Rückfahrt vom Flughafen / Ausgangssperre

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mike2001

Reguläres Mitglied
27.01.2021
63
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Hallo an alle,

hab jetzt nichts aktuelles dazu gefunden, sollte doch was dazu existieren sorry.

Folgender fiktiver Fall:

Ich buche heute einen Flug, somit vor Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Regelung. Der Abflug ist Abends, somit kein Problem falls Ausgangsbeschränkung.
Was ist aber beim Rückflug ( 14 Tage später ), der würde gegen 19:40 ankommen und wir fahren ca. 3 Stunden zurück.

Gibt es das Ausnahmen, wenn ja wo beantragen (Kreis, Land..)??????

Wie seht Ihr das ?


RND:
Die von der Bundesregierung geplante Bundes-Notbremse sieht vor, Einschränkungen des öffentlichen Lebens deutschlandweit einheitlich zu regeln. Dazu zählen auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr, Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Die Regeln sollen automatisch gelten, falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt. Diesen Wert überschreitet derzeit die große Mehrheit der Regionen in Deutschland.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.258
Du meine Güte... dieser “Fall“ ist nicht fiktiv, der kommt jeden Tag 1000e Male vor... so ein klitzekleines Bisschen naiv darf man die Eingangsfrage schon finden... „Ausnahme beim Landkreis beantragen“ ja nee is klar :no:
 
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Anonym70281

Guest
Ist das geschäftlich? Dann kannst du problemlos ein Hotel buchen, um eben nicht während der Ausgangssperre unterwegs zu sein (wäre dann ja nicht touristisch).

Ist es touristisch? Blöd gelaufen.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
881
88
BSL
Bei einer Passkontrolle einfach die Bordkarte vorzeigen, das sollte genügen, egal ob Touristisch oder Geschäftlich.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.480
211
Ich habe den gleichen Fall im Mai, falls dann noch die Ausgangssperre gil. Der Hinflug wurde bereits von 6.00h auf 11.15h verlegt und ist damit raus. Der Rückflug landet um 22.24h in DUS und für die Heimfahrt mach ich mir auch keinen Kopf. Hatte ja zu Anfang auch leise Bedenken, aber die sind weg.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Wird mir so in ca. 14 Tagen passieren - not my problem.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
259
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Hallo an alle,

hab jetzt nichts aktuelles dazu gefunden, sollte doch was dazu existieren sorry.

Folgender fiktiver Fall:

Ich buche heute einen Flug, somit vor Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Regelung. Der Abflug ist Abends, somit kein Problem falls Ausgangsbeschränkung.
Was ist aber beim Rückflug ( 14 Tage später ), der würde gegen 19:40 ankommen und wir fahren ca. 3 Stunden zurück.

Gibt es das Ausnahmen, wenn ja wo beantragen (Kreis, Land..)??????

Wie seht Ihr das ?


RND:
Die von der Bundesregierung geplante Bundes-Notbremse sieht vor, Einschränkungen des öffentlichen Lebens deutschlandweit einheitlich zu regeln. Dazu zählen auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr, Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Die Regeln sollen automatisch gelten, falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt. Diesen Wert überschreitet derzeit die große Mehrheit der Regionen in Deutschland.

In Bayern gab es diese Ausgangssperre ja schon im Dezember/Januar. Da hieß es von offizieller Seite sinngemäß: Sofern Buchung vor der Einführung der Ausgangssperre erfolgte: Zählt als Ausnahme, okay! Sofern Buchung danach: nicht okay!
 

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
182
MUC
In Bayern gab es diese Ausgangssperre ja schon im Dezember/Januar. Da hieß es von offizieller Seite sinngemäß: Sofern Buchung vor der Einführung der Ausgangssperre erfolgte: Zählt als Ausnahme, okay! Sofern Buchung danach: nicht okay!

Beim besten Willen, aber: Das kann mir niemand erzählen!

In München landen täglich Flüge nach 21 Uhr, steht dann das Ordnungsamt direkt an der Flugzeugtüre und kassiert ab oder wie darf ich mir das vorstellen?
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.912
10.793
irdisch
Einfach immer einen Hund mitnehmen. Den darf man ausführen. Oder einfach Jogging-Schuhe anziehen, wenn man vor Mitternacht unterwegs ist. Joggen darf man auch.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
herwardt1, du hast ja ne schlechte Meinung von der Obrigkeit
wie kommt das?
solche Flugheimkehrer abzukassieren wäre doch genauso absurd, wie einen Bistrobetreiber ohne Angestellte zu bestrafen, weil er kein Coronahygieneanweisungen für Personal aushängen hat
EDIT: verflixt, ich finde den Link nicht wieder (betraf Bistrobetreiber in Pfaffenhofen. zuerst 5.000,- Strafe, die mit hohen Anwalts- und nebenkosten auf 2.500 reduziert wurde, also am Ende doch an die 4.000, weil ihm unterstellt wurde, er hätte doch ab und zu eine Putzkraft in dem Bistro)
oder Leute zu bestrafen, die Gewässer von Schrott und Unrat befreien

hmm, wenn ich so drüber nachdenke, könntest du Recht haben ;-)
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.998
695
herwardt1, du hast ja ne schlechte Meinung von der Obrigkeit
wie kommt das?
solche Flugheimkehrer abzukassieren wäre doch genauso absurd, wie einen Bistrobetreiber ohne Angestellte zu bestrafen, weil er kein Coronahygieneanweisungen für Personal aushängen hat
EDIT: verflixt, ich finde den Link nicht wieder (betraf Bistrobetreiber in Pfaffenhofen. zuerst 5.000,- Strafe, die mit hohen Anwalts- und nebenkosten auf 2.500 reduziert wurde, also am Ende doch an die 4.000, weil ihm unterstellt wurde, er hätte doch ab und zu eine Putzkraft in dem Bistro)
oder Leute zu bestrafen, die Gewässer von Schrott und Unrat befreien

hmm, wenn ich so drüber nachdenke, könntest du Recht haben ;-)
Nun, ich sehe doch täglich, wie die Pfauen vom Ordnungsamt wie die Sheriffs durch die Fußgängerzone patroullieren...
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Es gibt einen Erfolgsdruck, um die Notwendigkeit der Ausgangssperre zu rechtfertigen. Das kann man am ehesten über die Anzahl der Anzeigen verkaufen. Von daher ist es nicht ausgeschlossen, dass mit gnadenlosen und harten Kontrollen gerechnet werden muss. Wenn man dann sogar noch "Reisende erwischen" kann, ist das doch wie ein Geschenk. Vom Grundsatz her gibt es für Flughäfen keine Ausnahme von der Ausgangssperre, d.h. wer zwischen 22 und 5 Uhr an einem Flughafen angetroffen wird und das nicht rechtfertigen kann, bekommt eine Anzeige.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.884
6.501
Ab Samstag gilt die Ausgangssperre ja, ich bin gespannt, welche Erfahrungsberichte zu lesen sein werden. Sowohl hier als auch in der Presse. Es ist einfach nur noch ein schlechter Witz, was in der Hinsicht vor sich geht. Problem: Man kann sich dem nicht entziehen.

In Bayern gab es diese Ausgangssperre ja schon im Dezember/Januar. Da hieß es von offizieller Seite sinngemäß: Sofern Buchung vor der Einführung der Ausgangssperre erfolgte: Zählt als Ausnahme, okay! Sofern Buchung danach: nicht okay!

Und wie wurde nachgewiesen, wann die Buchung getätigt wurde? Das steht auf Bordkarten nicht.
 
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Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.148
898
Ab Samstag gilt die Ausgangssperre ja, ich bin gespannt, welche Erfahrungsberichte zu lesen sein werden. Sowohl hier als auch in der Presse. Es ist einfach nur noch ein schlechter Witz, was in der Hinsicht vor sich geht. Problem: Man kann sich dem nicht entziehen.



Und wie wurde nachgewiesen, wann die Buchung getätigt wurde? Das steht auf Bordkarten nicht.
Da ich ja in Bayern wohne und oft fliege kenne ich das natürlich. Ich fliege zu 90% immer Abends zurück. Ich wurde in meiner Heimatstadt, 45 Minuten vom Flughafen entfernt 2x gegen halb 12 kontrolliert.
„wo kommen sie her und wo fahren sie hin“
„Vom Flughafen und fahre nach Hause“
„Okay, gute Fahrt und gute Nacht“

nicht immer von Horrormeldungen ausgehen
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.028
1.263
CGN
Und wie wurde nachgewiesen, wann die Buchung getätigt wurde? Das steht auf Bordkarten nicht.

Aber auf der Buchungsbestätigung/Rechnung? Die dann halt auch einfach mitnehmen. Ich lande auch am Montag um 23 Uhr in Düsseldorf. Werde also auch erst nach 0 Uhr in Köln sein. Mache ich mir sorgen? Null.

Kann mir auch gut vorstellen in den nächsten Tagen mal in eine Verkehrskontrolle auf dem Weg zur Arbeit zu landen. Dies ist mir bereits vor 2 Monaten einmal passiert, als es nirgendwo in NRW eine Ausgangssperre gab :rolleyes:
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.919
10.310
Dahoam
Im Fragenkatalog zu den Ausgangssperren vom Freistaat Bayern finden sich folgende Punkte:

Wer beruflich unterwegs ist muss sich keine Gedanken machen. Man braucht halt gegebenenfalls irgendwelche Nachweise. Wenn bei einer Kontrolle alles plausibel klingt und alles zusammenpasst wird sicher kaum ein Polizist es genauer wissen wollen.

1619123827766.png


Im Fragenkatalog findet sich ansonsten nur was zu Zugverspätungen. Demnach muss man die Reise so planen dass die An- und Abreise nicht in die Ausgangssperre fällt.

1619123774706.png
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bedeutet die Änderung des IfSG ein totales Nachtreiseverbot in Deutschland.

Da in einem Gebiet mit einer Inzidenz > 100 der Aufenthalt in einem Fortbewegungsmittel während der Ausgangssperre nur noch bei Vorliegen einer Ausnahme zulässig ist, dürfen Personen, auf die eine solche Ausnahme nicht zutrifft, diese Gebiete nicht durchqueren.

 
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Chef74

Reguläres Mitglied
06.03.2014
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53
Ich würde bis früh um 5 am Flughafen warten und dann heimfahren. Ich hau mir gerade im Airport München die Nacht um die Ohren, weil ich heute Vormittag einen Flug gebucht hab, und ihn mit ÖPNV nicht geschafft hätte (habe keinen Führerschein und wohne 300km weg) . Und touristische Übernachtungen sind ja nicht erlaubt. Aber was soll's: Im Flughafen kostet die Übernachtung 0 Euro, und man hat das ganze Terminal fast allein...
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.177
5.440
DTM
Wäre schon ein starkes Stück, wenn man nun, aufgrund dieses Gesetzes, an der An- bzw. Abreise zum/vom Flughafen gehindert werden sollte.

Laut schneller Google-Recherche: "Verstoß gegen die Ausgangssperre kostet in Selm 250 Euro - mindestens" (Anm.: Selm, Nordrhein-Westfalen) - ruhrnachrichten.de vom 21.04.2021

Ordnungswidrigkeit - Gegen die Maskenpflicht im Freien sollen auch einige geklagt und Recht bekommen haben. Vielleicht wird die Angelegenheit ohnehin demnächst (vielleicht vom Bundesverfassungsgericht) kassiert.