ANZEIGE

Rechtslage Flugzeitenverschiebung TUI

Zukünftig werden wohl Veranstalter dazu übergehen, die genauen Flugzeiten möglichst spät zu nennen: BGH zu Reisen: Buchungsbestätigung auch ohne Flugzeiten
Die BGB-InfoV fordert von Reiseveranstaltern nicht, dass sie in jedem Fall eine voraussichtliche Abflug- und Ankunftszeit in der Buchungsbestätigung angeben. [...] Viel mehr müsse dort lediglich stehen, was auch Vertragsbestandteil ist. Ein solcher könne auch sein, dass genaue Zeiten erst später festgelegt werden.
 
Zurück
Oben