EY: Rechnung für Sitzplatzreservierung

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langerhans

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20.01.2016
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Weiß jemand, wie ich bei EY an eine Rechnung für eine bezahlte Sitzplatzreservierung komme? Der Support sagt, das ginge nicht manuell und ich hätte die direkt beim Checkin, als ich dafür bezahlt habe, per Email bekommen, was allerdings nicht stimmt.
 

langerhans

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20.01.2016
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Mir würde ja bereits irgendeine Art von Bestätigung über den gezahlten Betrag ausreichen. Aber nicht mal dazu ist man in der Lage bei EY. Zumindest auf eine Quittung habe ich ja einen Rechtsanspruch - wenigstens in Deutschland.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Mir würde ja bereits irgendeine Art von Bestätigung über den gezahlten Betrag ausreichen. Aber nicht mal dazu ist man in der Lage bei EY.
Ah, jetzt kommen wir Deinem Anliegen schon näher. Du möchtest eine Art Quittung haben.
Weil Rechnung von nicht-Deutschen Airlines -> das geht im Regelfall nicht.
Du kannst Deinen Unterlagen für den Steuerberater doch einfach die Kreditkartenabrechnung als Beleg hinzufügen.
 

langerhans

Aktives Mitglied
20.01.2016
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Ja es gibt einige Alternativen, ich hatte halt auf einen heissen Tipp gehofft, wie ich EY eine wie auch immer geartete Quittung entlocken kann ;)
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
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Weil Rechnung von nicht-Deutschen Airlines -> das geht im Regelfall nicht.
Warum nicht? Es gibt keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung. Trotzdem besteht bei Geschäften im Inland eine Pflicht zur Rechnungsstellung, wenn der Verkäufer Unternehmer ist und ich auch Unternehmer bin. Ein Kreditkartenbeleg ist ein Beleg für eine Zahlung, der jedoch nicht hergibt, wofür bezahlt wurde. Insofern wird das für eine ordnungsgemäße Buchführung wenig nutzen.
 

doc7austin2

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10.03.2021
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Das ist aber kein Geschäfts im Inland.
Und gerade bei Auslandsaktivität kann ich mir nicht vorstellen, dass der Steuerberater/Betriebsprüfung bei einem Ersatzbeleg für eine Sitzplatzreservierung Probleme machen sollte.
 

langerhans

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20.01.2016
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Bar bezahlt beim Checkin oder via KK? Wäre die KK Abrechnung nicht einen Beleg, der Dir helfen würde?
Ja, das ist einer der Alternativen, die ich im Notfall ziehen würde. Ich hatte es halt einfach nicht für möglich gehalten, dass eine doch recht große Airline (1) keine Emailbestätigung für einen Sitzplatzkauf schickt und (2) dann im Nachgang auch nicht in der Lage ist, irgendein Dokument zu produzieren, was selbiges bestätigt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Das ist aber kein Geschäfts im Inland.
Und gerade bei Auslandsaktivität kann ich mir nicht vorstellen, dass der Steuerberater/Betriebsprüfung bei einem Ersatzbeleg für eine Sitzplatzreservierung Probleme machen sollte.
Ich lese von Zahlung beim Check-in. Der Steuerberater macht mit nichts Probleme, warum sollte er. Aus dem CC Beleg ist halt aber nicht ersichtlich, ob es ein Bier an Bord oder eine betriebliche Ausgabe war. Im Zweifel wird keinen interessieren.
 
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steroidpsycho

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03.12.2010
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Ich antworte mal: § 14 UStG - wenn es sich um einen Flug D-XXX handelt, die ausführende Fluggesellschaft hier einen Sitz hat (meistens), der Leistungsempfänger (Kunde) als Unternehmer auftritt, dann dürfte er einen Anspruch auf Erteilung einer Rechnung haben
Da diese in der vorgegebenen Konstellation keine USt enthält, muss der Steuerpflichtige hier nur nachweise , dass Betriebsausgaben entstanden sind - hierzu reicht der Zahlungsbeleg i.V.m. der ursprünglichen Buchung, der Bordkarte (=andere Buchungsklasse) sowie einer Begründung, aus welchem Grund eine Reiseklassenänderung erfolgte.
 

Alex6

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
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Ich hatte mal eine Rechnung für die Sitzplatzreservierung über das Kontaktformular mit Angabe der Referenz von der Kreditkartenbuchung angefordert. Nach ein paar Wochen wurde sie mir per Mail zugesendet.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Das weißt du doch. Bist doch der Experte in solchen Fragen. Para. 14 UStG. Und diese Rechnung muss dann auch den Grund ausweisen warum die Leistung nicht steuerbar nach UStG ist.
Und das Deutsche UStG gilt auch in UAE?
Wir wissen doch noch nicht mal, für welche Strecke diese Sitzplatzreservierung gekauft wurde.

Und trotz Eures umfassenden Expertenwissen -> Ich glaube nicht, dass Etihad hier verpflichtet wäre, eine Rechnung auszustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Und das Deutsche UStG gilt auch in UAE?
Wir wissen doch noch nicht mal, für welche Strecke diese Sitzplatzreservierung gekauft wurde.

Und trotz Eures umfassenden Expertenwissen -> Ich glaube nicht, dass Etihad hier verpflichtet wäre, eine Rechnung auszustellen.
Wenn es ein Abflug aus D war hat er einen Anspruch. Wenn es ein Abflug von anderswo war, sollte sich der OP anderswo Rat suchen
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Danke, @Flying Lawyer , dass Du Dich korrigiert hast.

Du kannst jetzt soviel kluges von Dir geben wie du magst, aber der OP sprach von Ansprüchen in Deutschland, ich von Geschäften im Inland. Du allein sprichst von was anderem mit nebulösen Äußerungen, die leider keinem helfen. UAE Tax Lax ist nebenbei deutlich rigider als deutsches Recht, was ich als braver Steuerzahler in den UAE leidvoll weiß. Insofern glaube ich nicht, dass eine entitiy dort Leistungen ohne Rechnungen erbringen wird.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Du kannst jetzt soviel kluges von Dir geben wie du magst, aber der OP sprach von Ansprüchen in Deutschland, ich von Geschäften im Inland. Du allein sprichst von was anderem mit nebulösen Äußerungen, die leider keinem helfen. UAE Tax Lax ist nebenbei deutlich rigider als deutsches Recht, was ich als braver Steuerzahler in den UAE leidvoll weiß. Insofern glaube ich nicht, dass eine entitiy dort Leistungen ohne Rechnungen erbringen wird.
Gebissene Hunde bellen !