Prämienticket Umbuchung Segment auf Express Bus, Rückerstattung Steuern und Gebühren?

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sqm

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14.03.2023
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Österreich
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Hallo,

eine Frage zur Rechtslage betreffend Rückerstattung von Steuern und Gebühren.

Ich hatte über Miles&More ein Prämienticket gebucht mit dem Routing INN-VIE-MUC-DEN für den 04. April 2024.
Aufgrund einer Betriebsversammlung von Austrian Airlines an diesem Tag wurde das Segment INN-VIE storniert.
Auf meine Initiative hin wurde daher das Ticket geändert auf INN-MUC per Lufthansa Express Bus, der Flug MUC-DEN blieb unverändert. Es wurden also die beiden Flug-Segmente INN-VIE und VIE-MUC gegen ein "Bus-Segment" INN-MUC getauscht. So weit, so gut.

Für die beiden Segmente INN-VIE und VIE-MUC wurden bei der Buchung Steuern+Gebühren in Höhe von (zwei Mal) 88,37 EUR bezahlt. Für die Verbindung INN-MUC per Lufthansa Express Bus wären keine Steuern+Gebühren fällig gewesen (0 EUR).

Meiner Meinung nach sollten diese Steuern+Gebühren also zurück erstattet werden (da die Flüge ja nicht angetreten wurden und daher wohl auch von der Airline keine Steuern+Gebühren abgeführt werden). Austrian Airlines ist leider nicht meiner Meinung:

Guten Tag Herr X,
vielen Dank für Ihre erneute Erläuterung. Gerne habe ich Ihren Fall erneut überprüft.
Ich kann Ihren Gedankengang nachvollziehen und weiß nun was Sie meinen. Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass keine Steuerrückerstattung stattfinden kann, da Sie kostenlos und zeitnah umgebucht wurden. In diesem Fall wird der Bus wie ein Alternativflug angesehen, somit stehen keine offenen Steuern zur Verfügung.
Ich bitte um Verständnis und hoffe Sie entscheiden sich in Zukunft wieder für Austrian Airlines.
Freundliche Grüße

Da es sich bei der Umbuchung auf eine Busverbindung anscheinend eher um einen exotischen Fall handelt, konnte ich dazu nichts ergoogeln.

Kann mir dazu jemand weiterhelfen oder in die richtige Richtung stupsen?
 

rcs

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Bei einer Ersatzbeförderung wird ja auch der Tarif nicht nachberechnet und (da meist in eine teurere Buchungsklasse umgebucht wird) die Tarifdifferenz nacherhoben - ergo werden auch keine Steuern erstattet.

Bucht Dich die Airline auf ein Routing mit höheren Steuern um, gehen die Steuern zu Lasten der Airline - sollte das neue Routing zufällig einmal niedrigere Steuern haben, gibt es umgekehrt aber auch keine Erstattung.

Davon losgelöst fällt bei Beförderung mit dem Lufthansa Airport Bus und dem Abflug ab Deutschland dann die deutsche Flugsteuer an. Dort wären dann auf jeden Fall schon mal 56,91 EUR deutsche Flugsteuer nachzuentrichten, wenn man jetzt die Steuern tatsächlich nachberechnen würde.

Selbst wenn man jetzt vor Gericht ziehen würde und Recht bekommen würde (was ich allerdings für zweifelhaft erachte, da nach den Fluggastrechten eben der Anspruch auf Ersatzbeförderung nicht aber auf Steuerrückerstattung besteht), sprechen wir nur von ein paar wenigen Euro Erstattungsanspruch, die überhaupt gegeben wären...
 
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