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Ist mir schleierhaft, wie man ohne Angaben zur Versicherung, Bedingungen etc. eine sinnvolle Antwort erwarten soll.
Zu faul, um selbst die Hotline der Versicherung anzurufen oder mal die Bedingungen zu studieren??
Flughafenschließung durch Geiselnahme dürfte durch die wenigsten Reiseversicherungen abgedeckt sein. Typischerweise werden Schadensereignisse durch Reiseversicherungen abgedeckt, die es einem selbst nicht möglich machen, einen stattfindenden Flug wahrzunehmen, wie Erkrankung, Todesfall im Familenumfeld, kurzfristige Arbeitslosigkeit oder schwere Beschädigung des eigenen Wohneigentums.
Aber wie @globetrotter11 schon schrieb, hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen, welche Ereignisse ein- bzw. ausgeschlossen sind.
Was möchten die Eltern denn konkret abgedeckt haben?
Die Fluggesellschaft ist trotz dieser außgewöhnlichen Umstände verpflichtet, die Fluggäste auf Wunsch auf die nächstverfügbare Verbindung umzubuchen.