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Es gilt das Recht des Staates, in dessen Luftraum (Hoheitsgebiet) sich das Flugzeug zum Zeitpunkt der Straftat befand. (...)
....BTW, für diejenigen, die es nicht lassen können, über die deutsche Kuscheljustiz abzulästern: Wenn man in einem Flugzeug so randaliert, dass der Käptn um die Sicherheit von Flug, Paxen und Cabin Crew fürchten muss, hat man sich mit § 315 I StGB auseinanderzusetzen. Strafrahmen hierfür: 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
Ähnlich wie die ersten "verurteilten" Sylvester-Täter aus Köln.
Kuscheljustiz:
Na super: Also 6 Monate auf Bewährung und die Typen lachen sich tot über den tollen Spaß, den sie hatten.
Ähnlich wie die ersten "verurteilten" Sylvester-Täter aus Köln.
Tja, das kann u.a. daran liegen, dass von den schrecklichen Taten bei hellem Tageslicht so viel nicht übriggeblieben ist.
.... weil ich dieses absolut kenntnislose Gebrabbel nicht ertrage. Sorry.
Es gilt das Recht des Staates, in dessen Luftraum (Hoheitsgebiet) sich das Flugzeug zum Zeitpunkt der Straftat befand. OT: Bei Schiffen wäre es das Land, wo das Schiff registriert ist.
Gilt nicht eher das Recht aus dem Land, in dem das Flugzeug registriert ist, während es fliegt? (Tokioter Abkommen)
Fliegen heißt hier vom Anlassen der Triebwerke bis zum Abstellen.
Völlig korrekt, tatsächlich waren das ja nur Abstandsunterschreitungen vom geforderten Mindestabstand (so von wegen Armlänge und so). Was drängeln sich die Weiber auch einfach so dicht an die armen Gescholtenen ran...
Ich denke, die damit befassten Gerichte kennen - unter Zuarbeit der Geschädigten, der Zeugen, der Polizei und nach Auswertung der vorhandenen Videos - den tatsächlichen Sachverhalt wesentlich besser als die Presse und insbesondere besser als du und ich.
Ich denke, die damit befassten Gerichte kennen - unter Zuarbeit der Geschädigten, der Zeugen, der Polizei und nach Auswertung der vorhandenen Videos - den tatsächlichen Sachverhalt wesentlich besser als die Presse und insbesondere besser als du und ich.