Sixt berechnet Mwst. auf Bussgeld - korrekt?

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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.428
1.689
CGN
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Aus dem Nichts kommt dieses Knöllchen bestimmt nicht. Ich kann zumindest für unsere Firma bestätigen, dass 100% der eingegangen Verkehrsdelikte der Firmenwagen auch zu 100% von den Fahrern zugegeben und akzeptiert wurden. Statistisch gesehen ist es also sehr unwahrscheinlich, dass es sich hier um einen Fehler handelt.

die Statistik muss wohl jeder für sich ausmachen, bei mir sieht sie genau andersrum aus (wobei nur 2 Firmen-Parkknöllchen in >10 Jahren Selbständigkeit auch selten wenig sind):
- 30 Euro Parken im Parkverbot und eine Belehrung, wie man mit Kampfhunden umzugehen hat. Der Mitarbeiter war mit dem Auto nachweislich zur Tatzeit hunderte Kilometer entfernt und besitzt gar keine Hunde -> die Dame vom Ordnungsamt hat sich bei der Mieter-Abfrage bei Europcar einfach im Tag vertan
- >100 Euro + 1 Punkt für den Halter dafür, dass unser Firmen-Poolroller nach Saisonbeginn vor dem Büro geparkt wurde, um da auf seinen überfälligen TÜV-Termin zu warten. Nach Intervention unseres Anwalts wurde ein 30 Euro-Knöllchen draus

Soviel zu meinem Vertrauen darin, dass Behörden keine Fehler machen...
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
23.027
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Mir wäre die Zeit definitiv zu schaden mich über diese Lappalie aufzuregen. Aus dem Nichts kommt dieses Knöllchen bestimmt nicht. Ich kann zumindest für unsere Firma bestätigen, dass 100% der eingegangen Verkehrsdelikte der Firmenwagen auch zu 100% von den Fahrern zugegeben und akzeptiert wurden. Statistisch gesehen ist es also sehr unwahrscheinlich, dass es sich hier um einen Fehler handelt. Also wirft bezahlt und Ruhe ist. Ganz einfach. ;)

Das kann sein! In meinem Fall in Portugal ist das aber anders: der Busparkplatz war ausgezeichnet, aber nicht wie es vorgeschrieben ist (mit der Nummer des Gesetzes) und damit ist der Halter/Fahrer nicht verpflichtet zu zahlen. Sixt wird sich natürlich nicht drum kümmern und bezahlen, falls es in PT eine Halterhaftung gibt. Falls ich als Fahrer zur Zahlung aufgefordert werde, werde ich NICHT bezahlen und auf die Gesetzeslage hinweisen. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, daß die "Buße" mehr als 5 oder 15 EUR sein wird - dann kann innerhalb der EU eh nicht vollzogen werden. Sollte Sixt mir das durchbelasten habe ich wohl verloren, denn wegen den paar Stutz lohnt der Aufwand nicht!

Zum Thema Strafzettel und Inkasso der Vermieter in DE sollten wir erstens unterscheiden:
- Ordnungswidrigkeit-> Verwarnungsgeld
- Ordnungswidrigkeit-> Bussgeld
- Straftat -> Strafe

Ich hatte mal -ohne Zettel am Wischer - eine Verwarnungsgeld von 15 EUR nicht bezahlt (Urlaub!) - danach wurde automatisch ein Bußgeldverfahren eröffnet wodurch sich das Verwarnungsgeld automatisch verdoppelte (und zum Bußgeld wurde?) plus 10 EUR Verwaltungsgebühren. Dagegen kann man überhaupt nichts tun, wer nicht zahlt (Urlaub, falsche Konto-Nr., Vater gestorben etc.) läuft hier rein. Das Verwarnungsgeld ist sozusagen eine vom Staat aus Kulanz erlassene niedrigere Strafe, die Verwaltungsaufwand sparen helfen soll!

Verwarnungsgeld – Wikipedia

Was würden 99% der Mietwagenkunden sagen, wenn die Vermieter sich auf den Standpunkt stellten: Verwarnungsgelder werden nie beglichen,weil der Mieter sich zum Thema äußern muss - damit verärgerten die Vermieter die Kunden noch mehr als daß sie Verwarnungsgelder bis 35 EUR einfach bezahlen und basta.

Hat jemand Erfahrungen mit speeding tickets also Bußgeldbescheide mit Punkten? Wie läuft das dann bei Mietwagen?
 
S

Sun

Guest
Was würden 99% der Mietwagenkunden sagen, wenn die Vermieter sich auf den Standpunkt stellten: Verwarnungsgelder werden nie beglichen,weil der Mieter sich zum Thema äußern muss - damit verärgerten die Vermieter die Kunden noch mehr als daß sie Verwarnungsgelder bis 35 EUR einfach bezahlen und basta.

Hat jemand Erfahrungen mit speeding tickets also Bußgeldbescheide mit Punkten? Wie läuft das dann bei Mietwagen?

Genau. Angenommen du bekommst ein 5€ Parkticket in Deutschland (=Halterhaftung), dann wird der Vermieter den 5er bezahlen und plus Gebühr an dich durchbelasten. Alternativ könnte der Vermieter die Zahlung mit Hinweis auf dich verweigern, dann bezahlst du die Gebühr des Vermieters + Parkticket + Ermittlungsaufwand der Behörde. Oder du zahlst nicht, das ganze geht in Halterhaftung (~25€), wird dem Vermieter belastet und schlussendlich mit noch mehr Gebühren dir. Die erste Variante ist also fast immer die preiswerteste. Mit Privatauto kann sich dies übrigens durchaus lohnen falls das Ticket über dem Betrag der Halterhaftung liegt.

Bei Delikten (speeding) ohne Halterhaftung muss der Fahrer ermittelt werden, der Vermieter wird die Daten des Mieters weitergeben und alles andere verläuft analog zum Verstoß mit einem Privatauto.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
23.027
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Danke SUN! gut dargestellt!!

Wenn die Behörden jetzt schlau wären, würden die gezielt Mietwagen mit Strafzetteln versehen, auch wenn gar kein Verstoß vorliegt, denn die Mietwägen sind eine "sichere" Zahlungsquelle - da gibt's keinen Widerspruch!

Insofern hätte mich schon interessiert, was dem Mieter in o.g. Fälle von unberechtigtem Verwarnungsgeld übrigbleibt? Wo ist die Rechtssicherheit? Leiten die Vermieter wenigstens die Strafzettel an den Mieter weiter (für 20 EUR würde ich das mindestens erwarten!) - sind die Vermieter bereit, bei bewiesener Unschuld die Admin-Gebühren wieder zu erstatten?