Reisepass ohne Wohnsitz (in D)?

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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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Hallo,

weiss jemand wie man einen Reisepass, als Deutscher in Deutschland beantragt wenn man hier gar nicht wohnt - sondern gerade etwas länger zu Besuch ist? Die Empfehlung des Amtes, am ausländischen Wohnort beantragen - der ist aber bei einer Freundin ger nicht vorhanden weil sie die ganze Zeit durch die Welt reist und max. 10-14 Tage an einem Ort bleibt.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.814
10.655
HAM
Es wird ja wohl irgendwo ein Wohnsitz existieren, oder? Alternativ bei einer Auslandsvertretung nach Wahl und beim nächsten Mal abholen. Nachsenden geht nicht.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Es wird ja wohl irgendwo ein Wohnsitz existieren, oder? Alternativ bei einer Auslandsvertretung nach Wahl und beim nächsten Mal abholen. Nachsenden geht nicht.

Es existiert eben nach klassischer Defintion kein Wohnsitz - sondern nur Hotels in den diversen Ländern wo sie zu tun hat. Laut Auskunft vom Amt muss sie aber bei der Botschaft wo sie den Pass beantragt einen Wohnsitz nachweisen. z.B. mit einer Stromrechnung.
 

Miles Hunter

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14.03.2010
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5
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Ist in Deutschland etwas kompliziert da eines der wenigen Länder wo der Wohnsitz im Pass vermerkt ist. Falls es keine Erstbeantragung ist müsste es auch der letzte Wohnort vor Wegzug können. Sonst wahrscheinlich nur das Auswärtige Amt in Berlin.
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
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Ist in Deutschland etwas kompliziert da eines der wenigen Länder wo der Wohnsitz im Pass vermerkt ist. Falls es keine Erstbeantragung ist müsste es auch der letzte Wohnort vor Wegzug können. Sonst wahrscheinlich nur das Auswärtige Amt in Berlin.

Der Wohnsitz steht im Pass? Das ist mir noch nie aufgefallen, aber das Auswärtige Amt in Berlin hört sich ja gut an.
 

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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3
Ein User hier im Forum hatte ein ähnliches Problem und hat dann eine Einigung mit seinem früheren Einwohnermeldeamt dahin gehend gefunden, sich für 3 Monate irgendwo zu melden, den Pass zu beantragen und später wieder abzumelden...
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Ein User hier im Forum hatte ein ähnliches Problem und hat dann eine Einigung mit seinem früheren Einwohnermeldeamt dahin gehend gefunden, sich für 3 Monate irgendwo zu melden, den Pass zu beantragen und später wieder abzumelden...

Das wurde in Berlin auch vorgeschlagen, amcht aber dich irgendwie keinen Sinn - vor allem weil auch ein Mietvertrag vorgelegt werden muss.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
@LHFan:

Abs. 3: Laut Sachverhalt erfüllt die Person weder die Voraussetzung Wohnsitz in D noch gewöhnlicher (= auf Dauer angelegter) Aufenthalt an einem Ort X im Ausland. Daher ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk sie sich derzeit aufhält.

Abs. 4: Selbst wenn die Behörde, in deren Bezirk der derzeitige Aufenthalt ist, sich für unzuständig hält, darf sie die Antragsannahme nicht ablehnen, wenn es einen wichtigen Grund gibt, den Antrag jetzt dort zu stellen. Ein wichtiger Grund könnte m.E. zum Beispiel darin liegen, dass wegen drohenden Ablaufs der Gültigkeit des jetzigen Reisepasses Eile geboten ist, um einen neuen zu beantragen (damit der Passpflicht entsprochen wird).
 
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Miles Hunter

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14.03.2010
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Sorry das verstehe ich nicht, bin eben doch kein Jurist.

Heist der Fall kommt im Gesetz so nicht vor ;-) Wohnsitz ist in Deutschland wichtig. Kenne aber einige solche Fälle die dauernd unterwegs sind (hat ja auch Vorteile = keine Steuern) also wird das Auswärtige Amt wohl was wissen. Würde da mal anrufen.
 
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meilenfreund

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10.03.2009
7.005
6.129
Wohnsitz ist in Deutschland wichtig.

Sorry, stimmt m.E. nicht, weder für die Zuständigkeit zur Antragstellung noch für den Inhalt des Passes selbst. Anzugeben ist ein Wohnort, im PaßG steht nicht, dass das ein Wohnort in D sein muss.

Nach Deiner Auffassung könnten deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, keinen Reisepass erhalten.
 
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Miles Hunter

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14.03.2010
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Sorry, stimmt m.E. nicht, weder für die Zuständigkeit zur Antragstellung noch für den Inhalt des Passes selbst. Anzugeben ist ein Wohnort, im PaßG steht nicht, dass das ein Wohnort in D sein muss.

Nach Deiner Auffassung könnten deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, keinen Reisepass erhalten.

Hier kommt es auf die Satzstellung an ;-) Laut Deutschem Gesetz ist der Wohnsitz wichtig (egal wo) (da es eine Meldepflicht gibt und auch in Ö und CH für Rechtsgeschäfte; im Angelsächsichen Raum ohne Meldepflicht werden oft "utility bills" d.h. Rechnungen über Gas, Strom Handi etc. zum Nachweis des Wohnsitzes verlangt) habe geschrieben "ist in Deutschland wichtig" und nicht Wohnsitz in Deutschland ist wichtig. Man kann wie meine bessere Hälfte auch einen Wohnsitz im Ausland im Deutschen Pass haben. Allerdings wie es OHNE Wohnsitz geht kann ich nicht sagen. In den meisten solchen Fällen wie Heirat, Wahlen etc. ist der letzte Wohnsitz in Deutschland, auch der vor 30 Jahren, zuständig.
 
Zuletzt bearbeitet:

FlyingT

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17.11.2010
2.777
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@LHFan

Wenn entgegen der hier geschilderten Auslegung doch ein Wohnsitz, resp. eine Meldung erforderlich ist, könntest du deiner Freundin doch deine Bleibe "meldetechnisch" überlassen.
Ich habe noch nicht davon gehört, dass man Freunde, Verwandte oder was auch immer nicht kostenlos in seine eigenen 4 Wände aufnehmen darf. So du keine Bezahlung verlangst, sollte es auch keine Probleme zwecks Untervermietung geben.
 

GoldenEye

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30.06.2012
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516
Was ich nicht so ganz verstehe: Wer smart genug ist, in der ganzen Weltgeschichte herumzudüsen, der sollte doch eigentlich auch smart genug sein, zu erkennen, daß diese Konstellation in der Vorstellungswelt deutscher Bürokraten nicht existiert, und es der einfachste Weg ist, eine Lösung zu finden, die in das Schema F der Behörden passt. Etwa so, wie FlyingT es vorgeschlagen hat.
 
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MUCSEN

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12.06.2009
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GVA/BRN
Sorry das verstehe ich nicht, bin eben doch kein Jurist.
Dann quäle Dich mal hier durch. Ist zwar auch nicht superverständlich, aber immerhin...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/D...FEBA647A289A7.2_cid364?__blob=publicationFile
hier verlinkt : BMI - Reisepass -Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes
Dein Fall ist unter 19.3 und 19.4 so halbwegs abgedeckt (Wohnsitzlos im In/Ausland).
Also, wieder zum Passamt, notfalls mit dieser Verwaltungsvorschrift winken und mit ein bisschen Glück findest Du bei einer deutschen Passbehörde auch eine/n Sachbearbeiter/in, die das schon mal gemacht hat ...
 
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Miles Hunter

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14.03.2010
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Was ich nicht so ganz verstehe: Wer smart genug ist, in der ganzen Weltgeschichte herumzudüsen, der sollte doch eigentlich auch smart genug sein, zu erkennen, daß diese Konstellation in der Vorstellungswelt deutscher Bürokraten nicht existiert, und es der einfachste Weg ist, eine Lösung zu finden, die in das Schema F der Behörden passt. Etwa so, wie FlyingT es vorgeschlagen hat.

Weil man halt auch nach Jahren noch Deutscher ist? Duck und weg.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Was ich nicht so ganz verstehe: Wer smart genug ist, in der ganzen Weltgeschichte herumzudüsen, der sollte doch eigentlich auch smart genug sein, zu erkennen, daß diese Konstellation in der Vorstellungswelt deutscher Bürokraten nicht existiert, und es der einfachste Weg ist, eine Lösung zu finden, die in das Schema F der Behörden passt. Etwa so, wie FlyingT es vorgeschlagen hat.

Die Lösung liegt ja auf der Hand - das war nicht das Problem - mich hat nur interessiert ob es da nicht einen offiziellen Weg gibt, aber wenn die angelogen werden wollen, bitte schön.
 

FlyingT

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17.11.2010
2.777
0
@LHFan

Darf man dir eine OT-Frage stellen?

Wie handhabt deine Freundin das eigentlich bzgl. einer Postadresse?
Ab und an kommt man doch nicht drum herum eine zustellfähige Adresse anzugeben. Ich denke z.B. an Kreditkarten-Firmen, Versicherungen, etc.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
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@LHFan

Darf man dir eine OT-Frage stellen?

Wie handhabt deine Freundin das eigentlich bzgl. einer Postadresse?
Ab und an kommt man doch nicht drum herum eine zustellfähige Adresse anzugeben. Ich denke z.B. an Kreditkarten-Firmen, Versicherungen, etc.

Meine Freundin hat kein "Leben" mehr in D, im Ausland wird ihr alles ins Büro geschickt, da schaut sie alle paar Wochen vorbei, alle eingehende Post wird gescannt und ihr per mail zu geschickt. Ihre Büroadresse im Ausland wollte sie ja als Wohnort nennen - da kam dann der Einwand mit der Strom- oder Telefonrechnung.
 
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meilenfreund

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10.03.2009
7.005
6.129
Die Konstellation (siehe #16) existiert doch. :confused:

§ 19 Abs. 3 PaßG meinte:
Im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, gemeldet ist. Im Ausland ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk sich der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes gewöhnlich aufhält. Ist hiernach keine Zuständigkeit begründet, so ist die Paßbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich vorübergehend aufhält.

Bei der Anmeldung "pro forma" wäre ich etwas zurückhaltend: Das Rundfunkinkasso wittert dann evtl. einen "Haushalt im Haushalt" (ich meine mich zu erinnern, dass hier irgendwann ein User geschildert hat, dass er mit dem Laden Probleme hat, weil seine Frau und er unterschiedliche Nachnamen haben oder so ähnlich). Wenn öffentliche Abgaben (z.B. Müllgebühren) ganz oder teilweise mit einer personenbezogenen Komponente erhoben werden, kann sich das darin auch niederschlagen.

Meines Erachtens sollte schlicht morgen (ggf. zur Sicherheit mit einem Ausdruck des § 19 PaßG in der Tasche) das Einwohnermeldeamt aufgesucht werden und der Antrag gestellt werden. Entweder läuft alles glatt, weil der Sachbearbeiter mit der Materie vertraut ist. Bei Problemen ansonsten ggf. den § herausholen, wenn dann immer noch nicht gelöst, auf Hinzuziehung von Abteilungs-/Amts-/Teamleiter bestehen.

Antragstellung ist nur persönlich möglich. Für die Abholung konnte ich dergleichen nicht finden, so dass da dann auch jemand mit Vollmacht hingehen kann.
 

Miles Hunter

Aktives Mitglied
14.03.2010
142
5
ZG ZRH LSZN
Stimme voll zu! Ein pro forma Meldung kann Alles mögliche nach sich ziehen. Würde sehen, dass ich das anders gelöst bekomme.



Die Konstellation (siehe #16) existiert doch. :confused:



Bei der Anmeldung "pro forma" wäre ich etwas zurückhaltend: Das Rundfunkinkasso wittert dann evtl. einen "Haushalt im Haushalt" (ich meine mich zu erinnern, dass hier irgendwann ein User geschildert hat, dass er mit dem Laden Probleme hat, weil seine Frau und er unterschiedliche Nachnamen haben oder so ähnlich). Wenn öffentliche Abgaben (z.B. Müllgebühren) ganz oder teilweise mit einer personenbezogenen Komponente erhoben werden, kann sich das darin auch niederschlagen.

Meines Erachtens sollte schlicht morgen (ggf. zur Sicherheit mit einem Ausdruck des § 19 PaßG in der Tasche) das Einwohnermeldeamt aufgesucht werden und der Antrag gestellt werden. Entweder läuft alles glatt, weil der Sachbearbeiter mit der Materie vertraut ist. Bei Problemen ansonsten ggf. den § herausholen, wenn dann immer noch nicht gelöst, auf Hinzuziehung von Abteilungs-/Amts-/Teamleiter bestehen.

Antragstellung ist nur persönlich möglich. Für die Abholung konnte ich dergleichen nicht finden, so dass da dann auch jemand mit Vollmacht hingehen kann.
 

Brummbaer66

Erfahrenes Mitglied
09.08.2012
899
-1
VIE
Also ich lebe mit deutscher Staatbürgerschaft seit über 20 Jahren im Ausland. Wenn mein Paß abläuft, gehe ich zur Konsularabteilung der deutschen Botschaft und beantrage einen neuen. Die bieten meist sogar an, den per Einschreiben (an mich selbst adressiertes mit bunten Bildchen im notwenigen Wert beklebtes Kuvert erforderlich) an mich zu schicken, wenn er denn nach den üblichen 4-8 Wochen Herstellungszeit in der Botschaft eintrudelt.
Im Falle einer ständig herumreisenden Person würde ich den Paß bei der für die Büroadresse zuständigen Botschaft/Konsulat beantragen und dann ins Büro schicken lassen.
Auf der Webseite jeder deutschen Auslandsvertretung steht, was man machen und mitbringen muss, notfalls dort anrufen und den Fall schildern. Die Konsularbeamten sind in der Regel sehr hilfsbereit.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.464
3.598
Ihre Büroadresse im Ausland wollte sie ja als Wohnort nennen - da kam dann der Einwand mit der Strom- oder Telefonrechnung.

Strom- oder Telefonrechnung? Die haben doch 'nen Knall! Ich habe z.B. keinen Festnetzanschluss und wenn ich Lust habe, ohne Strom zu leben, kann der Staat doch wohl kaum verlangen, dass ich einen Stromvertrag abschließe, nur um einen Pass zu bekommen. Ein Mietvertrag sollte ausreichen, aber auch hier kann mir der Staat nicht vorschreiben, dass ich den schriftlich abschließe.

Ich würde da etwas beharrlicher vorgehen. Ich nenne denen 'ne Anschrift und die haben sie als Wohnsitz zu akzeptieren ohne Vorlage irgend welcher Nachweise. Ihnen zu sagen, dass es sich um ein Büro handelt und man dort eigentlich gar nicht wohnt, ist natürlich kontraproduktiv.

Also: "Philippinen, Paradise Island , Bushcity, Palmenstrasse vom Meer kommend Richtung Berge, Dritte Kokosnuss rechts, siebte Wellblechhütte links" sollte reichen, auch wenn das nicht in die Denkmuster eines deutschen Beamten passt. Notfalls muss man das halt nach oben eskalieren lassen.
 
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