Ich antworte mal: § 14 UStG - wenn es sich um einen Flug D-XXX handelt, die ausführende Fluggesellschaft hier einen Sitz hat (meistens), der Leistungsempfänger (Kunde) als Unternehmer auftritt, dann dürfte er einen Anspruch auf Erteilung einer Rechnung haben
Da diese in der vorgegebenen Konstellation keine USt enthält, muss der Steuerpflichtige hier nur nachweise , dass Betriebsausgaben entstanden sind - hierzu reicht der Zahlungsbeleg i.V.m. der ursprünglichen Buchung, der Bordkarte (=andere Buchungsklasse) sowie einer Begründung, aus welchem Grund eine Reiseklassenänderung erfolgte.