Nö, aber möglicherweise sowas:Interessante Sichtweise. Ich darf also mein Eigentum (Handy mit Simlock) in einen See werfen, es zerstören oder sontwas damit tun. Ich darf aber keinesfalls eine Änderung an der Software durchführen? Da hängt mein Rechtsverständnis jetzt etwas, hab ich den Teil mit dem 2-jährigen Eigentumsvorbehalt des Netzbetreibers verpasst?
Nätürlich darfst Du auch Dein Mobiletelfon auch nicht in einen See werfen.Preisliste Telekom Mobilfunk meinte:b) Gilt nicht für iPhones. Das iPhone ist nur im Zusammenhang mit einem Telekom Mobilfunk-Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten mit entsprechender SIM-Karte der Telekom Deutschland GmbH nutzbar. Eine Entsperrung des iPhone ist nicht vor Ablauf von 24 Monaten nach Kauf möglich.
Nö, aber möglicherweise sowas:
Nätürlich darfst Du auch Dein Mobiletelfon auch nicht in einen See werfen.
Naja, da steht das eine Entsperrung nicht möglich ist. Bei der Telekom. Und weiter?
Warum darf ich das nicht? Ich erhalte ein "vergünstigtes" Telefon, welches ich über die Grundgebühren abbezahle. Wenn ich mein Telefon willentlich oder aus Versehen am zweiten Tag der Vertragslaufzeit zertöre, bekomme ich kein Neues und bezahle trotzdem die Grundgebühr weiter.
Wenn das iPhone mein Eigentum ist - und davon gehe ich aus - dann kann ich das auch rosa lackieren und an die Wand hängen. Geht die Telekom nix an.
Was ist denn mit den Geräten, die einer bei der Telekom erworben hat und dann privat weiterverkauft hat. Welche Rechte hat denn da der Käufer des Gerätes? Gar keine, weil der Verkäufer nicht Eigentümer war und es gar nicht verkaufen hätte dürfen? Auch hat der Endnutzer des Gerätes keinen Vertrag mit der Telekom sondern einen Kaufvertrag mit einer Privatperson. Mit welchem Recht sollte für ihn eine Vereinbarung gelten, die die Telekom mit dem Vertragspartner geschlossen hat?
Nee, also das passt alles nicht.
also das mit dem rosa lackieren musst du mir nochmal genauer erklaeren, gibts das auch in glitzer ?![]()
Eva, für Dich mach ich ne Sonderanfertigung. Auch wenn ich hinterher ins Gefängnis muss!![]()
Sehr gut, Zeit (wieder) nach Göttingen zu ziehen: Die Stadt scheint völlig frei von anderer Kriminalität zu sein, wenn die Polizei vor Ort genügend Kapazitäten hat, in solchen Fällen zu ermitteln.
Die Stadt scheint völlig frei von anderer Kriminalität zu sein, wenn die Polizei vor Ort genügend Kapazitäten hat, in solchen Fällen zu ermitteln.
Wenn das iPhone mein Eigentum ist - und davon gehe ich aus - dann kann ich das auch rosa lackieren und an die Wand hängen. Geht die Telekom nix an.
Es geht doch nur darum, dass jemand gewerblich diesen Dienst angeboten hat. Und das geht halt nicht, oder?
Super Argument, klingt für mich nach: Die Polizei darf überall nur dort ermitteln, wo ich nix gemacht habe! ;-)
Oliver
Auch wenn mir das als Ex-göttinger ( war ne schöööööööne zeit) nicht obliegtschlau daherreden): Das Iphone, bzw. dessen nutzung (!) geht erst mit ende der 24 monate in deinen besitz über. du kannst machen , was du willst damit, aber nicht in ein anderes , als das T-mobile netz einwählen.
Mögliche Sichtweise: Zwei Verträge für die Hardware!
Handy -> Kaufvertrag
Software -> Nutzungsvertrag mit Bedingung der Nichtveränderung (d.h. weder ändern noch löschen) in den nächsten 24 Monaten, zufällig übereinstimmend mit dem Telefonvertrag
Durch Bedigung der Nichtveränderung faktisch keine getrennte Weitergabe innerhalb der 24 Monate möglich.
Damit wäre sowohl die Eigentumsargumentation als auch die eventuell widerrechtliche Handlung des Jailbreaks (SimLock-Entfernung) parallel möglich.
Mögliche Sichtweise: Zwei Verträge für die Hardware!
Handy -> Kaufvertrag
Software -> Nutzungsvertrag mit Bedingung der Nichtveränderung (d.h. weder ändern noch löschen) in den nächsten 24 Monaten, zufällig übereinstimmend mit dem Telefonvertrag
Durch Bedigung der Nichtveränderung faktisch keine getrennte Weitergabe innerhalb der 24 Monate möglich.
Damit wäre sowohl die Eigentumsargumentation als auch die eventuell widerrechtliche Handlung des Jailbreaks (SimLock-Entfernung) parallel möglich.
Oder gibt es noch etwas dazwischen, was einer Art Leihvertrag entspricht? Auch dann dürfte es niemand verkaufen, oder?
Dann würde mich mal der Vertrag eines Nutzers, der sein iPhone bei der Telekom mit Vertrag gekauft hat, interessieren. Und weitergehend, was passiert, wenn das Telefon via eBay verkauft wird und dann vom Käufer "SIM-lock-befreit" wird. Denn der hat keinen Nutzungsvertrag unterschrieben.
Ich glaube das alles - man merkt es sicher - immer noch nicht. Denn WENN das die Konsequenz wäre, wenn man ein Gerät der Telekom erwirbt, dann würde ich mir nur noch Geräte aus dem Ausland kaufen (Italien, Tschechien usw. ohne Simlock).
Ich denke nein, denn hier wird ja nicht die Software verändert.Das hätte dann ja leicht noch weitreichendere Implikationen. Wäre ich dann ggü. der Telekom schadenersatzpflichtig, wenn das Gerät z.B. durch einen Sturz einen Defekt erleidet?
Anyway, ein Telefon ist ein Telefon. Wo will man im Falle einer Veränderung denn die Grenze ziehen? Ist das Installieren einer Softwareanwendung auf einem Telefon dann schon eine unerlaubte Veränderung? Das Speichern einer Telefonnummer? Das Rauswerfen eines Klingeltones?
Es handelt sich ja nicht um ein Atomkraftwerk oder ein Raumschiff, das ich da erwerbe. Ob diese technischen Haarspaltereien bei einem solchen Massengegenstand wie einem Telefon wirklich Bestand haben werden, wird sicher interessant. Das Urheberrecht soll dem Grunde nach geistiges Eigentum schützen. Das Vervielfältigen des Betriebssystems verhindern usw. Es ist sicher legitim, wenn der BS-Hersteller pro verkauftem Gerät, auf dem dessen Betriebssystem installiert ist, Geld bekommt. Aber so lange ich das System nicht auf andere Geräte übertrage betrachte ich es als meine Angelegenheit, was ich im Einzelnen damit anstelle. Sinn und Zweck des Urheberrechtes ist es mit Sicherheit nicht, die Vertragsfallen der Telekommunikationskonzerne zu legitimieren. Als eine solche Falle betrachte ich z.B. die Unmöglichkeit im Ausland eine andere SIM-Karte zu verwenden, sondern auf Gedeih und Verderb der fantasievollen Tarifgestaltung des Telekomanbieters ausgeliefert zu sein, der mir das Telefon verkauft hat.