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Reisefreimengen - Wein

culao

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Kurze knackige Frage:

Bei Einreise nach Deutschland aus nicht-EU gibt es bestimmte Reisefreimengen, die man zoll- und Mwst.-frei einführen kann. Wie viel Wein darf ich zB aus Südafrika mitnehmen?

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • 4 Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier

4l ist eindeutige. Darf man zusätzlich 2 Liter Wein als "alkoholische Getränke mit <= 22%" mitnehmen, da diese allgemeine Formulierung (sofern nicht explizit ausgeschlossen) auch Wein einschließt? Weiß jemand, ob das wirklich so ist?

Unterschied wäre immerhin 5 oder 8 Flaschen pP ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja. Steht ja klar mit UND an Pos. 3. Geht aber nicht so klar hervor. Ich weiss ;)

Also 2 Liter Sprint (jedoch KEIN schäumender Wein) z.Bsp. 2 l Champus UND 4 litre Vino. Hatte so ein Fall mal mit dem Zoll besprochen - telefonisch - und noch von mir aus die 16l Servesa.

Die ersten 3 Pos. stehen in sich als geschlossen zusammenhängend. Da geht nur oder. Danach ist UND
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin jetzt absolut kein Experte, aber mich hat das Thema interessiert, weshalb ich einfach mal gegooglet habe. Ich finde was zu Zollpräferenzen, die bei Einfuhren aus Südafrika gelten sollen. Ist das für die Fragestellung des TE von Bedeutung?
 
nicht uninteressant wobei beim Reiseverkehr erst die vergünstigte pauschale ansetzt bis Betrag x und dann der richtige Satz mit dem Zoll on top.
 
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