, weist das LH-Passenger-Receipt nur einen Gesamtpreis und keine Mehrwertsteuer aus. In der Folge ist für ein solches Ticket überhaupt keine Vorsteuer ziehbar.
Wenn ich dies beim zweiten Leg noch für zulässig halte, scheint mir diese Praxis für das erste (innerdeutsche) Leg nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften (§34 USTDV) zu stehen. Hierfür spricht auch, dass die Bahn (die inzwischen sogar richtige Rechnungen erstellt) bei Fernverkehrtickets im grenzüberschreitenden Verkehr den auf die Inlandsstrecke entfallenden Anteil getrennt mit korrekter Steuer ausweist.
Hat sich mit dem Thema schon einmal jemand beschäftigt?