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Sofortige Fälligkeit von Flugpreisen beim BGH auf dem Prüfstand
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Sofortige Fälligkeit von Flugpreisen beim BGH auf dem Prüfstand
Abschlagszahlung und Restzahlung 30 Tage vorher wären für beide Seiten die fairste Lösung
Was ein Schwachsinn schon wieder... allein wie viel die Umsetzung kosten würde...
Im übrigen müsste nach dieser Logik auch die Post an den Pranger, schließlich werden die Wertzeichen im voraus gekauft .
Endlich wird diese Unsitte mal angegangen! Ich finde es schon seit Jahren eine unglaubliche Frechheit mit welcher Selbstverständlichkeit sich die Carrier hier ein zinsloses Darlehen gewähren obwohl noch genau gar keine Leistung erbracht wurde.
Abschlagszahlung und Restzahlung 30 Tage vorher wären für beide Seiten die fairste Lösung (so wie es im Artikel hervorgeht ja auch schon bei Pauschalreisen ist)...
Der BGH sieht das in seinem heutigen Urteil anders und hält die jetzige Regelung für richtig:
Pressemitteilung Nr. 41/16 Luftfahrtunternehmen dürfen Zahlung des Flugpreises bei Buchung verlangen
Und den Bezug zum Werkvertrag halte ich eh für weit hergeholt.
Insbesondere finde ich die Parallele zu anderen Personenbeförderungsgeschäften für grundlegend falsch, da diese zeitlich deutlich näher am Leistungsdatum liegen als hier in diesem Fall.
Entscheidet nicht der Kunde, wie nah am Leistungsdatum er bucht? Will man als Konsequenz, dass die Airlines nur Tickets mit nahem Leistungsdatum verkaufen? Wann werden denn Fernbustickets und Bahntickets gekauft?
Hebt und senkt die Bahn oder Fernbusunternehmen die Preise nach Belieben wie es die Airlines tun?
Ja so ist es.
Übrigens nicht nach eigenem Belieben, sondern gemäß Marktnachfrage.
Hebt und senkt die Bahn oder Fernbusunternehmen die Preise nach Belieben wie es die Airlines tun?
Endlich mal eine gute und schlüssige Begründung, die auch praxisgerecht das gesamte Umfeld (IATA Usancen, Fluggastrechteverordnung etc.) mit einbezieht. Und den Bezug zum Werkvertrag halte ich eh für weit hergeholt.
Bleibt abzuwarten wann die nächste Klage folgt, insbesondere der Bezug zur IATA und den üblichen
Abrechnungsmechanismen könnte sich noch als Boomerang erweisen.
Schließlich arbeiten alle Airlines aktuell proaktiv und forcierend genau daran,
Abrechnung und Buchung über eigene Systeme laufen zu lassen und eben den globalen
Standard zu umgehen. Das Stichwort hier ist Direct Connect.
Mich erstaunt dass dies die BGH Richter nicht auf dem Schirm hatten.
Mich erstaunt dass dies die BGH Richter nicht auf dem Schirm hatten.
Gut erkannt. Das ist in der Tat etwas, was man hätte einbeziehen können.
Bitte nicht vergessen, dass im Zivilverfahren der sogenannte Beibringungsgrundsatz gilt: das Gericht beschäftigt sich mit den Tatsachen, die die Parteien bzw. deren Anwälte vortragen. Wenn das also nicht thematisiert wurde, berücksichtigen die Richter es auch nicht. Beim BVerfG ist das etwas anders.