Stella Liebeck in der Luft oder wie Kaffee Passagiere verbrüht

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Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
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NRW
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Der ein oder andere wird sich noch an Frau Stella Liebeck erinnern, der seinerzeit in den USA ein erheblicher Schadensersatzanspruch wegen einer Verbrühung durch heißen Kaffee zugesprochen wurde.

Über etwas ähnliches hat jetzt der EuGH entschieden: Auch in Europa haften Airlines für Verletzungen, die durch einen umgekippten Becher Kaffee entstehen, solange der Passagier es nicht selber schuld ist.

LTO schildert den Sachverhalt so:

Im konkreten Fall geht es um eine Sechsjährige, die 2015 mit der mittlerweile insolventen Fluglinie Niki mit ihrer Familie von Mallorca nach Wien flog. Etwa eine Stunde nach dem Start servierte eine Flugbegleiterin Getränke. Zu diesem Zeitpunkt lehnte sich das Mädchen über die Armlehne an seinen Vater an. Der Vater nahm von der Flugbegleiterin einen deckellosen Becher mit frisch gebrühtem heißen Kaffee entgegen, den er auf dem am Vordertisch befestigten Klapptisch abstellte. Als er noch nach Milch fragte, geriet der Becher ins Rutschen, der Kaffee ergoss sich über die Brust seiner Tochter. Sie erlitt dabei Verbrennungen zweiten Grades auf etwa zwei bis vier Prozent der Körperoberfläche. Dabei handelt es sich um mittelschwere Verbrennungen, bei denen Narben zurückbleiben können.

Nikki hatte argumentiert, dass eine Haftung nur in Betracht kommen könnte, wenn der Unfall auf ein flugspezifisches Risiko zurückzuführen ist, der EuGH war anderer Meinung. Denn es sei für den Geschädigten übermäßig schwierig, das Vorliegen eines für die Luftfahrt typischen Risikos oder eines Kausalzusammenhangs mit der Luftfahrt nachzuweisen.