Rückerstattung YQ/YR

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El_Cacique13

Aktives Mitglied
07.01.2015
147
7
MEL
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Guten Morgen liebe Mitforisten!

Ich habe eine generelle Frage zur Rückerstattung von YQ/YR bei einer stornierung von Flügen.
Ich schlidere euch mal meinen Fall:
Habe einen Flug auf Delta Stock von VIE nach BZE gebucht, welchen ich vor Abflug stornieren musste.
Es wurde alles über ein Reisebüro und nicht über das günstige OTA gebucht.
Ich habe dann vom Reisebüro nicht alle Steuern und Gebühren zurückbekommen, da laut allgemeinen Geschäftsbedingungen folgender Passus zu finden ist.
"FOR NONREFUNDABLE TICKETS THE YQ/YR CARRIER IMPOSED SURCHARGE WILL NOT BE REFUNDED"

Mir wurden jetzt anstatt 778€ nur 369€ zurücküberwiesen.

Ich habe jetzt selber etwas recherchiert und auch meine Rechtschutzversicherung kontaktiert. Das Reisebüro bezieht sich auf die AGB's und die Rechtschutzversicherung bietet mir eine Prozesskostenablöse gegen Verzicht auf weitern Versicherungsschutz in diesem Fall an.

Was sagen denn die Reiserechtexperten hier in diesem Forum?
Zahlt sich eine Klage aus? Gibt es etwaige Refernzurteile?
Oder einfach in die Kategorie blöd gelaufen und den Verlust abschreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe und Meinungen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.607
4.132
Düsseldorf
www.drboese.de
Entweder es gibt
A) alles zuruck
B) 95% zurück
C) s&g aber keine yq zurück


A und B klappen eher bei Airlines, die in Deutschland greifbar sind und bei deren Tickets deutsches Recht anwendbar ist. A) setzt zudem voraus, dass man vor Abflug einen ersatzpassagier stellt.


Erstattung der yq ist aber in der Tat ein urban myth. ersparte Aufwendungen sind es nämlich nicht. Wenn 3/4 der paxe nicht fliegen, braucht das Flugzeug nicht nur 1/4 des treibstoffs.
 
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