Probleme mit Fly.de Flieg ab basel.de

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Anonym2953

Guest
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Liebe Community,

ich brauche dringend Hilfe und bin glücklicherweise auf das Forum hier gestossen.
Wäre euch sehr verbunden wenn Ihr euere Meinung einfliessen lassen könntet.

Situation:

am 01.05.07 flog ich mit der Swiss von X nach Y, um meine Flugangst zu bekämpfen. Diese habe ich durch den Flug erfolgreich eindämmen können. Die Tickets habe ich am 29.04.07 online bestellt.

Die Tickets wurden elektronisch hinterlegt, so dass ich am Schalter diese auch in Empfang nehmen konnte. Auf der Buchungsbestätigung hiess es Bezahlung per Rechnung. Desweiteren steht auf der Rechnung: "Sie erhalten die Bordkarten gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und der Rechnung am CheckIn Schalter der fluggesellschaft".


Alles war erfolgreich verlaufen und für mich das Thema abgeschlossen. Nun bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von Fly.de mit der 1. Mahnung und der Rechnung auf der der Restbetrag für den Flug in voller Höhe dargestellt
ist.

Wohlgemerkt nach 2 Jahren bekomme ich eine Mahnung dass die Rechnung noch offen sei.

Daraufhin habe ich in meinen Unterlagen gekrammt und die Flugbestätigung und die selbe Rechnung gefunden. Allerdings war auf meiner "alten" Rechnung folgendes vermerkt:

Gesamtbetrag, zahlbar an Veranstalter: 300 €
Eine Zeile drunter steht: Restbetrag Rechnung: 0,00 €


Also bin ich ausgegangen, dass die Rechnung bereits beglichen war - sonst würde ja nicht der Restbetrag von 0,00 Euros ausgewiesen sein.

Ich rief also bei fly.de an und fragte ob die noch alle Tassen im Schrank hätten und mich nach 2 Jahren mahnen. Darauf hin entschuldigte sich der Servicemitarbieter für die Angelegenheit und meinte sowas käme letztens vermehrt vor wei ldie das System umgestellt hätten. Ich soll mir keine Sorgen machen. Aber ich solle doch bitte sicherheitshalber die Zahlung nachweisen über einen Kontoauszug oder Ähnliches.

Für mich war der Vorgang damals abgeschlossen. Ich zahle meinen Rechnungen immer sofort. Deshalb bin ich auch so erstaunt über die Mahnung.

Ich bin allerdings wirklich sicher, dass die Rechnung beglichen war. Sonst würde ein Restbetrag von 0 Euro ja nicht auf der Rechnung stehen - also muss die Rechung doch bezahlt worden sein.

Des weiteren hat ja auch der Servicemitarbeiter gesagt, dass ich wohl nicht der erste mit dem Mahnungs-Problem wäre.

Und dann bin ich mir sicher, dass die nicht einfach Flugtickets rausgeben ohne vorher das Geld zu kassieren.

Auf der Homepage habe ich versucht eine Buchung durchzuführen und wollte sehen wie dort die Zahlungsmöglichkeiten sind. Es war zur Auswahl nur: Kreditkarte oder elektronische Vorkasse. Mehr Zahlungsmöglichkeiten gab es nicht.

Kann mir einer bitte helfen, was kann ich noch tun ?

Habt Ihr sowas schon erlebt ?

Was mich ärgert ist, der lange Zeitraum bis ich die Mahnung bekommen habe. Und dass ich auch noch beweisen muss, dass ich das bezahlt habe. Ich meine Fly.de muss täglich tausende von Bestellungen regulieren und da glaub ich nicht dass eine offene Rechnung (wenn es denn tatsächlich so war) ganze zwei Jahre nicht auffällt.

Wenn ich Pech habe muss ich die Rechnung wohl jetzt nocheinmal bezahlen und das vermutlich wegen irgendeinem dummen Sysstemfehler.
 
Moderiert:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.128
München
Für mich hört sich das so an, als wäre die Forderung aus dem Jahr 2007 bereits verjährt, da offenbar ja jetzt im Jahr 2010 erstmalig gemahnt wurde.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Das verjährt erst im Oktober 2010, oder ?
Auf älle Fälle würde ich hier auf Zeit spielen.
Ich würde denen einen freundlichen Brief schreiben (per Einschreiben), dass der Flug bereits 2007 bezahlt wurde.

Danach würde ich abwarten, ob da noch was kommt.

Ich würde desweiteren Informationen zu Deiner eigenen Beweislage hier entfernen. Wer weiss wer da alles mitliesst !
 
A

Anonym2953

Guest
Hallo,

die Forderung verjährt laut Gesetz nach 3 Jahren.

Habe heute noch einmal angerufen bei fly und bei der Fluggesellschaft.

Bar am checkin-schalter bezahlt scheint wohl nicht zu gehen. Da fly.de nur ein Reisebüro ist.
Trotzdem muss ihc mit der Buchhaltung von der Fluggesellschaft reden und dort nochmal von denen mir das bestätigen lassen.

Die von fly sagen jedoch dass ich jetzt in der Beweispflicht wäre und die Kontoauszüge nachsenden soll - wie frech ist das denn?!

Auf meine Frage ob die denn die Gebühr meiner Bank für die Nachforschungsaufträge übernehmen würden sagten die ganz klares nein !

ist das zu fassen.

Da kommt einer und meint dass ich nicht zahle und ich darf mir die Mühe machen und beweisen auf meine Kosten, das stinkt doch zum Himmel.


Achso und eines sagten die noch: man gibt per Vorkasse auf der Homepage die Bankdaten an und bekommt das Ticket ausgestellt. Ich meine das sowas gar nicht gehen darf, da sonst sich jeder ein Ticket bestellen und sich irgendwo nach dem Flug absetzen kann mit Angaben von falschen Bankdaten.

Allerdings war diese Person auch überrascht warum dann bei mir noch zu zahlender Betrag mit 0 Euros angegeben sei, wenn ich nicht bezahlt habe!
 
Moderiert:
A

Anonym2953

Guest
Danke, die Details habe ich entfernt - sicher ist sicher.

WAs mir noch einfällt. Als ich das erste Mal dort anrief sagte mir der Mitarbeiter dass die Forderung jetzt offen sein, weil die Fluggesellschaft da den Betrag an Fly.de wieder belastet habe - und ich soll es mit denen klären warum.

Also irgendwie suchen die Ausreden meiner Meinung nach. Und weil da wohl ein chaos ist machen die es sich einfach und lassen die Kunden sich die Mühe machen.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Danke, die Details habe ich entfernt - sicher ist sicher.

WAs mir noch einfällt. Als ich das erste Mal dort anrief sagte mir der Mitarbeiter dass die Forderung jetzt offen sein, weil die Fluggesellschaft da den Betrag an Fly.de wieder belastet habe - und ich soll es mit denen klären warum.

Also irgendwie suchen die Ausreden meiner Meinung nach. Und weil da wohl ein chaos ist machen die es sich einfach und lassen die Kunden sich die Mühe machen.

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Zuletzt bearbeitet:

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.165
2.419
Ich habe mit besagter Firma ebenfalls Probleme.

Zusammenfassung:
- Flug 1 gebucht
- Flug 2 gebucht
- keine ELV seitens fly.de vollzogen
- Flug 1 selbstständig an fly.de überwiesen
- Da Zahlung von Flug 1 nicht aufgefunden werden kann, zahlte ich Flug 2 nicht
- Inkasso, wie erwartet kommt(siehe hier)
- Aber nicht, wie erwartet des Fluges 2, nein von beiden, obwohl Flug 1 bezahlt
- Widerspruch mittels Brief und dem Kontoauszug eingelegt und ich warte und warte und warte - das RSB/die Inkasso Firma rührt sich nach meinem Brief, dass nur Forderung Flug 2 berechtigt ist und ich eine neue Aufstellung der Kosten der Forderung Flug 2 haben will nicht mehr. :mad::mad::mad:

(n)(n)(n)
 
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Anonym2953

Guest
ich sag doch ....ein Systemfehler und wir dürfen uns die Mühe machen.
 

08/15 PAX

Erfahrenes Mitglied
13.03.2009
1.065
1
ZRH
Die von fly sagen jedoch dass ich jetzt in der Beweispflicht wäre und die Kontoauszüge nachsenden soll - wie frech ist das denn?!

Nö, die wollen etwas von Dir und wenn sie dies tatsächlich durchsetzen wollen, so haben sie es zu beweisen.

Dies ist eine schon eigentlich schon seit Hammurabi geltende Grundregel, welche einzig im Falle staatlicher Ansprüche einige, glücklicherweise nach wie vor seltener Male aufgeweicht wurde :D
 
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Anonym2953

Guest
Was ich verstehe das jetzt nicht ?
stimmst du mir zu oder denen ?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Unter der Annahme, dass zwischen Dir und fly.de deutsches und nicht babylonisches Recht zur Anwendung kommt: Im Zivilprozess hat jede Partei die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die ihr günstig sind. Deshalb muss der Schuldner die vollständige Erfüllung beweisen, wenn sie vom Gläubiger bestritten wird - in Deinem Fall also die Zahlung des Ticketpreises. Erst die vollständige Zahlung führt nämlich zu dem - Dir günstigen - Erlöschen der gegen Dich gerichteten Forderung.
 

Tourmakeady

Neues Mitglied
30.04.2010
1
0
Unterlagen aufheben

Hallo,

ich versteh, dass das alles ärgerlich ist aber:

1. muss man seine Zahlungsunterlagen auch als Privatperson nicht eine gewisse Zeit (3 Jahre ?) aufbewahren?

2. wenn bei mir 300 Euro nicht auf der Kreditkarte oder auf dem Konto abgebucht werden, dann merke ich das i.d.R. schon und frage nach.