Schadenfall Reiseversicherung

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derchris

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.442
0
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Guten Abend,

leider musste ich grade aufgrund einer noch nicht diagnostizierten Erkrankung (aber es sind Symptome vorhanden die ausreichen, den Flug nicht anzutreten) eine Reise mit meiner Partnerin die morgen losgehen sollte, stornieren.

Nun habe ich schon mit der ERV gesprochen, soweit alles geklärt, ABER:
Ich fragte ob denn auch der Anteil meiner +1 (der Kürze wegen) übernommen wird. Wenn sie keine eigene Versicherung hat, wird ihr Anteil auch nicht übernommen.
Okay, d.h. ihr Flug wird nicht erstattet. Nun hatte sie aber das Doppelzimmer (!) über Hotwire gebucht und steht deswegen als Reisende drin, weitere Reisende müssen ja nicht angegeben werden. Da war die Dame vom Call Center nun ratlos und konnte mir nicht sagen, wie es sich da mit der Kostenübernahme verhält... gibt es dazu Erfahrungswerte?
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
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1.963
46
Ruhrgebiet
Ich sehe hier keinen Grund, dass die ERV für das Hotelzimmer leisten müsste.
 

derchris

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.442
0
hm, naja. Also "wenn" das als Pauschalreise gebucht worden wäre wären zwei Personen als Reisende aufgeführt und es stünde ein Preis pro Person darunter.
Wenn einer davon storniert ändert sich alles, weil dort die Preise ja umgelegt werden.
Aber stimmt schon, natürlich ist es bei Hotwire so dass +1 das Hotelzimmer auch alleine nutzen könnte ohne dass sich etwas am Preis ändert
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.431
1.480
TXL
ist es nicht so. dass die mitreisende Person mitversichert ist ?
 

derchris

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.442
0
es ist der RundumSorglos-Jahresschutz-Spezial mit Selbstbeteiligung (Variante M)
 

patrickb

Reguläres Mitglied
18.04.2012
63
0
Hallo,
hört sich blöd an aber es ist jetzt der richtige Zeitpunkt die Versicherungs Bedingungen zu lesen.
Da steht dann auch drin was die bezahlen müssen.



Gesendet von meinem Galaxy Nexus mit Tapatalk 2
 

derchris

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.442
0
das Problem ist, dass die nicht wirklich eindeutig sind. Da steht dann immer "Schaden für den Versicherten". "Reisepreis des Versicherten"... aahaaaaa :D
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Dann wird es sich also wieder auf die buchende Person beziehen.

Im Hotel hast du ja "keinen Reisepreis" gezahlt, oder?
Es war deine +1.

Es ist zudem wirklich die Frage zu stellen, was die AGBs über Buchungen schreiben, detailliert.
Sicherlich, du bist für den den Flug als Buchender versichert.
Der Versicherte bist aber DU - deine mitgebuchten könnten die Reise ja dennoch antreten.
Einige weitere Auszüge aus den AGBs wären dienlich - wobei ich pauschal ein schlechtes Gefühl habe: IdR sind derartige Versicherungen immer zum Nachteil des Kunden ausgelegt.
 
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Reaktionen: derchris

robreiner

Neues Mitglied
07.10.2012
8
0
Hallo

Ich hätte auch eine kurze Frage zur Reiserücktrittversicherung: Ich bin gerade hier über die Leistung im Zusammenhang mit Schwangerschaft gestolpert. Bedeutet das, dass irgendwelche unverhorgesehenen Dinge im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ein Rücktrittsgrund sind? In der Form, dass man die bereits geleisteten Kosten zurück erstattet bekommt? Das würde ja gerade bei Reisen Sinn machen, die man sehr lange im Voraus gebucht hat. Oder muss ich mir unter dieser Art der Absicherung doch etwas anderes vorstellen?

Besten Dank
 
Moderiert: