Reiserücktrittsversicherung bei 2 'Überkreuzflügen'

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K

kira2008

Guest
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Wer kennt sich aus bei solch einem Fall ich habe 2 Flüge gebucht

1 x FRA - DBX hin und retour
1 x DBX - FRA hin und retour (Ticket in DBX gekauft)

Diese 2 Flüge habe ich überkreuzt, da es wesentlich billiger war.

Jetzt habe ich dummerweise solche Zahnschmerzen (entzündeter Nerv...) und kann morgen sicher nicht fliegen (d.h. Retour Flug nach DBX und 4 Tage später Retour Flug nach FRA).

Weiss jemand, wie die Versicherungen (ERV) solche Fälle behandeln? Es steht irgendwie max Aufenthalt 35 Tage.... ich bin ja schon über 35Tage in D :)

Danke für ein paar Tips.

Grüsse Kira