Reiserücktrittsversicherung bei kurzfristiger Annullierung eines auf eigene Faust gebuchten Zubringerfluges

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weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
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Hallo zusammen,

morgen wird in München gestreikt. Ausgerechnet morgen will meine +1 nach München fliegen, um am Freitag ganz früh am morgen mit mir zusammen eine Pauschalreise antreten. Bis vor zwei Stunden hiess es noch, der Flug sei safe. Aber jetzt gibt es immer mehr Annullierungen und ich befürchte, dass unser Flug auch geopfert wird (Umlaufgründe). Wenn wir es eher gewusst hätten, wäre vielleicht eine Bahnfahrt oder Umbuchung zu einem Flughafen in der Nähe (auf Fremdmetall) eine Alternative gewesen, ggf. auch eine Neubuchung auf Fremdmetall auf eigene Faust. Zwar gäbe es morgen auch noch die Alternative Fremdmetall, aber ich fürchte, dass dann Mondpreise aufgerufen werden. Noch blöder wäre es, wenn der Flug erst in letzter Minute gestrichen würde, weil die Hinleistung nicht in MUC starten kann.

Ich wollte fragen, ob im Fall der Fälle hier auch die Rüctrittsversicherung greifen würde? Konkret heisst es im Kleingedruckten: Anreise zum Flughafen: Verspätung eines regelmässig fahrplanbasierten Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden. Im konkreten Fall wären es sogar mehr als 12h.

Vielen Dank im Voraus!
 

Barracash

Erfahrenes Mitglied
27.07.2011
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353
Neuenhain / FRA
Gilt denn eine Stornierung aufgrund von Streik als Verspätung, insbesondere wenn der Flugausfall ja quasi einplanbar ist. Das dürfte der Knackpunkt sein.
Von wo wird deine +1 denn einfliegen? Ich würde einen Plan B mit Bahn oder zur Not auch Flixbus in Erwägung ziehen - hängt natürlich sehr stark von der Anreisestrecke ab...
 

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
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Gilt denn eine Stornierung aufgrund von Streik als Verspätung, insbesondere wenn der Flugausfall ja quasi einplanbar ist. Das dürfte der Knackpunkt sein.
Von wo wird deine +1 denn einfliegen? Ich würde einen Plan B mit Bahn oder zur Not auch Flixbus in Erwägung ziehen - hängt natürlich sehr stark von der Anreisestrecke ab...
Aktuell steht der Flug (einschliesslich der Hinleistung) noch drin. Allerdings fangen die erst jetzt zu nachtschlafender Zeit an, die Flüge rauszunehmen/verschieben. Heute Nachmittag hiess es noch, dass ein Grossteil der Flüge trotz Streik stattfindet. Der Flug kommt aus Polen. Flixbus ist mittlerweile zu spät, Bahn würde zu Not gehen, allerdings hängt an dem Flug auch noch ein Rückflug, der wohl bei Bahnfahrt auf eigene Faust verfällt, wenn der Flug doch stattfindet.

Nachtrag: Aktuell gibt es noch die Alternative Fremdmetall, die wohl vom Streik nicht betroffen wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
173
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Jetzt habe ich noch eine Zusatzfrage: Wäre die Lufthansa haftbar, wenn sie den Flug erst auf die letzte Minute annulliert, so dass keine alternative Reisemöglichkeit mehr besteht. Oder erst mal auf Verspätung vertröstet und dann doch annulliert? Vergleichbares habe ich mal bei easyjet erlebt. Erst zählte die Verspätung rauf und dann wurde annulliert (weil ein Nachtflugverbot nicht mehr erreichbar war).
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.126
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HAM
Jetzt habe ich noch eine Zusatzfrage: Wäre die Lufthansa haftbar, wenn sie den Flug erst auf die letzte Minute annulliert, so dass keine alternative Reisemöglichkeit mehr besteht. Oder erst mal auf Verspätung vertröstet und dann doch annulliert? Vergleichbares habe ich mal bei easyjet erlebt. Erst zählte die Verspätung rauf und dann wurde annulliert (weil ein Nachtflugverbot nicht mehr erreichbar war).
Wenn es Ihnen durch einen Streik Dritter unmöglich gemacht wurde, den Flug durchzuführen, sehe ich keine Haftung des Carriers. Wie Du zum Ausgangspunkt deiner Pauschalreise kommst, ist nicht Gegenstand des Reisevertrages.

Dein Rückflug dürfte vermutlich nicht verfallen, da Du diesen nicht bewusst ausgelassen hast. Das wäre aber bei der LH vermutlich erst nach Klage durchzusetzen.