Sofortige Fälligkeit von Flugpreisen auf Prüfstand

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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
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Schließlich arbeiten alle Airlines aktuell proaktiv und forcierend genau daran,
Abrechnung und Buchung über eigene Systeme laufen zu lassen und eben den globalen
Standard zu umgehen. Das Stichwort hier ist Direct Connect..

Das ist aber "nur" Technik. Am "globalen Standard", auf den der BGH sich bezieht, nämlich Zahlung bei Buchung, ändert die Technik ja überhaupt nichts.
 

Aldermann

Neues Mitglied
03.01.2016
2
0
Quatschurteil!

Zahlen bitte sofort, das kann ich ja noch verstehen.
Aber wenn was schiefgeht, soll die Airline doch bitte auch nach Landung die Kompensation bei Verspätung bar
auszahlen oder zumindest binnen 14 Tagen überweisen.
Es wird regelmäßig mit zweierlei Maß gemessen zuungunsten der Kunden.
Nicht jeder hat Zeit und Lust zu klagen, weil oft nichtmal eine Antwort kommt.

Ich lass die bluten, die Airlines wollen die Gerichtskosten zusätzlich zahlen und haben offensichtlich zuviel Geld.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Interessant fand ich auch, dass das Gericht auf die EU-Fluggastverordnung verweist und sagt, diese gäbe den Fluggastrechten ja bereits genügend Möglichkeiten - die gilt jedoch nur für einen Anteil aller Flugtickets, die in Europa/DE verkauft werden. Was ist mit all den Airlines, die nicht diesen Regelungen unterliegen? Grade bei diesen (weil ausländisch) ist die Absicherung des Kunden gegen Insolvenz praktisch nicht gegeben, genauso wenig hat der Kunde realistisch irgend eine Handhabe, bei Problemen gegen diese Airlines gerichtlich vorzugehen (wenn man nicht grade eine Klage in Doha, Dubai, Peking oder sonstwo einreichen möchte).
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Das Urteil bezieht sich konkret nur auf eine Klage der Verbraucherschützer gegen Lufthansa, Condor und TuiFly.
Auch diese Airliens verkaufen Tickets auf Flügen mit Airlines, die nicht den EU-Fluggastrechten unterliegen. Da ist der Kunde dann in einigen Fällen genauso gekniffen (bei Insolvenz der ausführenden Airline wird LH sicherlich eine Alternative finden, bei Verspätungen, Gepäckverlust, Überbuchung und ähnlichen Problemen wird man aber sicherlich auf die ausführende Airline verweisen).
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.550
6.118
Paralleluniversum
Es steht ja jedem offen, die Tickets erst am Schalter zu buchen, dann allerdings zum Flex Preis. So wie man bei der Hotelbuchung auch gleich, oder - teurer - auch erst bei Ankunft bezahlen kann.

Ich buche meine Hotelaufenthalte in (geschätzt) 90% der Fälle immer so, dass ich bei Abreise den zum Buchungszeitraum vereinbarten (angebotenen) Preis bezahle. Auch, wenn ich jetzt schon ein Hotelzimmer für Ende 2016 buche. Sollte zwischenzeitlich der Zimmerpreis fallen, ändere ich meine Buchung.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Auch diese Airliens verkaufen Tickets auf Flügen mit Airlines, die nicht den EU-Fluggastrechten unterliegen. Da ist der Kunde dann in einigen Fällen genauso gekniffen (bei Insolvenz der ausführenden Airline wird LH sicherlich eine Alternative finden, bei Verspätungen, Gepäckverlust, Überbuchung und ähnlichen Problemen wird man aber sicherlich auf die ausführende Airline verweisen).

Auch die LH verkauft (vermutlich den Grossteil) ihrer Tickets an EU-Ausländer. Soll sie das Inkasso bei zahlungsunwilligen Kunden in Zimbabwe oder Kolumbien organisieren? Soll sie ausländische Kunden anders behandeln als deutsche/EU-Bürger bei der Ticketausstellung? Soll sie sich bei Buchung einen Nachweis über die Staatsbürgerschaft und eine Meldebescheinigung geben lassen, um das Inkasso durchzuführen?
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Auch die LH verkauft (vermutlich den Grossteil) ihrer Tickets an EU-Ausländer. Soll sie das Inkasso bei zahlungsunwilligen Kunden in Zimbabwe oder Kolumbien organisieren? Soll sie ausländische Kunden anders behandeln als deutsche/EU-Bürger bei der Ticketausstellung? Soll sie sich bei Buchung einen Nachweis über die Staatsbürgerschaft und eine Meldebescheinigung geben lassen, um das Inkasso durchzuführen?
Ich denke, dass das EU-Recht keine Anwendung findet bei Flügen ab dem EU-Ausland, daher würden diese Tickets sicherlich rausfallen. Auch habe ich ja nicht gesagt, dass die Airlines erst nach dem Flug bezahlt werden sollten. Ich fand es nur merkwürdig, warum die Richter meinten, dass die EU-Fluggastrechteverordnung genügend Schutz bieten würde.
Es wurden ja bereits andere Methoden genannt, die durchaus in der Reisebranche Anwendung finden (Anzahlung, Restzahlung X-Tage vor Reiseantritt, etc.). Der Reiseveranstalter, der einen zahlungsunwilligen/-unfähigen Kunden hat, ist doch prinzipiell in der gleichen Situation wie eine Airline.

Warum z.B. muss der Kunde das Insolvenzrisiko tragen, warum müssen sich die Airlines nicht (analog zu Reiseveranstaltern) dagegen versichern?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Warum z.B. muss der Kunde das Insolvenzrisiko tragen, warum müssen sich die Airlines nicht (analog zu Reiseveranstaltern) dagegen versichern?

Wenn Dir das Risiko zu groß erscheint, steht es dir als Kunde ja frei eine derartige Versicherung abzuschließen.

Im Massengeschäft mit den "99€" Tickets ist so eine Versicherung sicher völlig überflüssig; dann sind im Fall des Falles halt die 99€ weg - Pech gehabt.

Bei den teureren Tickets im vierstelligen Bereich gebe ich dir sogar Recht - hier habe ich das über meine Reisejahresversicherung mit abgedeckt.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.550
6.118
Paralleluniversum
Im Massengeschäft mit den "99€" Tickets ist so eine Versicherung sicher völlig überflüssig; dann sind im Fall des Falles halt die 99€ weg - Pech gehabt.

Mit dem "99€ weg - Pech" ist es im worst case ja nicht getan. Dann braucht der Reisende kurzfristig ein neues Ticket zu seiner Destination, welches eher nicht mehr in dieser Preisklasse zu bekommen ist.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Wenn Dir das Risiko zu groß erscheint, steht es dir als Kunde ja frei eine derartige Versicherung abzuschließen.

Im Massengeschäft mit den "99€" Tickets ist so eine Versicherung sicher völlig überflüssig; dann sind im Fall des Falles halt die 99€ weg - Pech gehabt.

Bei den teureren Tickets im vierstelligen Bereich gebe ich dir sogar Recht - hier habe ich das über meine Reisejahresversicherung mit abgedeckt.
Ich meine hier ja auch nicht die 99€ Tickets, sondern primär hohe Eco-Buchungsklassen mit Ticketpreisen >1000€ und C und F Tickets für Tausende Euros. Bei vielen anderen Geschäften gibt es für den Kunden eine Absicherung (z.B. durch eine geringe Anzahlung und Restzahlung erst kurz vor Erfüllung) bzw. einen Sicherungsschein. Oftmals hat dies auch keinerlei Auswirkung auf den Endpreis (wenn ich z.B. ein Auto kaufe und erst kurz vor Auslieferung den Restbetrag zahlen, zahle ich nicht plötzlich 200% des Preises, den ein Kunde zahlt, der schon Wochen vorher den vollen Preis überwiesen hat, während bei Flugtickets in der Regel eine Buchung knapp vor Abflug deutlich höhere Preise für die exakt gleiche Leistung verursacht).

Sicherlich kann man sich als Kunde dagegen versichern, allerdings halte ich es für berechtigt zu fragen: Warum muss sich nicht die Airline dagegen versichern? Warum muss das der Kunde machen?
Wenn ich z.B. eine Wohnung miete und eine Kaution zahle, dann ist dieses Geld ja auch nicht zur freien Verfügung des Vermieters - es gehört auf ein separates Konto, welches z.B. gegen Pfändungen beim Vermieter geschützt ist.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Mit dem "99€ weg - Pech" ist es im worst case ja nicht getan. Dann braucht der Reisende kurzfristig ein neues Ticket zu seiner Destination, welches eher nicht mehr in dieser Preisklasse zu bekommen ist.

Das teurere Ticket brauchst du aber eh wie noch - unabhängig davon ob du die 99€ schon im voraus bezahlst oder nicht.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
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Ich meine hier ja auch nicht die 99€ Tickets, sondern primär hohe Eco-Buchungsklassen mit Ticketpreisen >1000€ und C und F Tickets für Tausende Euros.

So oft gehen Airlines die F-Tickets verkaufen nicht pleite. Und selbst bei Swissair wurde am 2.10.2001 wurde nach 40 Stündiger Unterbrechung weitergeflogen.
Hier ein ziemlich dramatischer Bericht vom Tag des Untergangs:
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Es wurden ja bereits andere Methoden genannt, die durchaus in der Reisebranche Anwendung finden (Anzahlung, Restzahlung X-Tage vor Reiseantritt, etc.).

Da wird der Ärger groß, wenn die Restzahlung/Lastschrift beim Kunden aus Zimbabwe oder beim Hartz4-Empfänger aus Wuppertal aus irgendwelchen Gründen nicht klappt und die Buchung dann ungewollt von der Airline wegen fehlender Restzahlung am Stichtag storniert wird.
 
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