Polizei knöpft sich Handy-Knacker(Sim-Lock) vor

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Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
4.530
0
in Quarantäne
Sehr gut, Zeit (wieder) nach Göttingen zu ziehen: Die Stadt scheint völlig frei von anderer Kriminalität zu sein, wenn die Polizei vor Ort genügend Kapazitäten hat, in solchen Fällen zu ermitteln.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.115
832
im Paralleluniversum
Fragt sich doch manchmal eher, was hier fast "kriminell" ist. Gerade die SIM Sperren sind doch absolut willkürlich und haben nichts mit der Qualität der Software zu tun...

Wen wundert es denn da, wenn ein Besitzer z.B. Eines iPhones im Ausland das Teil auch mal benutzen können möchte. Ich bin z.B. Viel in HKG und muss mir jedes mal ein zusätzliches Mobiltelefon mitnehmen. das nervt...
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Interessante Sichtweise. Ich darf also mein Eigentum (Handy mit Simlock) in einen See werfen, es zerstören oder sontwas damit tun. Ich darf aber keinesfalls eine Änderung an der Software durchführen? Da hängt mein Rechtsverständnis jetzt etwas, hab ich den Teil mit dem 2-jährigen Eigentumsvorbehalt des Netzbetreibers verpasst?
 

MUCSEN

Erfahrenes Mitglied
12.06.2009
1.215
3
GVA/BRN
Interessante Sichtweise. Ich darf also mein Eigentum (Handy mit Simlock) in einen See werfen, es zerstören oder sontwas damit tun. Ich darf aber keinesfalls eine Änderung an der Software durchführen? Da hängt mein Rechtsverständnis jetzt etwas, hab ich den Teil mit dem 2-jährigen Eigentumsvorbehalt des Netzbetreibers verpasst?
Nö, aber möglicherweise sowas:
Preisliste Telekom Mobilfunk meinte:
b) Gilt nicht für iPhones. Das iPhone ist nur im Zusammenhang mit einem Telekom Mobilfunk-Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten mit entsprechender SIM-Karte der Telekom Deutschland GmbH nutzbar. Eine Entsperrung des iPhone ist nicht vor Ablauf von 24 Monaten nach Kauf möglich.
Nätürlich darfst Du auch Dein Mobiletelfon auch nicht in einen See werfen.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Nö, aber möglicherweise sowas:

Nätürlich darfst Du auch Dein Mobiletelfon auch nicht in einen See werfen.

Naja, da steht das eine Entsperrung nicht möglich ist. Bei der Telekom. Und weiter? :eyeb:

Warum darf ich das nicht? Ich erhalte ein "vergünstigtes" Telefon, welches ich über die Grundgebühren abbezahle. Wenn ich mein Telefon willentlich oder aus Versehen am zweiten Tag der Vertragslaufzeit zertöre, bekomme ich kein Neues und bezahle trotzdem die Grundgebühr weiter.

Wenn das iPhone mein Eigentum ist - und davon gehe ich aus - dann kann ich das auch rosa lackieren und an die Wand hängen. Geht die Telekom nix an.

Was ist denn mit den Geräten, die einer bei der Telekom erworben hat und dann privat weiterverkauft hat. Welche Rechte hat denn da der Käufer des Gerätes? Gar keine, weil der Verkäufer nicht Eigentümer war und es gar nicht verkaufen hätte dürfen? Auch hat der Endnutzer des Gerätes keinen Vertrag mit der Telekom sondern einen Kaufvertrag mit einer Privatperson. Mit welchem Recht sollte für ihn eine Vereinbarung gelten, die die Telekom mit dem Vertragspartner geschlossen hat?

Nee, also das passt alles nicht.
 

Eva

HON Circle Deluxe
14.04.2009
845
1
Naja, da steht das eine Entsperrung nicht möglich ist. Bei der Telekom. Und weiter? :eyeb:

Warum darf ich das nicht? Ich erhalte ein "vergünstigtes" Telefon, welches ich über die Grundgebühren abbezahle. Wenn ich mein Telefon willentlich oder aus Versehen am zweiten Tag der Vertragslaufzeit zertöre, bekomme ich kein Neues und bezahle trotzdem die Grundgebühr weiter.

Wenn das iPhone mein Eigentum ist - und davon gehe ich aus - dann kann ich das auch rosa lackieren und an die Wand hängen. Geht die Telekom nix an.

Was ist denn mit den Geräten, die einer bei der Telekom erworben hat und dann privat weiterverkauft hat. Welche Rechte hat denn da der Käufer des Gerätes? Gar keine, weil der Verkäufer nicht Eigentümer war und es gar nicht verkaufen hätte dürfen? Auch hat der Endnutzer des Gerätes keinen Vertrag mit der Telekom sondern einen Kaufvertrag mit einer Privatperson. Mit welchem Recht sollte für ihn eine Vereinbarung gelten, die die Telekom mit dem Vertragspartner geschlossen hat?

Nee, also das passt alles nicht.

also das mit dem rosa lackieren musst du mir nochmal genauer erklaeren, gibts das auch in glitzer ? :resp:
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.602
117
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Sehr gut, Zeit (wieder) nach Göttingen zu ziehen: Die Stadt scheint völlig frei von anderer Kriminalität zu sein, wenn die Polizei vor Ort genügend Kapazitäten hat, in solchen Fällen zu ermitteln.

Die haben wohl wirklich nichts besseres zu tun.
Was ich mit der Software auf meinem käuflich erworbenen gerät mache ist meine Sache-
Also wenn ich mir ein Notebook mit Vista drauf kaufe, weil es billiger ist als mit Win 7 ,und dann Vista runterschmeisse und durch Linux ersetzte mache ich mich in Göttingen strafbar?
 

OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.314
61
NUE (fast)
Es geht doch nur darum, dass jemand gewerblich diesen Dienst angeboten hat. Und das geht halt nicht, oder?

Die Stadt scheint völlig frei von anderer Kriminalität zu sein, wenn die Polizei vor Ort genügend Kapazitäten hat, in solchen Fällen zu ermitteln.

Super Argument, klingt für mich nach: Die Polizei darf überall nur dort ermitteln, wo ich nix gemacht habe! ;-)

Oliver
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Wenn das iPhone mein Eigentum ist - und davon gehe ich aus - dann kann ich das auch rosa lackieren und an die Wand hängen. Geht die Telekom nix an.

Auch wenn mir das als Ex-göttinger ( war ne schöööööööne zeit) nicht obliegt:(schlau daherreden): Das Iphone, bzw. dessen nutzung (!) geht erst mit ende der 24 monate in deinen besitz über. du kannst machen , was du willst damit, aber nicht in ein anderes , als das T-mobile netz einwählen.

Mit dem nicht subventionierten Computer ist das anders: In dem momemt ist er dein eigentum... kannst du auch als C 64 Simulator laufen lassen!
 

Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
4.530
0
in Quarantäne
Es geht doch nur darum, dass jemand gewerblich diesen Dienst angeboten hat. Und das geht halt nicht, oder?



Super Argument, klingt für mich nach: Die Polizei darf überall nur dort ermitteln, wo ich nix gemacht habe! ;-)

Oliver


Mag so sein, dass dies so klingt - aber ich meine wirklich und ganz ernsthaft, dass es andere und deutlich schwerwiegendere Straftaten gibt, denen es nachzugehen gilt, bevor man sich um solche Fälle kümmert. Es geht nämlich nicht nur um die gewerblichen Entsperrer, sondern auch die Kunden, die diesen Service in Anspruch genommen haben und sich somit gemäß der Auffassung der Göttingen strafbar gemacht haben.

Hier nochmal die Pressemitteilungen der Polizeidirektion GÖ:

Polizeipresse: Polizeidirektion Gttingen - POL-GOE: (393/2010) Handy-Betrug im gro

und

Polizeipresse: Polizeidirektion Gttingen - POL-GOE: (681/2010) Erstes bundesweites Treffen zur "Simlock-Entfernung" - Staatsanw
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Auch wenn mir das als Ex-göttinger ( war ne schöööööööne zeit) nicht obliegt:(schlau daherreden): Das Iphone, bzw. dessen nutzung (!) geht erst mit ende der 24 monate in deinen besitz über. du kannst machen , was du willst damit, aber nicht in ein anderes , als das T-mobile netz einwählen.

Das kann aber so nicht ganz stimmen. In meinem Besitz ist es ja von Anfang an. Die Frage ist eher: ist es mein Eigentum?
Deswegen stellte ich ja ein paar Posts weiter oben die Frage, ob es einen Eigentumsvorbehalt der Telekom gibt. Wäre es so, gäbe es auf Ebay jeden Tag hunderte unwirksamer Kaufverträge. Oder gibt es noch etwas dazwischen, was einer Art Leihvertrag entspricht? Auch dann dürfte es niemand verkaufen, oder?
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Sorry, hast recht, hab tatsächlich fahrlässig "eigentum" und besitz verwechselt ! So lange die Subventionierung reicht, ist es NUR in deinem besitz.
Ähnliches gilt sogar bei (un-echtem) Kaufleasing! das ist in etwa vergleichbar.
Wieso ebay? da ist doch eigentlich alle sklar definiert.
Kurzum: Moralisch-rechtlich ( nach kant) finde ich es auch lächerlich für mein rechtsempfinden.
Allerdings stellt sich die frage, warum man in dem o.g. Fall überhaupt einen Sim-Un-lock machen sollte.
An t-mobile zahlt man die 24 trotzdem weiter.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
eBay wegen des durch mich oben skizzierten Falles, dass jemand das Telefon bei T-Mobile mit Vertrag "erwirbt" und es dann auf eBay verkauft.

Wäre er nicht Eigentümer, wären alle diese Kaufverträge unwirksam. Irgendwo passt da noch immer was nicht. Schätze wir brauchen mal nen Juristen hier.....
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Ah,
jetzt weiss ich, was du meinst!
Das ist juristisch auf jeden Fall heikel. Wie auch in dem bericht zu lesen, gibt es ja verschiedene Ansatzpunkte, wogegen der Simlock-Brecher MÖGLICHERWEISE verstösst.
Das ganz ist ja nochnicht mal annähernd ausgeurteilt.
Des weiteren schreibt ja Vodafone sogar im zitat "zivilrechtlich" , dass hört sich schon wieder ganz anders an.
Also das thema kann man prae-justitial von alles seiten betrachten und tagelang diskutieren!

Für mich wird vor allem eins ganz klar: Die telekom firmen schmeissen erstmal ordentlich Rauchkerzen mit allen möglichen Drohungen weil, wenn sie dies nicht täten und den Simlock erlaubten, gäbe es ja einen dicken, legalen Handyzweitmarkt mit Neugeräten! das wollen die auf jeden fall verhindern. Und bis es durchgeurteilt ist, schlägt das jahr 2019... wer weiss was dann ist ...
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Mögliche Sichtweise: Zwei Verträge für die Hardware!

Handy -> Kaufvertrag
Software -> Nutzungsvertrag mit Bedingung der Nichtveränderung (d.h. weder ändern noch löschen) in den nächsten 24 Monaten, zufällig übereinstimmend mit dem Telefonvertrag

Durch Bedigung der Nichtveränderung faktisch keine getrennte Weitergabe innerhalb der 24 Monate möglich.

Damit wäre sowohl die Eigentumsargumentation als auch die eventuell widerrechtliche Handlung des Jailbreaks (SimLock-Entfernung) parallel möglich.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
21
Mögliche Sichtweise: Zwei Verträge für die Hardware!

Handy -> Kaufvertrag
Software -> Nutzungsvertrag mit Bedingung der Nichtveränderung (d.h. weder ändern noch löschen) in den nächsten 24 Monaten, zufällig übereinstimmend mit dem Telefonvertrag

Durch Bedigung der Nichtveränderung faktisch keine getrennte Weitergabe innerhalb der 24 Monate möglich.

Damit wäre sowohl die Eigentumsargumentation als auch die eventuell widerrechtliche Handlung des Jailbreaks (SimLock-Entfernung) parallel möglich.

Das trift die Sache nach meiner Meinung genau.

Man darf ja auch nicht Windows 7 umprogrammieren nur weil man einen PC gekauft hat.


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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Mögliche Sichtweise: Zwei Verträge für die Hardware!

Handy -> Kaufvertrag
Software -> Nutzungsvertrag mit Bedingung der Nichtveränderung (d.h. weder ändern noch löschen) in den nächsten 24 Monaten, zufällig übereinstimmend mit dem Telefonvertrag

Durch Bedigung der Nichtveränderung faktisch keine getrennte Weitergabe innerhalb der 24 Monate möglich.

Damit wäre sowohl die Eigentumsargumentation als auch die eventuell widerrechtliche Handlung des Jailbreaks (SimLock-Entfernung) parallel möglich.

Dann würde mich mal der Vertrag eines Nutzers, der sein iPhone bei der Telekom mit Vertrag gekauft hat, interessieren. Und weitergehend, was passiert, wenn das Telefon via eBay verkauft wird und dann vom Käufer "SIM-lock-befreit" wird. Denn der hat keinen Nutzungsvertrag unterschrieben.

Ich glaube das alles - man merkt es sicher - immer noch nicht. Denn WENN das die Konsequenz wäre, wenn man ein Gerät der Telekom erwirbt, dann würde ich mir nur noch Geräte aus dem Ausland kaufen (Italien, Tschechien usw. ohne Simlock). Diese "Verfolgung" kann eigentlich nicht im Sinne der Telekom sein, das wäre doch ein riesiges Eigentor. Nicht nur sauteure Tarife, auch noch die eigenen Kunden verfolgen? :eek:
 

Greenie

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
315
138
Oder gibt es noch etwas dazwischen, was einer Art Leihvertrag entspricht? Auch dann dürfte es niemand verkaufen, oder?

Das hätte dann ja leicht noch weitreichendere Implikationen. Wäre ich dann ggü. der Telekom schadenersatzpflichtig, wenn das Gerät z.B. durch einen Sturz einen Defekt erleidet?

Anyway, ein Telefon ist ein Telefon. Wo will man im Falle einer Veränderung denn die Grenze ziehen? Ist das Installieren einer Softwareanwendung auf einem Telefon dann schon eine unerlaubte Veränderung? Das Speichern einer Telefonnummer? Das Rauswerfen eines Klingeltones?

Es handelt sich ja nicht um ein Atomkraftwerk oder ein Raumschiff, das ich da erwerbe. Ob diese technischen Haarspaltereien bei einem solchen Massengegenstand wie einem Telefon wirklich Bestand haben werden, wird sicher interessant. Das Urheberrecht soll dem Grunde nach geistiges Eigentum schützen. Das Vervielfältigen des Betriebssystems verhindern usw. Es ist sicher legitim, wenn der BS-Hersteller pro verkauftem Gerät, auf dem dessen Betriebssystem installiert ist, Geld bekommt. Aber so lange ich das System nicht auf andere Geräte übertrage betrachte ich es als meine Angelegenheit, was ich im Einzelnen damit anstelle. Sinn und Zweck des Urheberrechtes ist es mit Sicherheit nicht, die Vertragsfallen der Telekommunikationskonzerne zu legitimieren. Als eine solche Falle betrachte ich z.B. die Unmöglichkeit im Ausland eine andere SIM-Karte zu verwenden, sondern auf Gedeih und Verderb der fantasievollen Tarifgestaltung des Telekomanbieters ausgeliefert zu sein, der mir das Telefon verkauft hat.
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Dann würde mich mal der Vertrag eines Nutzers, der sein iPhone bei der Telekom mit Vertrag gekauft hat, interessieren. Und weitergehend, was passiert, wenn das Telefon via eBay verkauft wird und dann vom Käufer "SIM-lock-befreit" wird. Denn der hat keinen Nutzungsvertrag unterschrieben.

Ich denke, der Verkäufer des Telefons ist noch immer in seiner vertraglichen Verpflichtung, dass die Software in den ersten zwei Jahren nicht geändert werden darf. Dieser Vertrag wird durch die Weiterveräußerung der Hardware nicht geändert oder beendet. Und da der Verkäufer die Kontrolle über die Hardware mit voller Absicht aufgibt bei einer Veräußerung, wird er sich auch nicht mit "keine Kontrolle mehr" exkulpieren können, da er den Kontrollverlust herbeigeführt hat und noch Kontrolle möglich ist.

Ich glaube das alles - man merkt es sicher - immer noch nicht. Denn WENN das die Konsequenz wäre, wenn man ein Gerät der Telekom erwirbt, dann würde ich mir nur noch Geräte aus dem Ausland kaufen (Italien, Tschechien usw. ohne Simlock).

Willkommen im Club! Deswegen kaufe ich seit sieben Jahren keine Hardware mehr mit Vertragsbindung oder gar SimLock oder ähnlichem.


Das hätte dann ja leicht noch weitreichendere Implikationen. Wäre ich dann ggü. der Telekom schadenersatzpflichtig, wenn das Gerät z.B. durch einen Sturz einen Defekt erleidet?
Ich denke nein, denn hier wird ja nicht die Software verändert.

Anyway, ein Telefon ist ein Telefon. Wo will man im Falle einer Veränderung denn die Grenze ziehen? Ist das Installieren einer Softwareanwendung auf einem Telefon dann schon eine unerlaubte Veränderung? Das Speichern einer Telefonnummer? Das Rauswerfen eines Klingeltones?

Gute Fragen. Mal schauen, wann da was mal durchgeklagt wird. :eyeb:

Es handelt sich ja nicht um ein Atomkraftwerk oder ein Raumschiff, das ich da erwerbe. Ob diese technischen Haarspaltereien bei einem solchen Massengegenstand wie einem Telefon wirklich Bestand haben werden, wird sicher interessant. Das Urheberrecht soll dem Grunde nach geistiges Eigentum schützen. Das Vervielfältigen des Betriebssystems verhindern usw. Es ist sicher legitim, wenn der BS-Hersteller pro verkauftem Gerät, auf dem dessen Betriebssystem installiert ist, Geld bekommt. Aber so lange ich das System nicht auf andere Geräte übertrage betrachte ich es als meine Angelegenheit, was ich im Einzelnen damit anstelle. Sinn und Zweck des Urheberrechtes ist es mit Sicherheit nicht, die Vertragsfallen der Telekommunikationskonzerne zu legitimieren. Als eine solche Falle betrachte ich z.B. die Unmöglichkeit im Ausland eine andere SIM-Karte zu verwenden, sondern auf Gedeih und Verderb der fantasievollen Tarifgestaltung des Telekomanbieters ausgeliefert zu sein, der mir das Telefon verkauft hat.

Und auch hier - willkommen im Club derer, die nur noch Hardware ohne Verträge oder Sperren kaufen.