Re-Routing nach Storno (JNB-FRA-AMS)

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verylasttry

Reguläres Mitglied
26.02.2021
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Hallo liebe Community,

mich bin gerade auf einen Kurzaufenthalt in Südafrika. Mein gebuchter Rückflug für morgen (24.04.) wurde gestrichen. Informiert wurde ich nicht, nur beim Versuch den Sitzplatz zu ändern gemerkt.
Die Hotline hat mich jetzt auf die absurdeste Alternativroute gesetzt:

JNB-FRA(auf den exakt gleichen Flug der gestrichen wurde in der Original Buchung. Er soll fliegen)
Und nun statt FRA-AMS wird es FRA-EWR-AMS.
Originalbuchung war in BK E (und Y für FRA-AMS). Jetzt ist es G,Y,Y.
Jetzt die Frage an Euch: was mache ich mit dem Mist. Ich muss schon recht dringlich bald zurück. das neue Routing würde mich gut 24 Stunden später ankommen lassen. Aber: umsteigen in EWR ist doch gar nicht erlaubt (sowohl mit Schengen Aufenthalt, als auch mit SA)? Ist zu erwarten, dass das Routing jetzt nochmal kurzfristig storniert wird? Habe ich Anspruch auf Erstattungen, wenn ich in Frankfurt aussteige, weil ich die Reise nach EWR gar nicht antreten darf?
Was wäre jetzt eine kluge Maßnahme / was würdet ihr machen um Geldbeutel schonend; und/ oder Meilen optimierend zu handeln. Würde ich nämlich EWR fliegen können, wäre ich bereits dicke Senator. Bin aber total verloren gerade...
 

Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
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FRA, JFK
Umstieg am EWR geht definitiv nicht. Ohne NIA (oder andere Berechtigung) wirst du nicht in ein Flugzeug in die USA steigen duerfen, da hast do komplett recht.
Warst du urspruenglich auf LH988 gebucht?

Interessant ist, dass LH573 und LH988 unabhaengig voneinander noch verfuegbar sind, aber der Umsteiger ist ausgenullt.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.650
11.940
CPT / DTM
Hallo liebe Community,

Informiert wurde ich nicht, nur beim Versuch den Sitzplatz zu ändern gemerkt.

Damit muss man sich abfinden, wenn man LH bucht und fliegt. Leider.

Ich muss schon recht dringlich bald zurück. das neue Routing würde mich gut 24 Stunden später ankommen lassen.

Kriegeentscheidend?

Habe ich Anspruch auf Erstattungen, wenn ich in Frankfurt aussteige, weil ich die Reise nach EWR gar nicht antreten darf?

Oder ist die Kompensation doch wichtiger?
 
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verylasttry

Reguläres Mitglied
26.02.2021
44
31
Damit muss man sich abfinden, wenn man LH bucht und fliegt. Leider.



Kriegeentscheidend?



Oder ist die Kompensation doch wichtiger?
Hi globetrotter11,

Kriegsentscheidend ist der Tag nicht. Aber da ich nach EWR ohnehin nicht darf, frage ich mich was nun mit dem Ticket passiert. Sagen wir ich dürfte nach FRA fliegen, aber da nicht weiter.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ob man dich in JNB boarden laesst, wenn der Anschluss nach EWR sowieso nicht genommen werden darf ist fraglich...
Das ist meine größte Sorge.

habe tatsächlich gerade 2 der Crew für morgen getroffen, bin im Crew Hotel. Die konnten mir immerhin nochmal bestätigen, dass beide Legs JNB-FRA und FRA-AMS fliegen. Keiner kann sich erklären wieso das Routing gecancelled wurde.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Umstieg am EWR geht definitiv nicht. Ohne NIA (oder andere Berechtigung) wirst du nicht in ein Flugzeug in die USA steigen duerfen, da hast do komplett recht.
Warst du urspruenglich auf LH988 gebucht?

Interessant ist, dass LH573 und LH988 unabhaengig voneinander noch verfuegbar sind, aber der Umsteiger ist ausgenullt.

das sind exakt die beiden Flüge, genau!
 

verylasttry

Reguläres Mitglied
26.02.2021
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Hi globetrotter11,

Kriegsentscheidend ist der Tag nicht. Aber da ich nach EWR ohnehin nicht darf, frage ich mich was nun mit dem Ticket passiert. Sagen wir ich dürfte nach FRA fliegen, aber da nicht weiter.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Das ist meine größte Sorge.

habe tatsächlich gerade 2 der Crew für morgen getroffen, bin im Crew Hotel. Die konnten mir immerhin nochmal bestätigen, dass beide Legs JNB-FRA und FRA-AMS fliegen. Keiner kann sich erklären wieso das Routing gecancelled wurde.
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das sind exakt die beiden Flüge, genau!
Was passiert denn, wenn ich morgen nicht Boarden darf? Wollte hier jetzt nicht endlos verweilen.
 

rcs

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06.03.2009
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Südafrika ist Virusvariantengebiet.

Um eine Ausbreitung von Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, hat die Bundesregierung mit einer Rechtsverordnung ein Beförderungsverbot bis zum 28. April 2021 (24 Uhr) für Einreisende aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen - verhängt.

Lufthansa darf auf Abflügen aus bzw. Reisebeginn in den Ländern der Virusvarianten-Gebieten keine Fluggäste befördern, die einen Anschlussflug innerhalb des Schengen-Raums haben. Internationaler Transit ist nur zulässig, wenn dieser unmittelbar in ein Non-Schengen-Land erfolgt und der Transitbereich nicht verlassen wird.

Aus diesem Grund weist Lufthansa bereits seit mehreren Wochen darauf hin, dass bei einem Anschlussflug im Schengen-Raum das Callcenter kontaktiert werden muss.
 

verylasttry

Reguläres Mitglied
26.02.2021
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Und noch etwas kurioses möchte ich Euch gerne zeigen. Ich kann für das Leg JNB - FRA angeblich für 139€ in die Business upgraden. Ist das nicht sonst viel teurer? Vermutlich aber aus status Meilen Sicht unklug, da sicherlich von G auf P gewechselt wird?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Südafrika ist Virusvariantengebiet.

Um eine Ausbreitung von Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, hat die Bundesregierung mit einer Rechtsverordnung ein Beförderungsverbot bis zum 28. April 2021 (24 Uhr) für Einreisende aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen - verhängt.

Lufthansa darf auf Abflügen aus bzw. Reisebeginn in den Ländern der Virusvarianten-Gebieten keine Fluggäste befördern, die einen Anschlussflug innerhalb des Schengen-Raums haben. Internationaler Transit ist nur zulässig, wenn dieser unmittelbar in ein Non-Schengen-Land erfolgt und der Transitbereich nicht verlassen wird.

Aus diesem Grund weist Lufthansa bereits seit mehreren Wochen darauf hin, dass bei einem Anschlussflug im Schengen-Raum das Callcenter kontaktiert werden muss.
Lieber rcs,

danke für diese Info - war mir so nicht bewusst und es erklärt den Storno.
 

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verylasttry

Reguläres Mitglied
26.02.2021
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Hallo zusammen,

ich wollte mal ein Update posten, da es weiter kurios bleibt. In Johannesburg habe ich jetzt meine Boardkarte für FRA. Da ich nicht in die USA darf, wie wir hier ja bereite feststellten, wurde lediglich das Leg FRA-EWR gestrichen. Das Leg EWR-AMS ist allerdings noch in der Buchung. Das macht ziemlich wenig Sinn aus meiner Ansicht. Was mache ich jetzt mit dem Quatsch? Einfach ignorieren und Zug nehmen oder ist das irgendwie Erstattungsfähig / anderweitig nutzbar?
 

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PAXfips

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Moment mal.. die wollen dich wirklich auf einen TATL fuer FRA-AMS setzen?
Sonst fragt man ja nach Latten-am-Zaun, aber hier fehlt wohl schon der Zaun an sich... :)

Nimm den Zug!
 
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verylasttry

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26.02.2021
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Also an sich möchte ich nach Köln. Da AMS oder Frankfurt beides erreichbar ist für mich nehme ich immer gerne die günstigere Verbindung über AMS.
 

verylasttry

Reguläres Mitglied
26.02.2021
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Nun hat sich alles klären können. In Frankfurt konnte man mich problemlos auf den ursprünglich stornierten Flug nach AMS umbuchen. @rcs - die Dame im Service Center verneinte eine etwaigen Regel, dass dies als Anschlussflug nicht ginge.

Was auch immer nun der Grund war, danke für den Support an alle.
 

rcs

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Die Regel gibt es. Nachzulesen u.a. hier:

Dort ist auch der ganz klare Hinweis nachzulesen:
"Passagiere aus Virusvariantengebieten mit Anschlussflügen in einen Schengen-Staat bitten wir entweder über My bookings oder über ein Lufthansa Service Center ihre Flüge umbuchen zu lassen."

Es gibt ggf. eine Möglichkeit für eine Ausnahme mit deutschem Pass, aber dort hat die Airline eine Meldepflicht nach den entsprechenden Verordnungen mindestens 72 Stunden vor Abflug des Langstreckenflugs. Wenn Du also - wie geschildert - die Airline nicht kontaktiert hattest, dann folgt eben die zwangsweise Umbuchung.

Es freut mich für Dich, dass die Dame im Service Center schlecht informiert war und Dich entsprechend umgebucht hat, und falls die Passagierlisten durch die Behörden kontrolliert werden dann die ggf. fällige Strafzahlung welche LH dann zu leisten hätte riskiert hat.