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Reicht ja, wenn sie ihm einen negativen Eintrag in div. Auskunftsdatenbanken verpassen (soweit das in deren AGB steht). Dazu wären sie aus meiner Sicht berechtigt. Dann hat der Kunde wieder die Rennerei das löschen zu lassen bzw. erstmal ein Problem.
Aber ansonsten ist Unister eigentlich in Ordnung, [...]
Was sind das für Tabletten, die Du nimmst? Die will ich auch!
Es geht um Flug24.de, nicht um Fluege.de. Klar gehören sie zum selben Verein, Flug24.de ist aber weniger bekannt und noch ein unbeschriebenes Blatt. Das war wohl auch der Grund, warum Unister jetzt auf mehrere Webauftritte setzt, das Image von Fluege.de ist ziemlich im Keller.Sie????? Fluege Bewertung | KundenBewertungen von Fluege | fluege.de wer hier VORHER reinguckt bucht da doch gleich gar nicht!
Er hat doch Recht. Sind doch nicht anders als die ganzen LCC, einfach an die Spielregeln halten, dann funktioniert es mit denen eigentlich ganz gut und man kann schon sparen.
Gegen Unister ermittelt seit Monaten die Staatsanwaltschaft wegen verschiedenster Vergehen.
Aber ansonsten ist Unister eigentlich in Ordnung, könnten aber auch noch deutlich besser sein.
Reicht ja, wenn sie ihm einen negativen Eintrag in div. Auskunftsdatenbanken verpassen (soweit das in deren AGB steht). Dazu wären sie aus meiner Sicht berechtigt. Dann hat der Kunde wieder die Rennerei das löschen zu lassen bzw. erstmal ein Problem.
Nein, können sie nicht so einfach...
Was heißt das? Der Kunde hat hier einen Vertrag geschlossen. Nachdem er die Flugtickets bekommen hat (Vermittlungsauftrag erfüllt) fällt ihm ein, dass er zuviel bezahlt hat, holt sich das komplette Geld zurück und betrachtet den Vertrag damit als nichtig. Das geht ja so nicht, wenn er meint das da bestimmte Gebühren unberechtigt sind, dann müsste er doch den strittigen Betrag einfordern.
Aktuell besteht der Vertrag für beide Seiten immernoch, nur muss Unister jetzt sehen wie sie das Geld von ihm bekommen, denn ihre Vermittlungsleistung haben sie ja bereits erbracht. Wenn er nun nach mehrfacher Aufforderung trotzdem nicht zahlen sollte, dürfen Sie diese Nichtzahlung dann nicht an die Auskunftsdateien melden?
stimmt genau - letzlich ist die Rücklastschrift nicht der richtige Weg - man hätte 90€ Rücklastschrift machen sollen und dann warten, wieviel die dann fordern! Ginge das technisch bei den Banken?
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Auf unserer Webseite haben Sie die Möglichkeit schnell, unkompliziert und übersichtlich auf alle weltweit verfügbaren Linien-, Billig- und Charterflüge zuzugreifen. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über mögliche Flugverbindungen und schaffen Transparenz im Tarifdschungel. Sie können bei uns einfach und nachvollziehbar buchen, ohne auf verschiedene Webseiten zugreifen zu müssen. Um Ihre Fragen vor, nach und während der Buchung kümmert sich unser qualifiziertes und freundliches Personal. Wann immer Sie im Buchungsprozess Hilfe brauchen, sind wir gern für Sie da.
Unister erhebt für einen Teil des Flugvermittlungsangebots Gebühren für die Vermittlungstätigkeit (ServiceFee) und die damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen, auf welche im Buchungsvorgang gesondert hingewiesen wird. Die Höhe der Vermittlungsgebühr ist dabei variabel und hängt unter anderem von der Zahl der Reisenden, der gebuchten Flugstrecke und der Inanspruchnahme weiterer Serviceleistungen ab. Im Buchungsprozess wird Ihnen die Gebühr vor Abschluss der Buchung angezeigt und in unseren AGB weisen wir auf die Erhebung dieser hin.
Nachfolgend ein Auzug aus unseren AGB. Diese müssen von der jeweiligen buchenden Person zur Kenntnis genommen und durch Setzen eines Häkchens bestätigt werden.
IV. Gebühren, Einzug des Reisepreises
1. Für die Vermittlungstätigkeit von Unister können Gebühren anfallen, welche im Rahmen der jeweiligen Buchung gesondert ausgewiesen werden. Für die Vermittlung von Flugbuchungen und Hotelbuchungen gelten ferner die besonderen Bedingungen unter Ziffer VI 2. bzw. Ziffer VII 1. der AGB.
2. Sollten Sie Kreditkartenzahlung oder Zahlung per Lastschriftverfahren wählen, erteilen Sie Unister die Ermächtigung, im Auftrag des Leistungserbringers den geschuldeten Preis über Ihre Kreditkarte oder per Lastschrift einzuziehen oder im Falle eines Direktinkassos die jeweiligen Daten an den Leistungserbringer zum Einzug der Forderung weiterzuleiten. Sofern die Zahlung (Kreditkartenbelastung / Lastschrifteinzug) über Unister abgewickelt wird, kann der Gesamtbetrag oder Teilbeträge durch die AERUNI GmbH oder die AERTICKET AG (sog. Fulfillmentpartner) eingezogen werden. Einzelheiten sind der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.
Bei Stornierung der Flüge (einschließlich Stornierungen wegen Flugzeitenänderungen und/oder Flugstreichungen) wird diese Gebühr nicht erstattet, es sei denn, die Stornierung beruht auf einem Verschulden seitens Unister.
In den meisten Fällen wird die Gebühr getrennt vom Flugpreis der Kreditkarte bzw. des Bankkontos belastet, d.h. auf der Kreditkartenabrechnung bzw. Kontoauszug finden Sie zwei Positionen, die Belastung der Gebühr durch unseren Fulfillmentpartner AERUNI und die Belastung des Flugpreises durch die gebuchte Fluggesellschaft. In einigen Fällen wird die Gebühr zusammen mit dem Flugpreis belastet, sodass Sie nur eine Position auf Ihrer Kreditkarte bzw. Kontoauszug finden. Welche der beiden Varianten angewandt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Auf unserer Rechnung können Sie dies aber genau nachvollziehen.
Aus oben genannten Gründen ist eine Erstattung der Vermittlungsgebühr nicht möglich.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Linienflugteam
Travel24.com AG
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
Deutschland
service@flug24.de
Flug-Angebote vergleichen - Billige Flüge finden & online buchen | flug24.de
Vorstand: Armin Schauer
Aufsichtsratsvorsitzender: Daniel Kirchhof
Amtsgericht Leipzig, HRB 25538
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE178111737
stimmt genau - letzlich ist die Rücklastschrift nicht der richtige Weg - man hätte 90€ Rücklastschrift machen sollen und dann warten, wieviel die dann fordern! Ginge das technisch bei den Banken?
Was jetzt?
Gestern hast Du keynes die Rücklastschrift noch empfohlen:
"Jetzt widerrufe die Lastschrift online Rücklastschrift – die Rückbuchung einer Lastschrift und akzeptiere die Gebühr (kann auch null sein, vorher nachfragen, nicht daß die dann 100€ verlangen!!"
na ja, so wie es aussieht hat der OP ja Spaß daran - wenn ich mir es heute überlege, ist das sicherlich nicht die richtige Art und Weise
...- man hätte 90€ Rücklastschrift machen sollen und dann warten, wieviel die dann fordern! Ginge das technisch bei den Banken?
... und den aus Sicht des OP unstrittigen Betrag mit der Originalreferenz erneut überweisen. Wenn dann keiner zuckt, wissen wir warum![]()
Lieber Herr Mustermann,
Sie haben am 21.01. bei flug24.de einen Flug nach Paris gebucht. Dafür danken wir Ihnen.
In Zukunft wollen wir unseren Online-Buchungsprozess verbessern und so noch mehr auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen. Wie empfanden Sie die Buchung Ihres Fluges? Waren alle Schritte einfach und verständlich? Sind Sie zufrieden oder sehen Sie Verbesserungsbedarf? Sagen Sie es uns hier:
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Sie benötigen dafür nur wenige Sekunden. Wir freuen uns auf Ihre Antwort und danken für Ihre Unterstützung.
Einen guten Flug wünscht
Ihre Gabriele H.
Impressum:
Vols24 GmbH
Hopfensack 19
20457 Hamburg
Geschäftsführer: Christian Schilling
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE286048354
So es gibt Neuigkeiten:
Lustig, dass sie mich jetzt genau zum Buchungsprozess befragen. Meine Bewertung ist sehr unterdurchschnittlich ausgefallen.
Sehr geehrter Herr Mustermann,
am 21.01.2014 buchten Sie über unser Onlineportal einen Flug von TXL / Berlin / Deutschland nach CDG /
Paris / Frankreich.
Wir haben am 21.01.2014 versucht den Rechnungsbetrag in Hoehe von 242,31 € von dem von Ihnen
angegebenen Konto abzubuchen. Leider ist die Belastung Ihres Kontos fehlgeschlagen. Durch die
Rückbelastung werden 5,50 € Gebühren fällig die wir Ihnen ebenfalls in Rechnung stellen.
Leistung fälliger Betrag
Flugpreis 6,00 €
Flug-Steuer 143,34 €
Servicegebühr 89,97 €
Zahlgebühr 3,00 €
Restforderung Gesamt: 242,31 €
Rücklastschriftgebühren: 5,50 €
Noch offener Gesamtbetrag: 247,81 €
Um weitere Kosten für Sie zu vermeiden, bitten wir Sie, den fälligen Betrag bis zum
31.01.2014
unter Angabe der Buchungsreferenz: XXXXX auf die unten genannte Bankverbindung zu
Warum, weil du dich nicht an den von dir geschlossenen Vertrag gehalten hast?
So und noch eine Email ist eingetrudelt. Jetzt scheint das automatische Mahnverfahren seinen Lauf zu nehmen...
So was meint Ihr? Soll ich den Flugpreis + Steuern und Zahlgebuehr ueberweisen und dann abwarten? Scheint mir fast die beste Strategie. Alternativ koennte ich auch die harte Schiene fahren und Ihnen noch einmal meine Anfechtung schicken und auf Rueckabwicklung bestehen. Wuerde gerne den Flug jetzt sicher buchen, da es sehr guenstig ist, wenn die dann in 4 oder 6 oder 8 Wochen doch stornieren, weil ich die "Servicegebuehr" nicht bezahlt habe, waere das nicht so prickelnd. Bin etwas unentschlossen.