RYANAIR 26.02: Jugesellenabschied endet Vorzeitig

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Temposünder

Guest
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Afaik ist ausschlaggebend wo die Maschine landet.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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Es gilt das Recht des Staates, in dessen Luftraum (Hoheitsgebiet) sich das Flugzeug zum Zeitpunkt der Straftat befand. OT: Bei Schiffen wäre es das Land, wo das Schiff registriert ist.
 
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feb

Guest
Es gilt das Recht des Staates, in dessen Luftraum (Hoheitsgebiet) sich das Flugzeug zum Zeitpunkt der Straftat befand. (...)

Nach § 3 StGB, gilt, falls die Randale in deutschem Luftraum stattfand, das deutsche Recht, soweit ok. Es kann aber auch gleichzeitig das Recht des Staates gelten, in dem das Flugzeug zugelassen ist; dies siehst du beispielshaft (...irisches Recht habe ich nicht geprüft) an § 4 StGB, der die Anwendung deutschen Rechts vorsieht, wenn du an Bord einer deutschen Maschine über den USA eine Straftat begehst.

MaW: Je nach Flugroute und Zeitablauf der Tat kommen hier die Rechtsordnungen UK, NL, BE und D und auch die Rechtsordnung von IE (=Zulassungsland) in Betracht.

BTW, für diejenigen, die es nicht lassen können, über die deutsche Kuscheljustiz abzulästern: Wenn man in einem Flugzeug so randaliert, dass der Käptn um die Sicherheit von Flug, Paxen und Cabin Crew fürchten muss, hat man sich mit § 315 I StGB auseinanderzusetzen. Strafrahmen hierfür: 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
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....BTW, für diejenigen, die es nicht lassen können, über die deutsche Kuscheljustiz abzulästern: Wenn man in einem Flugzeug so randaliert, dass der Käptn um die Sicherheit von Flug, Paxen und Cabin Crew fürchten muss, hat man sich mit § 315 I StGB auseinanderzusetzen. Strafrahmen hierfür: 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Kuscheljustiz:
Na super: Also 6 Monate auf Bewährung und die Typen lachen sich tot über den tollen Spaß, den sie hatten. Ähnlich wie die ersten "verurteilten" Sylvester-Täter aus Köln.
 
F

feb

Guest
Kuscheljustiz:
Na super: Also 6 Monate auf Bewährung und die Typen lachen sich tot über den tollen Spaß, den sie hatten.

Gemach, gemach. Der Strafprozess kann ja auch in IE, UK, BE oder NL stattfinden. Ich tippe darauf, dass die deutsche Justiz die Sache nach IE oder UK abgibt.

Ähnlich wie die ersten "verurteilten" Sylvester-Täter aus Köln.

Tja, das kann u.a. daran liegen, dass von den schrecklichen Taten bei hellem Tageslicht so viel nicht übriggeblieben ist.

Aber allgemein: Von Kuscheljustiz wird im Forum oder am Stammtisch gesprochen. Sitzt aber einmal ein Öbeltäter vor dem Anwalt, der ihm sagt, dass wegen zB einer > 1,1 Promille- Fahrt
- die Fahrerlaubnis für 6-12 Monate weg ist,
- eine MPU droht,
- rund zwei Monatsgehälter Geldstrafe im Raume stehen
- und Anwalts- und Gerichtskosten sich in der Größenordnung auf EUR 1000-2000 bewegen...

...dann bekommen diese Großsprecher plötzlich Heulen, Zähneklappern und Durchfall. Es kommt halt immer auf die Sichtweise an.
 
F

feb

Guest
Schon interessant, wie sich ein Thread über besoffene Briten auf dem hier im Forum hochgeschätzten Carrier Ryanair zu einer Debatte über die deutsche Kuscheljustiz entwickelt. Ja gut, ich habe dazu meinen Beitrag geliefert.... weil ich dieses absolut kenntnislose Gebrabbel nicht ertrage. Sorry.
 

Doc80

Reguläres Mitglied
13.01.2014
36
13
Tja, das kann u.a. daran liegen, dass von den schrecklichen Taten bei hellem Tageslicht so viel nicht übriggeblieben ist.

Völlig korrekt, tatsächlich waren das ja nur Abstandsunterschreitungen vom geforderten Mindestabstand (so von wegen Armlänge und so). Was drängeln sich die Weiber auch einfach so dicht an die armen Gescholtenen ran...

.... weil ich dieses absolut kenntnislose Gebrabbel nicht ertrage. Sorry.

*hust*Glashaus*hust*

Aber hey: Sorrü!
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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11.120
irdisch
Es gilt das Recht des Staates, in dessen Luftraum (Hoheitsgebiet) sich das Flugzeug zum Zeitpunkt der Straftat befand. OT: Bei Schiffen wäre es das Land, wo das Schiff registriert ist.

Gilt nicht eher das Recht aus dem Land, in dem das Flugzeug registriert ist, während es fliegt? (Tokioter Abkommen)
Fliegen heißt hier vom Anlassen der Triebwerke bis zum Abstellen.
 
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feb

Guest
Völlig korrekt, tatsächlich waren das ja nur Abstandsunterschreitungen vom geforderten Mindestabstand (so von wegen Armlänge und so). Was drängeln sich die Weiber auch einfach so dicht an die armen Gescholtenen ran...

Ich denke, die damit befassten Gerichte kennen - unter Zuarbeit der Geschädigten, der Zeugen, der Polizei und nach Auswertung der vorhandenen Videos - den tatsächlichen Sachverhalt wesentlich besser als die Presse und insbesondere besser als du und ich.
 
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Doc80

Reguläres Mitglied
13.01.2014
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Ich denke, die damit befassten Gerichte kennen - unter Zuarbeit der Geschädigten, der Zeugen, der Polizei und nach Auswertung der vorhandenen Videos - den tatsächlichen Sachverhalt wesentlich besser als die Presse und insbesondere besser als du und ich.

Das bleibt zu hoffen. Was die Beschreibung tatsächlicher Sachverhalte (durch die Polizei) betrifft, werden dort hoffentlich nicht die gleichen Fehler nochmal gemacht. Aber nun genug des Offtopic.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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Ich denke, die damit befassten Gerichte kennen - unter Zuarbeit der Geschädigten, der Zeugen, der Polizei und nach Auswertung der vorhandenen Videos - den tatsächlichen Sachverhalt wesentlich besser als die Presse und insbesondere besser als du und ich.

Ich habe einen ähnlichen Vorfall mal auf einem LH-Flug MEX-FRA erlebt. "Zwischenlandung" dann in Washington.

Das wurde dort sehr professionell gehandhabt. Neben den 5 Sheriffs kam auch gleich ein Richter mit an Bord, der die Zeugen verhört hat (morgens um 2h local!), sowie auch die Haftunterbringung angeordnet hat. Das ganze hat nicht mehr als 60 Minuten gedauert.
 
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