OK, ich sehe Ihr sagt, dass die Pushback-Zeit maßgebend ist. Könnte richtig sein...
...aber ich habe dazu ein Urteil gefunden der im Sinne des Verbrauchers anders entschieden hat:
"Abheben des Flugzeugs von der Startbahn entscheidend für die Bemessung der Verzögerung" ( Gericht: AG Düsseldorf, Aktenzeichen: 37 C 3495/11, Datum: 23. Juli 2011, Art der Entsch.:Urteil)
Zu den Stunden (4+ wie von Weltenbummlerin angemerkt) gibt es auch ein Urteil welches generell 3+ zugrunde legt:
"Im Urteil vom 19.11.2009 hat der EuGH (EuZW 2009, 890 ff.) entschieden, dass die Art. 5, 6, 7 der Verordnung EG) Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 Stunden oder mehr erleiden."
Aber die Strecke hier (FFM nach Addis) war <5000. Hier ist die Regelung >3000 gültig.
Wobei da bin ich mir auch nicht ganz sicher, denn eigentlich ist das hier ein Teil eines Fluges den ich wie folgt gebucht habe:
gebuchter Flug bei Ethiopian Airlines von A (Frankfurt) nach C (Mombasa) mit Zwischenlandung in B (Addis Ababa)
Flug 1 von A nach B (>3500km) ausgeführt von LH
geplante Startzeit laut Ticket 13:10
geplante Startzeit laut Flugplan der Airline (LH) 13:15
tatsächliche Startzeit laut flightaware.com 16:16 (ich habe mir 16:20 gemerkt)
tatsächliche Pushback-Zeit 16:03
Flug 2 von B nach C (ca. 2000km) ausgeführt von ET
geplante Startzeit laut Ticket 22:30
dieser Flug wurde verpasst aufgrund der Verspätung vom Flug 1.
Übernachtung und Verpflegung wurde sichergestellt.
Weiterflug am drauf folgenden Tag. Ankunft am Zielort C mit 12-stündiger Verspätung.
Es ist noch unklar für mich wie die Flugverspätung für Flug 1 zu errechnen ist:
- wenn man die Uhrzeit vom Ticket nimmt dann beträgt sie 3 Stunden und 6 Minuten
- wenn man die Uhrzeit vom Flugplan der Airline nimmt dann beträgt sie 3 Stunden und 1 Minute
Beachtet man die Startzeit von den Tickets dann erhöht sich die Verspätung ein wenig.
Weiterhin unklar in wie fern man die Verspätete Ankunft am Zielort C (12 Std.) für eine evtl. Entschädigung hinzuziehen kann.
Was haltet Ihr davon?