Periodenabgrenzung von Fluggesellschaften

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mm_aa_ii_kk

Erfahrenes Mitglied
22.07.2009
321
4
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Da ich mich als Mitarbeiter in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jedes Jahr bei diversen Mandanten mit dem Problem "Korrekte Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse" rumschlagen darf, habe ich schon öfter über dieses Thema bei Fluggesellschaften nachgedacht und auch mal Kollegen mit etwas mehr Erfahrung danach gefragt. Allerdings konnte mir noch niemand eine wirkliche Antwort darauf geben, da in unserem Mandantenkreis keine Fluggesellschaften vorhanden sind. Vielleicht weiß ja jemand von Euch wie das gehandhabt wird.

Es geht also darum, wie sichergestellt ist, dass für die Flüge, die über die Jahresgrenze hinweg gehen, die Umsatzerlöse korrekt abgegrenzt werden. Wird zeitanteilig entsprechend der Flugzeiten im alten bzw. neuen Jahr gebucht? Wie sieht es aber z.B. bei einem Flug wie LH455 von SFO nach FRA aus, der in SFO Ortszeit 14:35 aber nach deutscher Zeit um 23:35 startet und dann in FRA am nächsten Tag um 10:30 Uhr landet? Oder aber bei LH447, Start in DEN um 17:35 Uhr Ortszeit, aber 01:35 Uhr deutscher Zeit.

Wie seht Ihr das?

PS: Falls das Thema hier falsch, dürfen die Mods (Prost ;) ) gern einschreiten.
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Interessante Frage - für WPs. :D

Kann zwar nichts zur Aufklärung beitragen, da ich weder WP bin noch bei LH arbeite, aber spekulieren kann ich ja trotzdem mal:
Es dürfte hier wohl eine branchenspezifische Herangehensweise geben. Ich würde den geplanten Abflugzeitpunkt als maßgeblich für die Zuordnung der Umsatzerlöse sehen. Allerdings sind die Auswirkungen doch marginal. Bei dem Jahresumsatz der LH fallen die paar Flüge, die während des Überganges von einem Wirtschaftsjahr zum nächsten (ist das bei LH eigentlich das Kalenderjahr?) doch kaum auffallen. Da ist eine korrekte Abgrenzung schon eher bei den 6 Monate im Voraus gebuchten und damit bereits vereinnahmten Tickets wichtig, oder?
 
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mm_aa_ii_kk

Erfahrenes Mitglied
22.07.2009
321
4
Allerdings sind die Auswirkungen doch marginal. Bei dem Jahresumsatz der LH fallen die paar Flüge, die während des Überganges von einem Wirtschaftsjahr zum nächsten (ist das bei LH eigentlich das Kalenderjahr?) doch kaum auffallen.
Nun ja, es ist sicherlich kein Geheimnis, dass während einer Prüfung verschiedene Sachen, die unter einer gewissen und von Fall zu Fall unterschiedlichen Wesentlichkeitsgrenze liegen, nicht detailliert angeschaut werden. Ich weiß auch nicht, wie viele Flüge das sind, die über die Jahreswechsel in der Luft sind. Aber neben wir mal an (alles rein ausgedachte Zahlen!): zehn Transatlantikflüge, in der F jeweils 5 Plätze belegt, in C jeweils 40 Plätze und in Y jeweils 200. Könnte einen Umsatz von 5 x 4.000 (F) + 40 x 1.000 (C) + 200 x 250 (Y) = 110.000 x 10 = 1,1 Mio. € ausmachen. Ob das wesentlich für den Jahresabschluss ist, müsste man mal von die Herren von PWC fragen. ;)

Da ist eine korrekte Abgrenzung schon eher bei den 6 Monate im Voraus gebuchten und damit bereits vereinnahmten Tickets wichtig, oder?
Das sehe ich weniger als Problem an. Das dürfte ziemlich automatisch in den Erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen sein.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Ohne ein Fachwissen dazu zu haben, würde ich laienhaft sagen:
WAs in der Kasse ist zum Zeitpunkt X zählt, egal ob der Flug ganz halb oder noch gar nicht stattgefunden hat.

Im Jahr verteilt dürfte es in jedem Jahr sowohl bezahlte Flüge geben die noch nicht abgeflogen sind, als auch andere mit Bezahlung vom letzten Jahr, die dann dieses Jahr ebgeflogen wurden.

Kommt wohl aufs gleiche raus bei der Totalsumme.

Ein sonderfall wären ja Einmalereignisse, sondereffekte - aber um die handelt es sich selbst bei einem F-ticket nicht.

Gruß

Flyglobal
 
Zuletzt bearbeitet:

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.549
7
MUC
Ich vermute das die Abgrenzung nach Boardingschluss und deutscher Zeitzone (=Firmensitz) erfolgt.
 

olisch

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.053
38
HAJ
Da die Leistung vollständig erst mit der letzten Landung auf dem Flug erbracht wurde, sind dann auch erst die entsprechenden Erlöse zu buchen. Eine Zuordnung der Erlöse zu dem Jahr des Starts halte ich daher eigentlich für ausgeschlossen. Abgrenzung könnte/müsste gemäß IAS 18 (24) erfolgen. Alle drei genannten Methoden halte ich bei einem OW nicht für sinnvoll abschätzbar. Dann würde wohl zu 100% unfertige Leistungen an erhaltene Anzahlungen gebucht werden (keine GuV-Wirkung). Bei einem RT könnte die "percentage of completion"-Methode angewandt werden (mit entsprechender Erhöhung der Erlöse).

Ein Blick in die Bilanz der Lufthansa bzw. dem dazugehörigen Anhang sollte dazu vielleicht hinreichende Informationen geben können

Aber vielleicht kein ein WP hier etwas Aufklärung geben.
 
Zuletzt bearbeitet:

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.445
370
MUC
Dabei sind ja nicht nur die Umsatzerlöse interessant, sondern auch die Kosten, oder?
Diese werden doch auch einem bestimmten Flug zugeordnet. Oder gilt hier das Prinzip wann sie tatsächlich entstanden sind?