ANZEIGE
Die Regelungen für das Nachtflugverbot in München sind hier sogar für einen Laien anschaulich dargestellt. Nur zu einem Punkt bleiben Fragen offen, nämlich
„Flüge in begründeten Ausnahmefällen, die das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als zuständige Behörde bewilligt hat“.
Gibt es irgendwo eine Richtlinie oder ähnliches, in der Regeln/Beispiele für begründetet Ausnahmefälle aufgeführt sind. Oder kennt jemand Beispiele, bei denen die Behörde Landungen bewilligt hat.
Zusatzfrage: Sind Bewegungen, die genehmigt werden, mit zusätzlichen Kosten für die Airline verbunden?
Hintergrund der Frage ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, in der ja festgelegt ist, dass keine Leistungen von der Airline zu leisten sind, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Sind also „begründetet Ausnahmefälle“ Fälle, die „auf außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen sind, ein Bewilligungsgrund für die Behörde?.
Im konkreten Fall Streik, der zu Verspätung geführt hätte.
„Flüge in begründeten Ausnahmefällen, die das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als zuständige Behörde bewilligt hat“.
Gibt es irgendwo eine Richtlinie oder ähnliches, in der Regeln/Beispiele für begründetet Ausnahmefälle aufgeführt sind. Oder kennt jemand Beispiele, bei denen die Behörde Landungen bewilligt hat.
Zusatzfrage: Sind Bewegungen, die genehmigt werden, mit zusätzlichen Kosten für die Airline verbunden?
Hintergrund der Frage ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, in der ja festgelegt ist, dass keine Leistungen von der Airline zu leisten sind, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Sind also „begründetet Ausnahmefälle“ Fälle, die „auf außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen sind, ein Bewilligungsgrund für die Behörde?.
Im konkreten Fall Streik, der zu Verspätung geführt hätte.