Regeln Nachtflugverbot München

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Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.674
723
MUC
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Die Regelungen für das Nachtflugverbot in München sind hier sogar für einen Laien anschaulich dargestellt. Nur zu einem Punkt bleiben Fragen offen, nämlich
Flüge in begründeten Ausnahmefällen, die das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als zuständige Behörde bewilligt hat“.
Gibt es irgendwo eine Richtlinie oder ähnliches, in der Regeln/Beispiele für begründetet Ausnahmefälle aufgeführt sind. Oder kennt jemand Beispiele, bei denen die Behörde Landungen bewilligt hat.
Zusatzfrage: Sind Bewegungen, die genehmigt werden, mit zusätzlichen Kosten für die Airline verbunden?
Hintergrund der Frage ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, in der ja festgelegt ist, dass keine Leistungen von der Airline zu leisten sind, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Sind also „begründetet Ausnahmefälle“ Fälle, die „auf außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen sind, ein Bewilligungsgrund für die Behörde?.
Im konkreten Fall Streik, der zu Verspätung geführt hätte.
 

giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
1
Streik eher nein, extreme Witterung oft ja. des weiteren dürfen Notfälle immer außerhalb der Nachtflugregelung landen. Das sollte dann aber begründet sein.
zusätzliche Kosten: nein. (noch nie gehört) man kann sich das nicht erkaufen. es ist ausschließlich für besondere Fälle vorgesehen, dass das Nachtflugverbot nicht eingehalten wird. ohne Genehmigung später landen zu wollen, führt meines Wissens nach durchaus zu Kosten, genau wie morgens zu früh landen zu wollen.
 
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