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Heute ist ein kurzer Artikel in der SZ über ein Urteil des BHG wenn der Weiterflug ohne Gepäck verweigert wird. Im konkreten Fall ist Reisegruppe von MUC via AMS in die Karibik geflogen. Der Flieger aus MUC hatte 20min Verspätung, den Anschluss hätten sie zwar noch erreicht, allerdings wäre das Gepäck nicht mehr mitgekommen. Der Agent am Gate meinte allerdings, dass es zu unsicher wäre, wenn das Gepäck alleine fliegt und man deshalb erst morgen fliegen könne.
Das Urteil des BGH ist wenig überraschend zu Gunsten der Paxe ausgefallen.
Etwas entsetzt hat mich aber folgende Absatz im Artikel:
Der Weiterflug darf also verweigert werden, wenn man das Gepäck aus dem eigenen Flieger nicht mit zum Gate mitbringen kann?
Ich war zum Glück persönlich noch nie vor Gericht, aber ich bin bisher davon ausgegangen, dass man doch eine gewissen Grundkompetenz braucht um bei uns Richter werden zu dürfen. Wie kann dort ein derart weltfremdes, vollkommen sinnbefreites Urteil gefällt werden?
Der Sicherheitsaspekt ist btw auch vollkommener Blödsinn, bei meinen 30+ KLM-Flügen in den letzten Jahren ist das Gepäck bei etwa 1/3 aller Flüge auf einem anderen Flug gewesen, weil man es entweder in Amsterdam teilweise in 2h nicht fertig gebracht es umzuladen oder es in MUC garnicht erst mitgekommen ist.
Ich tippe eher darauf, das der Flug überbucht war...
Das Urteil des BGH ist wenig überraschend zu Gunsten der Paxe ausgefallen.
Etwas entsetzt hat mich aber folgende Absatz im Artikel:
SZ meinte:Die Vorinstanzen hatten die Zahlungsklage abgewiesen. Die Reisenden seien nicht spätestens 45 Minuten vor Abflug einsteigebereits gewesen, argumentierte das Landgericht Frankfurt am Main. Sie seien zudem ohne Gepäck am Ausgang des Weiterfluges erschienen. Dass sie noch rechtzeitig vor Ende der Einstiegszeit eingetroffen seien, reiche nicht aus. Denn wegen des Sicherheitsrisikos bei getrennter Beförderung von Passagier und Gepäck habe ein vertretbarer Grund für die Nichtbeförderung vorgelegen.
Der Weiterflug darf also verweigert werden, wenn man das Gepäck aus dem eigenen Flieger nicht mit zum Gate mitbringen kann?

Ich war zum Glück persönlich noch nie vor Gericht, aber ich bin bisher davon ausgegangen, dass man doch eine gewissen Grundkompetenz braucht um bei uns Richter werden zu dürfen. Wie kann dort ein derart weltfremdes, vollkommen sinnbefreites Urteil gefällt werden?
Der Sicherheitsaspekt ist btw auch vollkommener Blödsinn, bei meinen 30+ KLM-Flügen in den letzten Jahren ist das Gepäck bei etwa 1/3 aller Flüge auf einem anderen Flug gewesen, weil man es entweder in Amsterdam teilweise in 2h nicht fertig gebracht es umzuladen oder es in MUC garnicht erst mitgekommen ist.
Ich tippe eher darauf, das der Flug überbucht war...