Reiserücktritt oder Ausschluss

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Maigus

Erfahrenes Mitglied
25.08.2021
378
344
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Hallo zusammen,

wir haben für März 2022 eine Reise nach Namibia dir sich individuell aus verschiedenen Buchungen zusammen setzt selbst gebucht.

Ich war im Januar in KH Behandlung wegen Herzrhythmusstörungen mit Diagnose einer abgelaufenen Herzmuskelentzündung durch Booster Impfung. Therapie-Vorschlag war bis 28.02 zu Hause bleiben. Ich hatte dann auch gleich gefragt ob man davon ausgehen soll das die Reise storniert werden muss und alle Ärzte verneinten dies. Nun ging es mir in den letzten Wochen eigentlich ganz gut ohne das ich da nochmal was gemerkt habe. Seit 1 Woche habe ich hab ich mich wieder vorsichtig etwas belastet und nun doch ab und an nochmal ein paar Probleme.

ich habe bei LTA einen Reiseschutz mit folgendem Satz in den Versicherungsbedienungen:


unerwartete schwere Erkrankung, wenn diese nach Abschluss
des Tarifes erstmalig auftritt oder bei bestehendem Versicher- ungsschutz nach Buchung der Reise erstmalig auftritt;
Auch eine unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehen- den Erkrankung gilt als unerwartete Erkrankung, wenn in den letzten sechs Monaten vor Abschluss des Tarifes oder bei be- stehendem Versicherungsschutz in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung keine ärztliche Behandlung erfolgte (Kontrollunter- suchungen gelten nicht als Behandlung);“

Sollte der Fall eintreten das ich die Reise nun doch auf ärztlichen Rat stornieren muss, würde der Versicherungsfall eintreten oder hätte ich es gleich im Januar machen müssen als ich Kentniss von der Erkrankung hatte?
Grüße
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.230
258
STR
Gibts eventuell die Möglichkeit, dich kurz vor der Reise „fit-to-fly“ schreiben zu lassen vom Arzt? Denn wenn du die Bescheinigung hast wäre ja eigentlich jede Verschlechterung danach „plötzlich“ oder?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.293
34.840
MUC
Hallo zusammen,

wir haben für März 2022 eine Reise nach Namibia dir sich individuell aus verschiedenen Buchungen zusammen setzt selbst gebucht.

Ich war im Januar in KH Behandlung wegen Herzrhythmusstörungen mit Diagnose einer abgelaufenen Herzmuskelentzündung durch Booster Impfung. Therapie-Vorschlag war bis 28.02 zu Hause bleiben. Ich hatte dann auch gleich gefragt ob man davon ausgehen soll das die Reise storniert werden muss und alle Ärzte verneinten dies. Nun ging es mir in den letzten Wochen eigentlich ganz gut ohne das ich da nochmal was gemerkt habe. Seit 1 Woche habe ich hab ich mich wieder vorsichtig etwas belastet und nun doch ab und an nochmal ein paar Probleme.

ich habe bei LTA einen Reiseschutz mit folgendem Satz in den Versicherungsbedienungen:


unerwartete schwere Erkrankung, wenn diese nach Abschluss
des Tarifes erstmalig auftritt oder bei bestehendem Versicher- ungsschutz nach Buchung der Reise erstmalig auftritt;
Auch eine unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehen- den Erkrankung gilt als unerwartete Erkrankung, wenn in den letzten sechs Monaten vor Abschluss des Tarifes oder bei be- stehendem Versicherungsschutz in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung keine ärztliche Behandlung erfolgte (Kontrollunter- suchungen gelten nicht als Behandlung);“

Sollte der Fall eintreten das ich die Reise nun doch auf ärztlichen Rat stornieren muss, würde der Versicherungsfall eintreten oder hätte ich es gleich im Januar machen müssen als ich Kentniss von der Erkrankung hatte?
Grüße

Die Frage lässt sich anhand des aus den Versicherungsbedingungen zitierten Abschnittes nicht beantworten. Dieser erklärt ja nur, dass ein Versicherungsfall auch dann vorliegt, wenn sich eine bestehende Erkrankung verschlechtert.

Ich würde jedoch davon ausgehen, dass die Versicherung ohne Probleme zahlt, wenn Du kurz vor der Abreise eine ärztliche Bescheinigung erhältst, dass Du nicht reisefähig bist. Dies gilt allerdings nur, wenn Eure Reisebuchung vor der Erkrankung im Januar erfolgte. Solltest Du die Reise im Wissen Deiner Herzrhythmusstörungen gebucht haben, sieht es schlecht aus. Nach meiner Kenntnis muss man einer RKV nicht alle zwischen Abschluss der Versicherung und geplanter Reise auftretenden Krankheiten melden, sondern nur die, die letztenendes die Reise verhindern.

Dir auf jeden Fall gute Besserung und ich drücke die Daumen, dass Du die Reise nach Namibia antreten kannst!
 

Maigus

Erfahrenes Mitglied
25.08.2021
378
344
Guten Morgen,

danke für eure Beiträge.

meine AU geht noch bis 28.02 und dann soll ich mal probieren wieder zu arbeiten. Dann wäre ich ja eigentlich erstmal „fit to Fly“;)

Gebucht haben wir alles im Oktober letzten Jahres mit Anzahlungen. Nun sind nach und nach die ganzen großen Restzahlung notwendig welche ich auch schon überwiegend getätigt habe.