Reiseversicherung LH

ANZEIGE

BMF81

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
697
12
Austria
ANZEIGE
Wir Österreicher sind ja unangefochtenes intelligentes Volk.
Daher meine Frage:
Wenn ich ein Business Class Saver Ticket bei LH buche bzw. kaufe, welches ich nicht stornieren oder umbuchen kann, aber eine Reiseversicherung bzw. Reiserücktrittsversicherung abschließe, die auf der LH Homepage während der Buchung angeboten wird für ca. 90Euro p.P., trotz des absehbaren Verlust von 100 % des Reisepreises, wegen der Buchungsklasse, das bezahlte Geld zurück wegen der Versicherung?
Klingt nach einer Elitetruppe meinerseits :)
:idea:
 
  • Like
Reaktionen: Flo86

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Wenn ein Grund für die Stornierung vorliegt, der von den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist, wird die Versicherung dir die Stornokosten (Flugpreis abzüglich Steuern, die ja erstattbar sind) erstatten. Abzüglich einer Selbstbeteiligung, die bei Reiserücktrittsversicherungen durchaus üblich ist.
 
  • Like
Reaktionen: BMF81

BMF81

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
697
12
Austria
Wenn ein Grund für die Stornierung vorliegt, der von den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist, wird die Versicherung dir die Stornokosten (Flugpreis abzüglich Steuern, die ja erstattbar sind) erstatten. Abzüglich einer Selbstbeteiligung, die bei Reiserücktrittsversicherungen durchaus üblich ist.

Ich lese gerade die AGB.
Daraus ist aber nicht wirklich ersichtlich, ob die Versicherung bei allen Buchungs Klassen zahlt.
 

BMF81

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
697
12
Austria
Mir fällt gerade ein, dass ich ja eine Miles and More KK in Gold habe.
Wenn ich die Reise mit dieser Karte bezahle, habe ich ja sowieso eine Reise-Rücktrittsversicherung.
In meinem Fall geht es um folgendes.
Ich möchte im Sommer nach Hongkong.
Auf der LH Homepage kostet das saver Ticket 600 Euro (Keine Umbuchung und Stornierung möglich)
Die Nächste buchbare Option kostet 1666 Euro. (Umbuchung für 250 Euro möglich)
Auf der Rückreise das ähnliche.
Saver Ticket 700 Euro
Die nächste buchbare Option 1500 Euro
Daher meine Frage wenn ich die Reise nicht antreten kann.
 
  • Like
Reaktionen: technikelse

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Ich lese gerade die AGB.
Daraus ist aber nicht wirklich ersichtlich, ob die Versicherung bei allen Buchungs Klassen zahlt.

Die Buchungsklasse interessiert die Versicherung nicht. Musst du stornieren, zahlt die Versicherung die Stornokosten gemäß AGB. Dabei ist es egal ob der ganze Tarif nicht erstattbar ist oder die Stornokosten z.B. EUR 500 betragen.


Mir fällt gerade ein, dass ich ja eine Miles and More KK in Gold habe.

Super. Die zahlt die Stornokosten abzüglich einer Selbstbeteiligung bei Krankheit oder den anderen in den AGB aufgeführten Gründen. Ich habe sie schon mehrfach in Anspruch genommen. Allerdings nicht bei Flügen sondern bei Ferienwohnungen. Ist aber egal, denn es werden die Stornokosten übernommen, die zum Zeitpunkt der Stornierung anfallen.
 
  • Like
Reaktionen: BMF81

BMF81

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
697
12
Austria
Perfekt!

Ein bisschen Entzieht sich die Sache aber meiner Logik.

Die Leidtragenden an der Sache ist doch Lufthansa bzw. die Airline.
Sie werfen Preisknaller und Sellers raus, die sich wirtschaftlich nie rechnen können, mit der Hoffnung bzw. Kalkulation, dass einige Passagiere stornieren müssen, damit sie die bezahlte Summe behalten können und die Stühle noch einmal verkaufen können.
Der Grundgedanke ist ja wirtschaftlich in Ordnung.
Aber, wenn Passagiere eine Versicherung abschließen, die den bezahlten Betrag abdeckt, werden immer mehr Passagiere Savers buchen und bei jeder Kleinigkeit oder der Flug doch nicht passt, schnell zum Arzt düsen und eine Bescheinigung holen, dass man nicht flugtauglich ist.
Was bei Kopfschmerzen und Zahnschmerzen anfängt und bei einem kleinen Schnitt im Finger aufhört. :sick:
Abgesehen vom Mehraufwand der Airline.

Zahlt die Versicherung der Airline den enstandenen "Schaden"? (I.d.F. den leeren Sitz)?
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Zahlt die Versicherung der Airline den enstandenen "Schaden"? (I.d.F. den leeren Sitz)?

Nein. Allein der Versicherungsnehmer bekommt auf Basis des Vertrags seinen Schaden erstattet. LH behält den Ticketpreis abzüglich Steuern und verkauft den Platz ein weiteres Mal, wenn möglich zu einem wesentlich höheren Preis, denn der Platz bleibt sicher nicht leer. Wenn doch, kauft vielleicht noch jemand zum „günstigen“ Preis ein Cash Upgrade. Für die Airline ein gutes Geschäft. ;-)
 
  • Like
Reaktionen: BMF81

BMF81

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
697
12
Austria
Nein. Allein der Versicherungsnehmer bekommt auf Basis des Vertrags seinen Schaden erstattet. LH behält den Ticketpreis abzüglich Steuern und verkauft den Platz ein weiteres Mal, wenn möglich zu einem wesentlich höheren Preis, denn der Platz bleibt sicher nicht leer. Wenn doch, kauft vielleicht noch jemand zum „günstigen“ Preis ein Cash Upgrade. Für die Airline ein gutes Geschäft. ;-)

Etwas Verwirrend aber Danke
:confused:
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
schnell zum Arzt düsen und eine Bescheinigung holen, dass man nicht flugtauglich ist.

... vermutlich habt Ihr in Ösi auch so etwas ähnliches wie hier in D der https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Was bei Kopfschmerzen und Zahnschmerzen anfängt und bei einem kleinen Schnitt im Finger aufhört. :sick:

... und das wird kaum einen Arzt, geschweige die Versicherung, von einer Fluguntauglichkeit überzeugen. Da musst du dir schon die Hand abhacken....
 
Zuletzt bearbeitet:

BMF81

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
697
12
Austria

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.451
88
Ihr Deutschen mit eurer überdurchschnittlichen Art zu geiern.

Bei meinem Beispiel handelt es sich um eine rein hypothetische Frage bzw. Anregung :)
Nach dem alten:
Was wäre wenn.....
Dreister gehts wohl nimmer. Versucht hier infos abzugreifen wie man am besten bescheisst, weil er es selbst nicht rafft, und dann sind es die deutschen ... :sick:
 
  • Like
Reaktionen: NonstopLH und Wuff

BMF81

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
697
12
Austria
Dreister gehts wohl nimmer. Versucht hier infos abzugreifen wie man am besten bescheisst, weil er es selbst nicht rafft, und dann sind es die deutschen ... :sick:
Vorsicht
Bescheissen will hier niemand und aus.
Die Frage galt hier nur, wann und wie die Versicherung greift. (Basierend auf günstige Tarife)
Punkt.
 

BMF81

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
697
12
Austria
Dreister gehts wohl nimmer. Versucht hier infos abzugreifen wie man am besten bescheisst, weil er es selbst nicht rafft, und dann sind es die deutschen ... :sick:


Wenn ich schon bescheißen würde, warum war meine Frage im vorherigen Post, ob die Airline Geld verliert bzw. ob die Airline zu ihrem Geld kommt.;)
#6
 

BMF81

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
697
12
Austria
Es geht um die Sinnhaftigkeit.

Man kann billig buchen. Fast risikofrei.
Bei einem Abbruch der Reise bekommt man ja trotzdem sein Geld zurück.
Der Selbstbehald ist mit 10% gering. (Wert bei mir voraussichtlich 4000 Euro)
Ich buche mit einem reinem Gewissen, denn Lufthansa bietet eine Ausfall Versicherung selbst auf ihrem Buchungsportal an.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Ich möchte mich nur vergewissern, wenn ein unvorhersehbarer Umstand kommen würde, und ich die Reise nicht antreten könnte, nicht auf dem "Schaden" sitzen bleiben würde.

Dann sei noch der Hinweis gestattet, dass die Versicherung NICHT für "unvorhersehbare Umstände" zahlt, sondern für wenige, in den Bedingungen explizit aufgeführte Umstände wie schwere Krankheit, Eintritt in die Arbeitslosigkeit, Einbruch, Einberufung zum Wehrdienst und weinige Gründe mehr.

Bei einem Abbruch der Reise bekommt man ja trotzdem sein Geld zurück.
Die allermeisten Versicherungen zahlen nicht bei Abbruch, sondern nur bei Nichtantritt.
 
  • Like
Reaktionen: BMF81

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Der Hinweis an BMF81 und andere „Unwissende“ sei erlaubt, dass bei Krankheit nicht einfach ein Attest von Arzt reicht.

Der Arzt muss einen mehrere Seiten langen Fragebogen der Versicherung ausfüllen und sich bereit erklären, ggf. Unterlagen (Laborberichte etc) offen zu legen.

Desertieren unterschreibst Du als kranker Nicht-Reisender, dass Du den Arzt von der Schweigepflicht befreist.

Ohren Dir das hier unterstellen zu wollen: „Mal eben ein Attest“ ist da nicht...
 
  • Like
Reaktionen: BMF81 und Wuff

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Keine Ahnung, warum ich meinen Beitrag nicht editieren kann...

Aber „desertieren“ soll natürlich „desweiteren“ heißen. Autokorrektur hat zugeschlagen...
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Der Hinweis an BMF81 und andere „Unwissende“ sei erlaubt, dass bei Krankheit nicht einfach ein Attest von Arzt reicht.

Der Arzt muss einen mehrere Seiten langen Fragebogen der Versicherung ausfüllen und sich bereit erklären, ggf. Unterlagen (Laborberichte etc) offen zu legen.

Desertieren unterschreibst Du als kranker Nicht-Reisender, dass Du den Arzt von der Schweigepflicht befreist.

Doch es reicht. Der Arzt muss bescheinigen, dass der eine Reiseuntauglichkeit vorliegt. Hierzu reicht es wenn der Arzt ein Formblatt (eine Seite) ausfüllt. Ich habe schon zweimal eine Ferienwohnung storniert, weil mein bester Kumpel Rückenprobleme hatte und wir deshalb nicht in den Skiurlaub fahren konnten. Die LH M&M Gold Kreditkarten Versicherung hat ohne Probleme gezahlt. Natürlich muss man den Arzt dafür von der Schweigepflicht befreien.
 
  • Like
Reaktionen: BMF81

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Doch es reicht. Der Arzt muss bescheinigen, dass der eine Reiseuntauglichkeit vorliegt. Hierzu reicht es wenn der Arzt ein Formblatt (eine Seite) ausfüllt. Ich habe schon zweimal eine Ferienwohnung storniert, weil mein bester Kumpel Rückenprobleme hatte und wir deshalb nicht in den Skiurlaub fahren konnten. Die LH M&M Gold Kreditkarten Versicherung hat ohne Probleme gezahlt. Natürlich muss man den Arzt dafür von der Schweigepflicht befreien.

In 2017 war das bei der LH M&M KK eine mehrseitige Geschichte.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Doch es reicht. Der Arzt muss bescheinigen, dass der eine Reiseuntauglichkeit vorliegt. Hierzu reicht es wenn der Arzt ein Formblatt (eine Seite) ausfüllt. Ich habe schon zweimal eine Ferienwohnung storniert, weil mein bester Kumpel Rückenprobleme hatte und wir deshalb nicht in den Skiurlaub fahren konnten. Die LH M&M Gold Kreditkarten Versicherung hat ohne Probleme gezahlt. Natürlich muss man den Arzt dafür von der Schweigepflicht befreien.

Die Versicherungen haben da aus ihrer jahrzehntelangen Erfahrung einen "Riecher".
Derart offenkundige Fälle wie Rückenprobleme und Skiurlaub gehen dabei problemlos und schnell durch, während die Angabe "Kopfschmerzen" oder "in den Finger geschnitten" vermutlich doch die eine oder andere Rückfrage zu weiteren Details nach sich zieht....
 
  • Like
Reaktionen: technikelse

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
In 2017 war das bei der LH M&M KK eine mehrseitige Geschichte.

Ok, dann haben sie es geändert. Macht ja auch nichts. Die Versicherung ist jedenfalls dazu da den versicherten Schaden zu regulieren. Tritt dieser ein, muss man den Prozess eben durchlaufen. Wer glaubt da könne man schummeln, der macht sich des Betruges schuldig. So einfach ist das.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.083
5.808
Z´Sdugärd
warum kauft man ein nicht stornierbaes Ticket und denkt über Stronierung nach? Flexticket und gut is!