Sommerflugplan 2011 Frankfurt / Lufthansa gesucht

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ginas

Neues Mitglied
20.07.2012
7
0
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Hallo, kann mir jemand helfen den Sommerflugplan 2011 der Lufthansa für Frankfurt zu finden? Ich habe das Gefühl das ganze Internet durchsucht zu haben... leider ohne Erfolg...

Was ich brauche ist der reguläre Flugplan der LH der in Frankfurt zwischen
27. März 2011 bis Samstag, 29. Oktober 2011 gültig war.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
gina
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ich kann als PDF den kompletten staralliance Flugplan, gültig "July 1st 2011 – September 11th 2011" anbieten, falls du daran interessiert bist
 

ginas

Neues Mitglied
20.07.2012
7
0
Hi Rotanes, es geht mir exakt um den 07. Oktober. Falls Du auch diese Datei hast, wäre ich Dir sehr verbunden.
Vielen Dank schon mal im Voraus (nicht sicher ob Du mir den Anhang hier als private Nachricht schicken kannst. Falls Du meine e-Mail-Adresse benötigst, sag bitte Bescheid.

Grüße
gina
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Hallo Gina, den 7.10. habe ich auch und dir eben schon per e-mail geschickt.

Der "Kaufpreis" wäre, dass du Neugier aller Mitleser hier stillst und uns verrätst, was dich so an dem Flugplan aus dem letzten Jahr intersssiert....
 

ginas

Neues Mitglied
20.07.2012
7
0
Gerne doch :)
Wir sind am 07.10.2011 aus Frankfurt nach Addis Ababa geflogen. Der Flug hatte eine massive Verspätung die - meiner Meinung nach - mehr als 3 Stunden beträgt. Deshalb habe ich unter Berufung auf die EU Verordnung eine Entschädigung von LH angefordert.

Auf unseren Tickets war als planmäßige Startzeit 13:10 angegeben.
Als Abflugzeit auf flightaware.com war 16:16 angegeben (meiner Meinung nach war es 16:20...) Also geht es wirklich um einige Minuten...

LH sagt aber, dass der planmäßiger Abflug 13:15 war. Und genau das wollte ich in dem Flight Schedule prüfen.

Das ist die Storry :)

Grüße und danke für Deine Hilfe
gina
 

ginas

Neues Mitglied
20.07.2012
7
0
Ich habe die Datei erhalten. Merci (y)
Leider steht hier auch 13:15 als planmäßiger Abflug.
Das bedeutet, dass die Verspätung 3 Stunden und 1 Minute betrug... Hm... Mal schauen...

Das ist schon komisch, dass auf den Tickets 13:10 steht.
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Laut flightstats.com:

"Scheduled Departure: 1:15 PM - Fri 07-Oct-2011

Scheduled Arrival: 9:00 PM - Fri 07-Oct-2011

Actual Departure: 4:03 PM - Fri 07-Oct-2011

Actual Arrival: 11:37 PM - Fri 07-Oct-2011"


Also 2h48m Verspätung beim Abflug und 2h37m bei der Ankunft
 

ginas

Neues Mitglied
20.07.2012
7
0
laut flightaware.com:
Pushback 04:03 PM (das stimmt überein mit deiner "Actual Departure")
Start 04:16 PM (siehe screenshot)

Das ist halt hier die Frage: welche Zeit ist maßgebend...

Nimmt man 04:16 dann waren es 3 Stunden und eine Minute. Knapper geht's nicht.

Was meinst Du? image.JPG
 

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Zuletzt bearbeitet:

jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
461
117
DRS
maßgebend im Normalfall Block-off, also Pushbackzeit. Nur diese ist ja auch im Flugplan angegeben.
 

ginas

Neues Mitglied
20.07.2012
7
0
OK, ich sehe Ihr sagt, dass die Pushback-Zeit maßgebend ist. Könnte richtig sein...
...aber ich habe dazu ein Urteil gefunden der im Sinne des Verbrauchers anders entschieden hat:
"Abheben des Flugzeugs von der Startbahn entscheidend für die Bemessung der Verzögerung" ( Gericht: AG Düsseldorf, Aktenzeichen: 37 C 3495/11, Datum: 23. Juli 2011, Art der Entsch.:Urteil)

Zu den Stunden (4+ wie von
Weltenbummlerin angemerkt) gibt es auch ein Urteil welches generell 3+ zugrunde legt:
"Im Urteil vom 19.11.2009 hat der EuGH (EuZW 2009, 890 ff.) entschieden, dass die Art. 5, 6, 7 der Verordnung EG) Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 Stunden oder mehr erleiden."

Aber die Strecke hier (FFM nach Addis) war <5000. Hier ist die Regelung >3000 gültig.
Wobei da bin ich mir auch nicht ganz sicher, denn eigentlich ist das hier ein Teil eines Fluges den ich wie folgt gebucht habe:

gebuchter Flug bei Ethiopian Airlines von A (Frankfurt) nach C (Mombasa) mit Zwischenlandung in B (Addis Ababa)

Flug 1 von A nach B (>3500km) ausgeführt von LH

geplante Startzeit laut Ticket 13:10
geplante Startzeit laut Flugplan der Airline (LH) 13:15
tatsächliche Startzeit laut flightaware.com 16:16 (ich habe mir 16:20 gemerkt)
tatsächliche Pushback-Zeit 16:03

Flug 2 von B nach C (ca. 2000km) ausgeführt von ET

geplante Startzeit laut Ticket 22:30
dieser Flug wurde verpasst aufgrund der Verspätung vom Flug 1.
Übernachtung und Verpflegung wurde sichergestellt.
Weiterflug am drauf folgenden Tag. Ankunft am Zielort C mit 12-stündiger Verspätung.

Es ist noch unklar für mich wie die Flugverspätung für Flug 1 zu errechnen ist:
- wenn man die Uhrzeit vom Ticket nimmt dann beträgt sie 3 Stunden und 6 Minuten
- wenn man die Uhrzeit vom Flugplan der Airline nimmt dann beträgt sie 3 Stunden und 1 Minute
Beachtet man die Startzeit von den Tickets dann erhöht sich die Verspätung ein wenig.

Weiterhin unklar in wie fern man die Verspätete Ankunft am Zielort C (12 Std.) für eine evtl. Entschädigung hinzuziehen kann.


Was haltet Ihr davon?

 
Zuletzt bearbeitet:

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
25
Was haltet Ihr davon?

Ehrlich gesagt, nichts, Jura ist keine Matrix.

Dir geht es doch darum einen Anspruch auf Entschädigung wegen Verspätung des Fluges durchsetzen zu wollen, richtig?

Insofern wird es vermutlich schon schwierig genug werden einen Anwalt zu finden, der sich mit dieser Thematik hinreichend auskennt, da der Streitwert nach derzeitigem Informationsstand nicht wirklich lukrativ erscheint.

Ich würde Dir raten, Deine Ansprüche von einem der üblichen Online-Portale auf Erfolgschancen prüfen zu lassen. Anderenfalls gehst Du das Risiko ein, wegen ein paar Hundert Euro einige Tausend zu versenken, selbst im Falle des Erfolgs in höherer Instanz.
 

ginas

Neues Mitglied
20.07.2012
7
0
nein, FRA-ADD sind 5341km. Und ausserdem ist die kritische Grenze bei 3500 km und weder bei 3000, noch bei 5000km

OK, danke rotanes für die Klarstellug.

@Anne: ja, es geht mir (inzwischen) um eine Entschädigung. Ich werde Deinen Rat befolgen und mich auf den Portalen umschauen.

Danke Euch.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Ehrlich gesagt, nichts, Jura ist keine Matrix.

Doch, sie isses zu mehr als 90%. Zumindest aus Sicht eines Forensikers, der kaum AG-Sachen hat, sondern beim LG einsteigt, das OLG durchzieht und dann regelmässig an die Kollegen vom BGH abgibt. ;)

Die restlichen 10% entfallen auf interpretierungsbedürftige Rechtsregelungen, z.B. die Anwendung der EU-Annulierungsvorgaben auf bloße Verspätungen - hier hat der EuGH in freier Rechtsschöpfung aus Sinn und Zwecke der Verordnung ein "Ja" vorgegeben; z.B. der oben schon thematisierte Begriff Abflugverzögerung - kam mir beim Lesen sofort in den Sinn - nach allgemeinem Sprachgebrauch eben doch nicht off-block, sondern irgendwo zwischen Aufrollen auf die Startbahn und tatsächlichem Abheben liegt, so zumindest die Ansicht einiger Amtsrichter. Problem dabei ist, dass Flugpläne (und nur das wird dem Fluggast kommuniziert) nur Bezug nehmen auf Offblockzeiten, das tatsächliche "Starten" aber von Slotfenstern und anderen Unwägbarkeiten bestimmt wird. Deswegen halte ich diese "Abflugurteile" immer noch für rechtlich diskussionswürdig.

Innerhalb der 90%-Matrix bestehen Unwägbarkeiten, ob der geschilderte Sachverhalt unter die Rechtsnormen passt oder diese eben nicht erfüllt. Das ist Tatsachenwertung. Eine "Richtigkeitsgewähr" gibt es bei einem Urteil nicht - sogar der BGH ändert aus eigener Erkenntnis seine Auslegungspraxis oder wird vom BVerfG gerade gebügelt (Bürgschaften einkommensloser Ehefrauen!) oder sogar bei EU-Vorgaben vom EuGH aufgehoben. Allerdings kann man ein Gespür dafür bekommen, wenn zwei Instanzen njet sagen: dann braucht man schon Mut, Überzeugung von der eigenen Rechtsinterpretation (und Spielgeld), um beim BGH anzuklopfen. Umso größer ist die Freude, wenn der BGH dann beide abschlägigen Vorinstanzurteile wegwischt. :)