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Mein LH Flug wurde heute zum zweiten Mal verschoben. DUS-ZRH habe ich abgeflogen, ZRH-DUS noch nicht. Der Flug würde in 5 Tagen stattfinden. Ich möchte den Flug nicht antreten, steht mir eine Erstattung des zweiten Flugsegmentes zu?
Ist der gleiche Flug, aber nicht das gleiche Thema.
Wie deutlich ist denn die Verschiebung in Stunden? Oder sind es nur Minuten?![]()
Na, Du wolltest den Flug doch offensichtlich nie antreten und suchst daher einen Weg da raus, oder?
Ja dann hast du ja glück gehabt![]()
Die Annullierung weniger als sieben Tage vor dem Abflug und eine Alternativbeförderung, die den Fluggast mehr als zwei Stunden nach der ursprünglichen Ankunftzeit ans Ziel bringt, lösen hier gemäß Artt. 5 und 7 EU-VO 261/04 einen Ausgleichsanspruch über 250 € aus. Zudem (!) besteht gemäß Artt. 5 und 8 ein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Ticketpreises.
Wobei ich das Ansinnen so verstehe, dass er gar nicht fliegen will. Eine Kompensation kann er aber doch wohl nur bekommen, wenn er auch fliegt und dementsprechend zu spät ankommt...
Eine Teilrückerstattung ist da wohl eher das Mittel der Wahl - aber keine Kompensation.