Passenger Receipt und Vorsteuerabzug

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POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
33
CGN/ EDKB
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Hallo zusammen, folgende Konstellation:

Wird eine Umsteigeverbindung mit innerdeutschem Zubringer (Bahn/ Flug) ins Ausland gebucht, weist das LH-Passenger-Receipt nur einen Gesamtpreis und keine Mehrwertsteuer aus. In der Folge ist für ein solches Ticket überhaupt keine Vorsteuer ziehbar.
Wenn ich dies beim zweiten Leg noch für zulässig halte, scheint mir diese Praxis für das erste (innerdeutsche) Leg nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften (§34 USTDV) zu stehen. Hierfür spricht auch, dass die Bahn (die inzwischen sogar richtige Rechnungen erstellt) bei Fernverkehrtickets im grenzüberschreitenden Verkehr den auf die Inlandsstrecke entfallenden Anteil getrennt mit korrekter Steuer ausweist.

Hat sich mit dem Thema schon einmal jemand beschäftigt?
 

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.682
Der Erlass der Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr nach § 26 Abs. 3 UStG setzt folgende Bedingungen voraus:

  • Ausführung der Umsätze durch einen so genannten „Luftverkehrsunternehmer”
  • Erbringung von grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen an Personen
  • Verzicht auf den gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen und Tickets.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.360
978
Der Erlass der Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr nach § 26 Abs. 3 UStG setzt folgende Bedingungen voraus:

  • Ausführung der Umsätze durch einen so genannten „Luftverkehrsunternehmer”
  • Erbringung von grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen an Personen
  • Verzicht auf den gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen und Tickets.
Vor allem der letzte Punkt is ja Blödsinn. Wenn ich als LH die Umsatzsteuer erlassen haben möchte, dann muß ich drauf vrzichten, voll geil!!;)
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
1.014
1.359
Ist offenbar mindestens seit ein paar Monaten so.
Ich hab nach Ticket-Kauf die Hotline anrufen.
Die haben den innerdeutschen Flug aufgenommen und das ging dann eine Abteilung, die einen entsprechenden Beleg mit Mwst. ausstellt.
Der Beleg kam dann relativ schnell.

Einfach geht sicherlich anders.

Ergänzung:
Es geht um einen rein innerdeutschen Flug (BRE-FRA-BRE).
Ein Zubringerflug als Teil einer internationalen Verbindung enthält keine Mwst. - zumindest nicht bei LH. Da ist dann auch nichts ausweisbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

Singha56

Erfahrenes Mitglied
15.11.2021
1.230
2.682
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Nicht du entscheidest, ob der leistende Unternehmer auf den gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen und Tickets verzichtet.
Das entscheidet er immer noch selbst. Trifft er diese Entscheidung, erbringt er zwar eine steuerbare Teilleistung, die somit steuerfrei ist
und in der Folge beispielsweise bei ihm nicht zu einem Vorsteuerabzug führt. Bei dir demzufolge auch nicht. Was er nicht versteuert, kannn
in der Folge auch keine abziehbare und abzugsfähige Vorsteuer bei dir darstellen.

Löse dich einmal von einem großen Carrier wie LH, es gibt auch kleinere Luftfahrtuntrnehmer, für die das ganze schon ein Rechenexempel sein kann:
Flugzeuganschaffungen mit USt Ausweis, Gebäudeaufwendungen mit USt Ausweis , sonstige Eingangsrechnungen etc.
Hinsichtlich seiner Entscheidung ist er gem. § 15 a UStG in der Folge 5 respektive 10 Jahre an die USt Pflicht gebunden.

Bei einem rein innerdeutschen Flug scheidet das Wahlrecht allerdings aus.

Also immer alles lesen, beurteilen .....dann erst kommentieren